Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan NE 5 "Weinberg-West"

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2016   SR/007/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/017/2016 

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage, Bebauungsplänen und Luftbildern:

 

Herr Hüttinger begrüßt das Projekt, möchte aber einen Teil des Flurstückes 110/4 mit dessen Heckenstruktur als erhaltenswertes Biotop bzw. als öffentliche Grünfläche erhalten wissen.

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass dies wohl als erste Anregung in der Bauleitplanung bewertet werden sollte, bzw. ggf. im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung bzw. speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit aufgenommen werden solle.

 

In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen

 

  • Knotenlösung prüfen, da evtl. auch relevant für westliche Flächen.
  • Zielfestlegung des Anteils an gefördertem Wohnraum.
  • Abwägung Flächenversiegelung, Flächenneuinanspruchnahme und Wohnbebauung
  • verkehrsmäßige Anbindung an die Staatsstraße mit einer Kreisverkehrslösung an der Kreuzung Berliner/Rettistraße, da durch das Vorhaben mit einem erhöhten Verkehrszufluss gerechnet werden müsse.

 

Frau OB Seidel merkt an, dass die aufgeworfenen Fragen Schritt für Schritt im Verfahren geklärt werden.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 4.7.2016:

 

A) Auf Grundlage der Ausführungen wird gem. §2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfs aufgestellt und städtebauliche Verträge gem. §11 BauGB mit den Eigentümern der Grundstücke geschlossen.

 

B) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs  die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) durchzuführen.