Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Umrüstung auf LED-Beleuchtung am Theresien-Gymnasium;
überplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.07.2016   HFWA/007/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/026/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck berichtet, dass die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in drei Bauabschnitten (2015 bis 2017) geplant gewesen sei.

Der BA I (5.OG) sei inzwischen ausgeführt und mit Kosten von ca. 56.000 € abgerechnet. Dieses Jahr soll im BA II das 3.OG und 2017 dann im BA III das 2.OG und Flurbereiche umgerüstet werden. Hierfür seien jeweils 60.000 € eingeplant.

 

Die Umrüstung des 3.OG soll nun in den Sommerferien erfolgen. Die Planung hierfür ergab, dass zeitlich aber auch das 2.OG und die Flure größtenteils bereits in den Sommerferien diesen Jahres umgerüstet werden könnten. Der Schulbetrieb wäre dadurch im September wieder störungsfrei möglich.

 

Hierfür müssten von den für 2017 eingeplanten Mitteln von  60.000 € bereits 45.000 € dieses Jahr überplanmäßig bereitgestellt werden. Die restlichen 15.000 € werden 2017 für die Abrechnung der Maßnahme benötigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mittel ist durch die staatl. Förderung (13.000 €) und einer üpl. Entnahme aus der Allg. Rücklage (32.000 €) möglich.

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass die Schule sehr zufrieden mit der LED-Beleuchtung sei und sich freuen würde, wenn das Projekt noch dieses Jahr umgesetzt werden könnte.

 

Herr Illig teilt mit, dass er ein Gespräch mit dem Schulleiter zu diesem Thema hatte und alle seine Bedenken zerstreut wurden. Die Schüler fühlen sich sehr wohl mit der LED-Beleuchtung und auch der Hausmeister ist begeistert.


Beschluss:

 

Für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung am Theresien-Gymnasium werden für den vorgezogenen BA III üpl. Mittel von                                                                   45.000 €

bereitgestellt (HSt. 02.2351.9467).

 

Weitere                                                                                                                      15.000 €

werden verbindlich im Haushalt 2017 bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch staatl. Zuwendungen von                                     13.000 €,

sowie einer üpl. Entnahme aus der Allg. Rücklage von                                  32.000 €.