Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2016 SR/008/2016 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Büschl berichtet, dass die Antworten weitgehend aus der Homepage: www.landesgartenschau.de (Quelle) stammen. Der Anfrage ging eine Rund-E-Mail an die Fraktionen mit der Bitte um Unterstützung voraus. In der E-Mail vom 28.April von Herrn Friedmann Seiler (ÖDP) an alle Fraktionsvorsitzenden wurden bereits die wesentlichen Antworten formuliert.
1. Welche
Voraussetzungen und Beschränkungen bestehen bei der Durchführung einer
Landesgartenschau?
Antwort:
Zitat o.g. Quelle (Homepage): "Träger der Veranstaltung ist die jeweilige Stadt/ Gemeinde, Veranstalter sind die jeweilige Stadt/ Gemeinde und die Gesellschaft zur Förderung der Bayerischen Landesgartenschauen mbH gemeinsam.
Die Veranstalter schließen über die Durchführung der Veranstaltung einen Durchführungsvertrag ab und gründen eine Durchführungsgesellschaft. Sie loben in der Regel einen offenen Wettbewerb für Landschaftsarchitekten aus. Je nach Maßnahme können auch Architekten und Ingenieure zugelassen werden.
Alle wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Gesamtplanung, des Gesamtprogramms sowie der Einzelplanungen und des Finanzierungsplans trifft ein Aufsichtsrat. Dieser setzt sich aus Vertretern der Veranstalter und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen. Der Aufsichtsrat kann im Bedarfsfall erweitert werden."
2. Wie läuft das
Bewerbungsverfahren ab?
Antwort:
Die Bewerbung ist bei der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH
Sigmund-Riefler-Bogen 4
81829 München
einzureichen.
Einzureichende Unterlagen: (siehe Anlage)
3. Welcher zeitliche
Vorlauf muss einkalkuliert werden?
Antwort aus o.g.
Quelle:
Als Vorbereitungszeitraum sind mindestens 5 Jahre einzuplanen; besser wäre aber ein längerer Zeitraum. Frühestmöglicher Termin wäre h.E. 2026 aufgrund bestehender Vergaben.
4. Welche finanzielle
Eigenbelastung käme voraussichtlich auf die Stadt Ansbach zu? Welche
Fördertöpfe stehen zur Verfügung?
Antwort aus o.g.
Quelle:
Bisherige LGS (seit 2000) hatten Besucherzahlen zwischen 0,53 und 1,3 Mio.
Als Ausrichtungsgebiet ist ein Flächenumgriff zwischen 15 und 30 ha zu kalkulieren.
Die Investitionskosten liegen zwischen 7,3 und 18 Mio €. Die Kosten für die Durchführung zwischen 5,6 und 8,3 Mio €
Beispiel Bayreuth: Quelle Homepage Landesgartenschau 2016 Bayreuth:
Investition:
10,5 Mio. Euro Baukosten netto (12,5 Mio. Brutto)
Durchführung:
9,2 Mio. Euro netto, "wird zum Großteil durch Einnahmen gedeckt"* (ca. 11 Mio Brutto)
Beispiel Würzburg (2018): Investitionskosten sind mit 18,5 Mio. veranschlagt
Beispiel Traunstein (19.700 EW) (per Bürgerentscheid abgelehnt): 16,5 Mio. waren veranschlagt.
Zitat Homepage: "Gartenschauen sind auch Ländersache. So sehen es jedenfalls das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Beide Ministerien fördern sowohl die Landes- als auch die Regionalgartenschauen. Außerdem bereichern Sie die Veranstaltungen mit publikumswirksamen Ständen und Aktionen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezuschusst vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag aus dem Programm „Förderung von Wanderwegen, Unterkunftshäusern und Grün- und Erholungsanlagen“ dauerhafte Investitionen jeweils mit bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Landesgartenschauen werden mit max. 3,6 Mio. € und Natur in der Stadt/ Gemeinde…. mit max. 1,6 Mio. € gefördert. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gewährt einen Zuschuss zu den gärtnerischen Ausstellungen."
Zur Durchführung der Veranstaltung wird ausgeführt:
"Die Durchführungsgesellschaft stellt einen
Finanzierungsplan auf, der einen Investitionshaushalt und einen
Durchführungshaushalt umfasst. Im Investitionshaushalt sind die Kosten der
Planung und Ausführung der Daueranlagen aufzuführen. In den
Durchführungshaushalt sind die Kosten einzustellen, die im Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung anfallen. Die Kosten der
Veranstaltung trägt die durchführende Stadt.
Der Durchführungshaushalt finanziert sich zum Großteil über die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Werbeeinnahmen und Sponsorengeldern. In der Vergangenheit lagen die erzielten Einnahmen zwischen 70% und 90% der Ausgaben."
5. Besteht die
Möglichkeit, mittels eines Gutachtens die besonderen Potentials von Ansbach im
Hinblick auf eine Landesgartenschau zu ermitteln?
Antwort:
Auf Basis von Erfahrungswerten und früheren Angeboten kann sich eine Machbarkeitsstudie (hier: Gutachten genannt) auf einen Betrag von ca. 35.000-45.000 € belaufen. Für die Erstellung einer Bewerbung durch ein (referentielles) Landschaftsplanungsbüro wären grundsätzlich (zzgl. besonderer Leistungen nach HOAI, bzw. Broschüren /Grafiken/Werbematerial) zusätzliche Kosten in mind. gleicher Höhe zu veranschlagen.
6. Aus aktuellem
Anlass stellt sich für uns auch die Frage, ob Ansbach seinen Hut bereits für
die Landesgartenschau 2022 in den Ring werfen könnte.
Antwort:
siehe Frage Nr.3. Insbesondere die liegenschaftlichen Voraussetzungen bestehen bislang nicht, weswegen eine Bewerbung zu der in fünfeinhalb Jahren stattfindenden LGS im Rahmen der bestehenden Ressourcen (personell und liegenschaftlich) als unrealistisch eingeschätzt wird.
Beispiel Schwäbisch
Gmünd:
Aus dem Beispiel Schwäbisch Gmünd ist bekannt, dass die dortige LGS einen Vorlauf von 12 Jahren, eine städtische Investitionssumme von mehr als 36 Millionen Euro und einen Durchführungsetat von ca. 19 Millionen Euro hatte. Deutliche Handlungsbedarfe durch die innerstädtische Verkehrssituation, Verbesserungsdruck in der Innenstadt und seit Langem geplante, bisher jedoch nicht umgesetzte Projekte, ermöglichten es Schwäbisch-Gmünd einen großen Zusatznutzen zu generieren, der die getätigten Aufwendungen rechtfertigte. Dank der Unterstützung durch viele Ehrenamtliche gelang es Schwäbisch Gmünd seine Infrastruktur und Gesamterscheinung deutlich zu verbessern, erlahmtes Interesse der Hauseigentümer an ihren Gebäuden in der Innenstadt wieder zu wecken und das ehrenamtliche Engagement zu beleben. Personell war ein Stab von 30 Mitarbeitern in der Landesgartenschau GmbH vorhanden, wovon etliche Mitarbeiter der Verwaltung „aus der Linie“ gebunden waren. Nicht zu vernachlässigen ist auch der personelle Mehrbedarf für die Folgenutzung (Wartung und Pflege) der verbleibenden Einrichtungen.
FAZIT:
Eine LGS kann ein Instrument sein, bereits geplante Stadtentwicklungsprojekte zu flankieren und zusätzliche Fördermittel zu generieren. Zu beachten ist allerdings die jeweilige Ausgangssituation und der zu erringende Zusatznutzen in Relation zu den Aufwendungen. Wenngleich sich volkswirtschaftlich regelmäßig ein positives Fazit ziehen lassen mag, ist für die kommunalen Investitionshaushalte regelmäßig mit einigen Millionen Belastung zu kalkulieren.
Die Planung und Durchführung einer LGS steht und fällt mit geeigneten Flächen, sowohl im Eigentum der Stadt als auch, zumindest im langjährigen Zugriff. Hierin ist in Ansbach nach Einschätzung der Verwaltung eine entscheidende Hürde zu sehen. In Bayreuth 2016 sind es mit 45 Hektar zwar überdurchschnittliche Flächengrößen, gleichwohl wären im Schnitt zweifelsohne mind. 12-15 Hektar in möglichst zusammenhängender Form nötig, um die Attraktivität für die Besucher zu sichern.
Die Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung für eine LGS sollte zudem bereits frühzeitig im Vorfeld einer Bewerbung abgeklärt werden (Stichwort: Bürgerentscheid Traunstein).
Frau OB Seidel stellt den Bericht zur Diskussion. Da keine Wortmeldungen stattfinden, stellt sie fest, dass der Bericht zur Kenntnis dient.