Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.07.2016 SR/007/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/017/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 140 KB | ||
BPlan_NE_5_DFK 679 KB | ||
BPlan_NE5_FNP 7 MB | ||
BPlan_NE5_Luftbild 8 MB | ||
StrBerg_Vorschlag 1 1 MB | ||
StrBerg_Vorschlag 2 1 MB |
Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage, Bebauungsplänen und Luftbildern:
Herr Hüttinger begrüßt das Projekt, möchte aber einen Teil des Flurstückes 110/4 mit dessen Heckenstruktur als erhaltenswertes Biotop bzw. als öffentliche Grünfläche erhalten wissen.
Herr Büschl weist darauf hin, dass dies wohl als erste Anregung in der Bauleitplanung bewertet werden sollte, bzw. ggf. im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung bzw. speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit aufgenommen werden solle.
In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen
Frau OB Seidel merkt an, dass die aufgeworfenen Fragen Schritt für Schritt im Verfahren geklärt werden.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 4.7.2016:
A) Auf Grundlage der Ausführungen wird gem. §2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfs aufgestellt und städtebauliche Verträge gem. §11 BauGB mit den Eigentümern der Grundstücke geschlossen.
B) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) durchzuführen.