Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Tekturantrag Einzelhandelsflächen Retti-Center-"DEPOT"; Ergebnis der Prüfung des Beschlusses zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses vom 30.05.2016 gem. Art. 59 Abs. 2 Gemeindeordnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.08.2016   FA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/017/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Nach aktueller Mitteilung der Regierung von Mittelfranken wurde das Prüfergebnis am Vortrag übermittelt.

 

Unter Bezugnahme auf das jedem Ausschussmitglied vorliegende Schreiben der Regierung von Mittelfranken führt Frau OB Seidel einleitend aus:

 

Die Entscheidung, den Beschluss des Bauausschusses vom 30.05.2016 vorgetragen als Beschuss zu erheben nicht zu vollziehen und statt dessen der Regierung zur Prüfung vorzulegen, war gerechtfertigt. Die Regierung ihrerseits habe auf Grund der bauplanungsrechtlichen Sachlage die  Oberste Baubehörde in die Prüfung mit einbezogen. Diese Verfahrensweise ließe bereits erkennen, wie komplex die Materie sei. Fest stünde, dass kein Grundzug der Planung berührt sein dürfe. Nur dann könne eine Ermessensentscheidung über die begehrte Befreiung überhaupt getroffen werden.

 

Herr Büschl bezieht sich eingangs auf die umfangreichen Anlagen, die der Regierung im Zusammenhang mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zugegangen sind, und führt ergänzend aus, dass zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten von einer mit dem Verfahren befassten Anwaltskanzlei vorgelegt wurde. Diese ging davon aus, dass eine Befreiung – im Gegensatz zur Fachkanzlei, die den Antrag formuliert habe und der GMA als Gutachterin – noch nicht einmal benötigt werde. Wenngleich die Regierung darauf nicht gezielt einging, ergebe sich aus dem Scheiben jedoch, dass diese Meinung nicht zutreffend sei.

 

Bezugnehmend auf den Inhalt des Regierungsschreibens führt Herr Büschl aus, dass  die Beschlussfassung des Bauausschusses vom 30.05.2016 nicht begründet gewesen sei und deshalb eine Entscheidung rechtswidrig gewesen wäre. Für ihn stelle sich die Frage, wie man mit der „erwarteten Befreiung“ umgehe. Die Regierung lässt dies auf Grund der ihrer Meinung nach noch fehlenden Aussagen offen und stellt fest, dass die Prüfung der weiteren Voraussetzungen  zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht stattgefunden habe und dass durch den Bauausschuss eine Ermessenausübung nicht beraten wurde. Fazit sei, dass die Prüfung, ob die Grundzüge der Planung betroffen sind noch durch zusätzliche Unterlagen zu untermauern und zu ergänzen wäre. Der Antragsteller müsste hierzu  ein ergänzendes Gutachten durch die GMA vorlegen, in dem die fachliche Einschätzung zu den Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich präzisiert werde. Ohne diese Vorgabe könne kein abschließender Beschluss gefasst werden.

 

Im Rahmen der nachfolgenden Aussprache wird

 

  •  ob das Regierungsschreiben ignoriert werden könne, also nicht zur Kenntnis genommen werden müsse. Herr Büschl führt aus, dass nach Kenntnisnahme des Schreibens die nächsten Schritte wie vorgegeben auszuführen seien, um rechtmäßig entscheiden zu können. Dies sollte doch das Ziel aller Beteiligten sein.

 

  • um Auskunft bezüglich der Dauer des einzuholenden ergänzenden Gutachtgens gebeten. Herr Büschl stellt fest, dass dies im Ermessen des Bauwerbers  liege.

 

  • vorgebracht, dass seitens der CSU-Fraktion bereits der klare politische Wille kundgetan wurde, das geplante Vorhaben positiv zu beurteilen. Die Grundzüge der Planung seien nicht betroffen. Frau OB Seidel antwortet hierauf, dass die Verwaltung dies erst noch beurteilen werde, wenn alle Fakten und die zusätzlichen Ergebnisse offengelegt seien.

 

  • die Dauer des Verfahrens kritisiert. Frau OB Seidel weist diesen Vorwurf auch im Namen der Verwaltung entschieden zurück. Es sei zügig gehandelt worden. Wie gesagt habe die Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken sogar unter Einbeziehung der Oberen Baubehörde gezeigt, wie komplex die Thematik sei. Herr Büschl ergänzt, dass nach Meinung der Bauverwaltung die Grundzüge der Planung auf Grund der bislang vorliegenden Unterlagen berührt seien und er dies nach dem bisherigen Wissensstand so vertreten habe.

 

  • angeregt, seitens der Stadtverwaltung ein separates Gutachten als Beurteilungsgrundlage  in Auftrag zu geben. Frau OB Seidel und Herr Büschl entgegnen, dass dies wohl auch zeitlich gesehen nicht zielführend sei und die GMA, sofern vom Bauwerber weiterhin beauftragt, sachgerechte und präzise Informationen liefern werde. Es bestehe kein Zweifel an Sachkunde der bisherigen Gutachter.

Beschluss:

 

1.    Der Ferienausschuss nimmt das Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 04.08.2016 als aufsichtliches Prüfergebnis zu Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das im o.g. Schreiben genannte ergänzende Gutachten zu den jeweiligen Maßgaben nachzufordern. Hierzu sind konkretisierend auch Aussagen zur Sortimentszusammensetzung der bereits angesiedelten Einheiten (Zusammensetzung Sortiment, Kernsortiment, Nebensortiment) vorzulegen.

3.    Nach Vorliegen der nachgeforderten Unterlagen ist dem Bauausschuss erneut zu berichten und Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung zu geben.