Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Wirtschaftsplan 2017

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2016   SR/008/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage:  40/033/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck berichtet, die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG hat den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2017 vorgelegt.

 

Hierin sind ein Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 935.400 € und ein Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € vorgesehen, insgesamt somit Zuschüsse in Höhe von 966.400 €.

 

Für die Vorjahre wurden folgende Zuschüsse der Stadt bewilligt:

 

                        Betriebsmittelzuschuss                  Investitionszuschuss

2016:                          927.000,00 €                                     31.000 €

2015:                          938.700,00 €                                     31.000 €

2014:                          935.522,90 €                                     46.000 €

2013:                          848.000,00 €                                     46.000 €

2012:                          846.667,34 €                                     46.200 €

 

Der für 2017 beantragte Betriebsmittelzuschuss bewegt sich somit auf dem Niveau von 2014.

 

Der gegenüber 2016 erhöhte Mittelbedarf wird vom Theater vor allem mit den Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten für Proben sowie für Lagerzwecke begründet.

 

Die Gesamtpersonalkosten (einschl. Honorare) werden geringfügig niedriger eingeplant als im Wirtschaftsplan 2016, während auch mit niedrigeren Gesamterlösen gerechnet wird.

 

Ein Staatszuschuss wird in Höhe von 310.000 € erwartet.

 

Der Wirtschaftsplan der Genossenschaft bedarf gem. § 4 der vertraglichen Vereinbarung der Zustimmung der Stadt Ansbach.

 

Auf Wunsch von Herrn Hüttinger wurde der TOP im HFWA zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Herr Schwarzbeck berichtet, dass die BAP mit Schreiben vom 18.09.2016 eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung beantragt habe. Diese Ergänzung laute wie folgt:

 

- Der Einnahmeverzicht in Form von ermäßigten Eintrittskarten für Veranstaltungen der Genossenschaft als Geschenk an Fördermitgliedern ist vom Förderverein an die Genossenschaft auszugleichen.

 

- Die anteiligen Kosten für Veranstaltungen des Fördervereins verursacht durch Personal-und Sachaufwand sind vom Förderverein an die Genossenschaft auszugleichen.

 

Herr Schwarzbeck ist der Ansicht, dass dies nicht im Vertrag mit der Genossenschaft abgedeckt sei. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung werde außerdem bereits auf die Sparsamkeit hingewiesen.

 

Herr Hüttinger begründet den ergänzenden Antrag wie folgt:

Mitglieder des Fördervereins würden für ihr Sponsoring des Fördervereins ermäßigte Eintrittskarten für Veranstaltungen der Genossenschaft erhalten. Dieser Einnahmeverzicht erhöhe das Defizit der Genossenschaft, welches von der Stadt ausgeglichen werde.  Um diese unzulässige Vermischung von Gratifikationen zu Lasten der Genossenschaft mit Leistungen an den Förderverein aufzuheben, sei ein finanzieller Ausgleich erforderlich. Ebenso sei der Personal-und Sachaufwand für Veranstaltungen des Fördervereins mit der Genossenschaft abzurechnen.

 

Alternativ wäre es natürlich auch möglich alle Einnahmen und Ausgaben des Fördervereins in die Abrechnung bzw. den Wirtschaftsplan der Genossenschaft mit aufzunehmen.

 

Die Werbung der Genossenschaft erwecke den Anschein mit dem Sponsorengeld für den Förderverein werde insbesondere das Theaterunterstützt. Die Mitglieder des Fördervereins erfahren durch die Werbeseite nicht welche Veranstaltungen sie konkret unterstützen. Dies solle klargestellt werden.

 

Ermäßigte Eintrittskarten seien rechtlich zwar nicht zu beanstanden, aber die Genossenschaft müsse damit einverstanden sein. Die Stadt Ansbach, als Hauptzuschussgeber, könne hier also eingreifen. Er bitte daher seine Ergänzungen zum Beschluss aufzunehmen.

 

Herr Schaudig entgegnet, dass Herrn Hüttingers Ausführungen zwar richtig, aber nicht vollständig seien. Der Genossenschaft fließe ja durch das Sponsoring mehr Geld zu, als durch die Ermäßigung verloren gehe. Dieses Thema bringe nur eine große Diskussion und einen Mehraufwand, aber keine Vorteile.

 

Herr Dr. Kupser sagt, er schließe sich Herrn Schaudig an. Dies sei Erbsenzählerei und stehe in keinem Verhältnis zu dem, was man durch die Sponsoren gewinne.

 

Herr Illig weist darauf hin, dass man dieses Konstrukt ja auch bei den Kammerspielen anwende.

 

Herr Hüttinger entgegnet, dass die Kammerspiele aber ein Verein sei und diese daher mit ihren Karten machen können, was sie wollen. Beim Theater dagegen handle es sich um einen Förderverein und eine Genossenschaft und dies dürfe nicht vermischt werden. Natürlich dürfe man mit verbilligten Eintrittspreisen werben, aber die Einnahmen und Ausgaben eben nicht vermischen.

 

Herr Hüttinger bittet, seinen ergänzenden Antrag auch zur Abstimmung zu stellen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag ebenfalls keine Vermischung der  Einnahmen und Ausgaben zulasse. Sie werde die Verwaltung bitten diesen Hinweis auch noch einmal explizit an das Theater weiterzugeben bzw. diesen zu erklären.

 

Herr Hüttinger ist damit einverstanden und verzichtet auf seine Ergänzung. Er bittet jedoch um einen Bericht über die Reaktion.

 

Herr Meyer teilt mit, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde, da es, wie auch schon in den letzten Jahren, keine Deckelung gebe.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass sie bereits in den Ausschüssen darauf hingewiesen habe, dass man eine Deckelung festlegen sollte, wenn man in den kommenden Jahren feststelle, dass die Kostentreue nicht eingehalten werde. Derzeit seien die Kosten in etwa stabil. Sie habe die Intendantin auch explizit darauf hingewiesen, dass das Theater mit den Mitteln auskommen müsse und keine Steigerungen möglich seien.

 

Frau Koch und Herr Porzner nehmen nicht an Beratung und Abstimmung teil

 


Beschluss:

 

Dem Wirtschaftsplan 2017 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

 

  1. Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb wird auf 935.400 €, der Investitionszuschuss auf 31.000 € festgesetzt.

  2. Der Verein der Freunde des „Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG“ e. V. leistet im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag zu den vorgesehenen Veranstaltungen bzw. führt gesonderte Veranstaltungen durch.

  3. Mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2017 erfolgt keine Bezuschussung der Veranstaltungen des Vereins der Freunde des „Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG“ e. V.

  4. Die Genossenschaft bemüht sich, durch größte Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, den Zuschussbedarf des Geschäftsjahres 2017 möglichst noch zu vermindern.

 

Die Übertragung von eingesparten Betriebsmittelzuschüssen in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke wird genehmigt. Für Defizite, die den Betrag von 935.400 € übersteigen, wird ein Ausgleich im Vorgriff auf den Betriebsmittelzuschuss des nächsten Jahres zugelassen, unter der Voraussetzung, dass dann entsprechende Einsparungen erfolgen.

Ferner wird die Übertragung des Investitionszuschusses in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke genehmigt.