Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2016   HFWA/009/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/019/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein erläutert den Sachverhalt:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Polizei Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:           Frau Daniela Döbel

Als Vertreter:                         Herr Hermann Wirth

 

Von der Polizeiinspektion Ansbach wurde nun am 26.08.2016 als neues stellvertretendes Mitglied

 

Frau Claudia Engelhard

Polizeiinspektion Ansbach

Karlsplatz 6

91522 Ansbach

 

benannt.

 

Beratendes Mitglied sei weiterhin Frau Döbel.

 

Des Weiteren ist lt. Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 AGSG die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

 

Durch Ausscheiden (Ruhestand) von Frau Cornelia Neun, wird die Jugendamtsleitung seit 01.09.2016 von Frau

 

Christine Freitag

Sozialamtsrätin

 

wahrgenommen. Eine Stellvertretung ist bislang noch nicht geregelt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Claudia Engelhard als neues stellvertretendes beratendes Mitglied und Frau Christine Freitag als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.