Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Entsorgung von Kehrsand bzw. Nassschlamm aus Straßensinkkästen
sowie Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial der Straßenbankette und -gräben;
außerplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2016   SR/008/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Schwarzbeck und Herr Büschl berichten, dass nach geltenden Vorschriften der auf städt. Straßen und Wegen anfallende Kehrsand (ca. 2.000 t jährlich) sowie der Nassschlamm aus den Straßensinkkästen (ca. 2.500 t jährlich) nicht mehr ohne Weiteres auf der Bauschuttdeponie eingelagert werden darf. Die Rechtsgrundlage ergibt sich u.a. aus der Deponieverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

 

Für die Entsorgung entstehen jährlich Kosten von ca. 200.000 €, die außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Ebenfalls darf nach geltenden Bestimmungen des Schälguts und des Aushubs von Straßenbanketten und –gräben nicht mehr auf der Bauschuttdeponie eingelagert werden. Derzeit wird die jährlich anfallende Menge von ca. 10.000 t auf einem provisorischen Zwischenlagerplatz am Haldenweg gelagert. Im Haushalt 2017 soll ein ordnungsgemäß befestigter Lagerplatz gebaut und finanziert werden.

 

Für die Verwertung bzw. Entsorgung fallen jährlich Kosten von ca. 300.000 € an, die ebenfalls außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Insgesamt entstehen 2016 unabweisbare Kosten von ca. 500.000 €, die (damit die öffentl. Ausschreibung erfolgen kann) außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Über die Deckung der benötigten Mittel kann im Rahmen der Jahresrechnung 2016 entschieden werden.

 

Herr Deffner erkundigt sich, mit welcher Summe für den Lagerplatz 2017 zu rechnen sei.

 

Herr Büschl antwortet, dass man bisher von 200.000 € ausgegangen sei. Diese Kosten aber wahrscheinlich doch nicht so hoch ausfallen werden,

 

Herr Hüttinger ist der Ansicht, dass die Kosten für die Entsorgung sicherlich noch reduziert werden können und bittet eindringlich um eine differenzierte Behandlung der Materialien sowohl in der Lagerung, als auch der Verwertung.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.09.2016 :

 

Das städt. Tiefbauamt wird beauftragt

  - die Entsorgung von Kehrsand sowie Nassschlamm aus den Straßensinkkästen

    und

  - die Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial der Straßenbankette und

    -gräben

öffentlich auszuschreiben.

 

 

Für die Entsorgung von Kehrsand und Nassschlamm werden                   200.000 €

und

für die Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial der Straßenbankette und

-gräben                                                                                                         300.000 €

zusammen                                                                                                    500.000 €

außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2016.