Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.08.2016 FA/001/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF3/017/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 28 KB |
Nach aktueller Mitteilung der Regierung von Mittelfranken wurde das
Prüfergebnis am Vortrag übermittelt.
Unter Bezugnahme auf das jedem Ausschussmitglied vorliegende Schreiben
der Regierung von Mittelfranken führt Frau OB Seidel einleitend aus:
Die Entscheidung, den Beschluss des Bauausschusses vom 30.05.2016
vorgetragen als Beschuss zu erheben nicht zu vollziehen und statt dessen der
Regierung zur Prüfung vorzulegen, war gerechtfertigt. Die Regierung ihrerseits
habe auf Grund der bauplanungsrechtlichen Sachlage die Oberste Baubehörde in die Prüfung mit einbezogen.
Diese Verfahrensweise ließe bereits erkennen, wie komplex die Materie sei. Fest
stünde, dass kein Grundzug der Planung berührt sein dürfe. Nur dann könne eine
Ermessensentscheidung über die begehrte Befreiung überhaupt getroffen werden.
Herr Büschl bezieht sich eingangs auf die umfangreichen Anlagen, die der
Regierung im Zusammenhang mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses
zugegangen sind, und führt ergänzend aus, dass zwischenzeitlich ein weiteres
Gutachten von einer mit dem Verfahren befassten Anwaltskanzlei vorgelegt wurde.
Diese ging davon aus, dass eine Befreiung – im Gegensatz zur Fachkanzlei, die
den Antrag formuliert habe und der GMA als Gutachterin – noch nicht einmal
benötigt werde. Wenngleich die Regierung darauf nicht gezielt einging, ergebe
sich aus dem Scheiben jedoch, dass diese Meinung nicht zutreffend sei.
Bezugnehmend auf den Inhalt des Regierungsschreibens führt Herr Büschl
aus, dass die Beschlussfassung des
Bauausschusses vom 30.05.2016 nicht begründet gewesen sei und deshalb eine
Entscheidung rechtswidrig gewesen wäre. Für ihn stelle sich die Frage, wie man
mit der „erwarteten Befreiung“ umgehe. Die Regierung lässt dies auf Grund der
ihrer Meinung nach noch fehlenden Aussagen offen und stellt fest, dass die
Prüfung der weiteren Voraussetzungen zur
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht stattgefunden habe
und dass durch den Bauausschuss eine Ermessenausübung nicht beraten wurde.
Fazit sei, dass die Prüfung, ob die Grundzüge der Planung betroffen sind noch
durch zusätzliche Unterlagen zu untermauern und zu ergänzen wäre. Der
Antragsteller müsste hierzu ein
ergänzendes Gutachten durch die GMA vorlegen, in dem die fachliche Einschätzung
zu den Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich präzisiert werde. Ohne
diese Vorgabe könne kein abschließender Beschluss gefasst werden.
Im Rahmen der nachfolgenden Aussprache wird
Beschluss:
1.
Der Ferienausschuss nimmt das Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 04.08.2016 als aufsichtliches Prüfergebnis zu
Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das im o.g.
Schreiben genannte ergänzende Gutachten zu den jeweiligen Maßgaben nachzufordern.
Hierzu sind konkretisierend auch Aussagen zur Sortimentszusammensetzung der
bereits angesiedelten Einheiten (Zusammensetzung Sortiment, Kernsortiment,
Nebensortiment) vorzulegen.
3. Nach Vorliegen der nachgeforderten Unterlagen ist dem Bauausschuss erneut zu berichten und Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung zu geben.