Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Lokalwohltätigkeitsstiftung - Zusammenlegung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2016   SR/008/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/034/2016 

Herr Schwarzbeck berichtet, dass mit Stadtratsbeschluss vom 08.03.2016 einstimmig beschlossen wurde, fünf der derzeit acht fiduziarischen Stiftungen der Stadt Ansbach zusammenzulegen, da diese gleiche oder ähnliche Stiftungszwecke unterstützen.

 

Nachdem für die fünf genannten Stiftungen keine bzw. unzureichende Stiftungssatzungen vorliegen, sollen die fünf Stiftungen in der Lokalwohltätigkeitsanstalt mit dem neuen Namen „Lokalwohltätigkeitsstiftung“ zusammengefasst werden. Hierfür wurde eine neue Stiftungssatzung entworfen, welche alle Stiftungszwecke abdecke.

 

Von Seiten der Regierung von Mittelfranken ist unter Vorbehalt des Beschlusses der Stiftungssatzung durch den Stadtrat, eine Zusammenführung der Landpflege-Stiftung, der Mändlein-Stiftung, des Mathilde-Naegle-Fonds und der Schütz-Stiftung mit der gleichgerichteten Lokalwohltätigkeitsanstalt unter dem neuen Namen „Lokalwohltätigkeitsstiftung“ zulässig und genehmigungsfähig. Kommunalrechtliche Einwendungen gegen die Zusammenführung dieser Stiftungen werden nicht erhoben. Die beschlossene und ausgefertigte Stiftungssatzung ist der Regierung von Mittelfranken vorzulegen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.09.2016 :

 

Die vier fiduziarischen Stiftungen der Stadt Ansbach, Landpflege-Stiftung, Mändlein-Stiftung, Schütz-Stiftung und Mathilde-Naegle-Fond werden in die Lokalwohltätigkeitsanstalt mit dem neuen Namen „Lokalwohltätigkeitsstiftung“ zusammengeführt.

 

Außerdem wird die Satzung über die Lokalwohltätigkeitsstiftung in der Fassung des Entwurfs vom 15.08.2016 erlassen. Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.