Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2016 SR/008/2016 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 3 |
Vorlage: | 40/033/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 187 KB |
Herr Schwarzbeck berichtet, die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG hat den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2017 vorgelegt.
Hierin sind ein Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 935.400 € und ein Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € vorgesehen, insgesamt somit Zuschüsse in Höhe von 966.400 €.
Für die Vorjahre wurden folgende Zuschüsse der Stadt bewilligt:
Betriebsmittelzuschuss Investitionszuschuss
2016: 927.000,00 € 31.000 €
2015: 938.700,00 € 31.000 €
2014: 935.522,90 € 46.000 €
2013: 848.000,00 € 46.000 €
2012: 846.667,34 € 46.200 €
Der für 2017 beantragte Betriebsmittelzuschuss bewegt sich somit auf dem Niveau von 2014.
Der gegenüber 2016 erhöhte Mittelbedarf wird vom Theater vor allem mit den Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten für Proben sowie für Lagerzwecke begründet.
Die Gesamtpersonalkosten (einschl. Honorare) werden geringfügig niedriger eingeplant als im Wirtschaftsplan 2016, während auch mit niedrigeren Gesamterlösen gerechnet wird.
Ein Staatszuschuss wird in Höhe von 310.000 € erwartet.
Der Wirtschaftsplan der Genossenschaft bedarf gem. § 4 der vertraglichen Vereinbarung der Zustimmung der Stadt Ansbach.
Auf Wunsch von Herrn Hüttinger wurde der TOP im HFWA zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Herr
Schwarzbeck berichtet, dass die BAP mit Schreiben vom 18.09.2016 eine Ergänzung
zum Beschlussvorschlag der Verwaltung beantragt habe. Diese Ergänzung laute wie
folgt:
- Der Einnahmeverzicht
in Form von ermäßigten Eintrittskarten für Veranstaltungen der Genossenschaft
als Geschenk an Fördermitgliedern ist vom Förderverein an die Genossenschaft
auszugleichen.
- Die anteiligen Kosten für Veranstaltungen des
Fördervereins verursacht durch Personal-und Sachaufwand sind vom Förderverein
an die Genossenschaft auszugleichen.
Herr
Schwarzbeck ist der Ansicht, dass dies nicht im Vertrag mit der Genossenschaft abgedeckt
sei. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung werde außerdem bereits auf die Sparsamkeit
hingewiesen.
Herr Hüttinger
begründet den ergänzenden Antrag wie folgt:
Mitglieder des
Fördervereins würden für ihr Sponsoring des Fördervereins ermäßigte
Eintrittskarten für Veranstaltungen der Genossenschaft erhalten. Dieser
Einnahmeverzicht erhöhe das Defizit der Genossenschaft, welches von der Stadt
ausgeglichen werde. Um diese unzulässige
Vermischung von Gratifikationen zu Lasten der Genossenschaft mit Leistungen an
den Förderverein aufzuheben, sei ein finanzieller Ausgleich erforderlich.
Ebenso sei der Personal-und Sachaufwand für Veranstaltungen des Fördervereins
mit der Genossenschaft abzurechnen.
Alternativ wäre es
natürlich auch möglich alle Einnahmen und Ausgaben des Fördervereins in die
Abrechnung bzw. den Wirtschaftsplan der Genossenschaft mit aufzunehmen.
Die Werbung der
Genossenschaft erwecke den Anschein mit dem Sponsorengeld für den Förderverein werde
insbesondere das Theaterunterstützt. Die Mitglieder des Fördervereins erfahren
durch die Werbeseite nicht welche Veranstaltungen sie konkret unterstützen. Dies
solle klargestellt werden.
Ermäßigte
Eintrittskarten seien rechtlich zwar nicht zu beanstanden, aber die Genossenschaft
müsse damit einverstanden sein. Die Stadt Ansbach, als Hauptzuschussgeber, könne
hier also eingreifen. Er bitte daher seine Ergänzungen zum Beschluss aufzunehmen.
Herr Schaudig
entgegnet, dass Herrn Hüttingers Ausführungen zwar richtig, aber nicht
vollständig seien. Der Genossenschaft fließe ja durch das Sponsoring mehr Geld
zu, als durch die Ermäßigung verloren gehe. Dieses Thema bringe nur eine große
Diskussion und einen Mehraufwand, aber keine Vorteile.
Herr Dr. Kupser sagt,
er schließe sich Herrn Schaudig an. Dies sei Erbsenzählerei und stehe in keinem
Verhältnis zu dem, was man durch die Sponsoren gewinne.
Herr Illig weist
darauf hin, dass man dieses Konstrukt ja auch bei den Kammerspielen anwende.
Herr Hüttinger
entgegnet, dass die Kammerspiele aber ein Verein sei und diese daher mit
ihren Karten machen können, was sie wollen. Beim Theater dagegen handle es sich
um einen Förderverein und eine Genossenschaft und dies dürfe nicht vermischt werden.
Natürlich dürfe man mit verbilligten Eintrittspreisen werben, aber die
Einnahmen und Ausgaben eben nicht vermischen.
Herr Hüttinger bittet, seinen ergänzenden Antrag auch zur Abstimmung zu stellen.
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag ebenfalls keine Vermischung der Einnahmen und Ausgaben zulasse. Sie werde die Verwaltung bitten diesen Hinweis auch noch einmal explizit an das Theater weiterzugeben bzw. diesen zu erklären.
Herr Hüttinger ist damit einverstanden und verzichtet auf seine Ergänzung. Er bittet jedoch um einen Bericht über die Reaktion.
Herr Meyer teilt mit, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde, da es, wie auch schon in den letzten Jahren, keine Deckelung gebe.
Frau OB Seidel entgegnet, dass sie bereits in den Ausschüssen darauf hingewiesen habe, dass man eine Deckelung festlegen sollte, wenn man in den kommenden Jahren feststelle, dass die Kostentreue nicht eingehalten werde. Derzeit seien die Kosten in etwa stabil. Sie habe die Intendantin auch explizit darauf hingewiesen, dass das Theater mit den Mitteln auskommen müsse und keine Steigerungen möglich seien.
Frau Koch und Herr
Porzner nehmen nicht an Beratung und Abstimmung teil
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan 2017 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Übertragung von eingesparten Betriebsmittelzuschüssen in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke wird genehmigt. Für Defizite, die den Betrag von 935.400 € übersteigen, wird ein Ausgleich im Vorgriff auf den Betriebsmittelzuschuss des nächsten Jahres zugelassen, unter der Voraussetzung, dass dann entsprechende Einsparungen erfolgen.
Ferner wird die Übertragung des Investitionszuschusses in das nächste Jahr zur Verwendung für die vertraglich festgelegten Zwecke genehmigt.