Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Städt. Wirtschaftsschule und am Platen-Gymnasium Ansbach im Schuljahr 2017/18

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.09.2016   SKA/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/014/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Die Städt. Wirtschaftsschule und das Platen-Gymnasium Ansbach beantragen, für das Schuljahr 2017/18 eine offene Ganztagsschule einrichten zu dürfen. In den zurückliegenden Jahren konnte an beiden Schulen leider die Mindestteilnehmerzahl (14 Schülerinnen und Schüler) nicht erreicht werden.

 

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung, Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ist von der Schulleitung vorzubereiten und vom Sachaufwandsträger zu stellen. Mit Genehmigung der offenen Ganztagsschule stellt der Freistaat Bayern für die staatlichen Gymnasien für jede Gruppe ein Budget für den zusätzlich anfallenden Personalaufwand i.H.v. 25.350,-- € zur Verfügung. Voraussetzung ist aber, dass der Sachaufwandsträger eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Personalkosten für die Betreuung in Höhe von 5.500,-- € je Gruppe und Schuljahr an den Freistaat leistet. Für kommunale Wirtschaftsschulen gewährt der Freistaat Bayern ebenfalls einen Zuschuss i.H.v. 25.350,-- €, der sich aber um den Eigenanteil der Kommune i.H.v. 5.500,-- € verringert und somit 19.850,-- € beträgt. Darüber hinaus muss sich der Sachaufwandsträger zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb der offenen Ganztagsschule anfallenden zusätzlichen Sachaufwands verpflichten.

 

Für offene Ganztagsangebote an kommunalen Schulen kann von den Erziehungsberechtigten ein Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Die Teilnehmerbeiträge sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme bemessen und nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt sein.

An staatl. Schulen sind die Angebote der offenen Ganztagsschule im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr an vier Wochentagen – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Bildungs- und Betreuungsangebote, die im Rahmen des Budgets über diesen Zeitraum hinaus gemacht werden können. Der jeweilige Kooperationspartner kann an staatl. Schulen mit Zustimmung der Schulleitung zusätzliche Betreuungsangebote z.B. nach 16 Uhr sowie an einem weiteren Wochentag anbieten, wofür mit Zustimmung des Elternbeirats und Schulforums auch ein Elternbeitrag anfallen kann.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit mit staatl. Schulen für das reguläre Angebot (von 8:00 bis 16:00 an vier Wochentagen) zunächst auch an der Wirtschaftsschule auf die Erhebung eines Teilnehmerbeitrages verzichtet werde.

 

Herr Nießlein erläutert, für die Einleitung der notwendigen Schritte ist im Vorfeld durch einen Beschluss im Schul- und Kulturausschuss abzuklären, ob die Stadt Ansbach als Schulträger das Vorhaben weiterhin unterstützt. Darüber hinaus sollte der Schul- und Kulturausschuss bei einer Zustimmung dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssauschuss empfehlen, beim Erreichen der Mindesteilnehmerzahlen den Mitfinanzierungs- bzw. Eigenanteil von jeweils 5.500,-- € im Haushalt 2017 außerplanmäßig bereit zu stellen bzw. die Einnahme für den Staatszuschuss i.H.v. 19.850,-- € für die Städt. Wirtschaftsschule zu berücksichtigen.

 

Herr Höhn fragt an, wie viele Schüler sich im Vorjahr angemeldet haben.

Frau Baumgartl informiert, das wäre nicht genau bekannt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Kulturausschuss beschließt die Pläne der Städt. Wirtschaftsschule und des Platen-Gymnasiums Ansbach auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule mit zunächst jeweils einer Gruppe im Schuljahr 2017/18 zu unterstützen und entsprechende Anträge auf Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Auf die Erhebung eines Teilnehmerbeitrags an der Städt. Wirtschaftsschule in diesem Schuljahr wird verzichtet, sodass die Angebote der offenen Ganztagsschule im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr an vier Wochentagen – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung sowie zusätzlicher Betreuungsangebote des Kooperationspartners – für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei sind.

 

Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Mittel von 5.500,-- € pro Gruppe im Jahr 2017 außerplanmäßig zu bewilligen und die Einnahme für den staatl. Zuschuss von 19.850,-- € für die Städt. Wirtschaftsschule zu berücksichtigen.