Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Abbruch und Ersatzneubau Schalkhäuser Straße 17 - Ensemblebereich

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.07.2016   BA/007/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage:  30/019/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor.

 

Es liegt eine Bauvoranfrage für den Abbruch und Ersatzneubau Schalkhäuser Str. 17 vor. Der Antragsteller saniert derzeit sukzessive die denkmalgeschützten Wohngebäude entlang der Schalkhäuser Straße.

Geplant ist als Ersatzneubau ein fünfgeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss (Penthouse). Vorgesehen sind insgesamt acht Wohneinheiten im 1.OG bis 4.OG einschließlich Staffelgeschoss und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss.

 

Der Neubau nimmt die Höhe des Nachbargebäudes Schalkhäuser Str. 19 auf und fügt sich städtebaulich in die Häuserzeile ein. Gegenüber den historischen Jugendstilfassaden der Wohnhäuser Schalkhäuser Straße 19-23 ist es geplant, dass das Gebäude sich in einer zeitgemäßen, zurückhaltenden Formensprache zurücknimmt.

Gleichzeitig dient der geplante Neubau Schalkhäuser Straße 17 als städtebauliches Gelenk zwischen den Jugendstilwohnhäusern entlang der Schalkhäuser Straße und  einem nach Süden hin abgestuften Baukörper entlang der Merckstraße (4 Geschosse/ 3 Geschosse).

Die Wohnhäuser an der Merckstraße nehmen in nördlicher Fortsetzung der Bestandsgebäude Merckstraße 7 und 9 die vorhandene Raumkante auf. Die Fassadengestaltung orientiert sich am Neubau in der Schalkhäuser Straße 17.

Sämtliche Wohneinheiten sollen barrierefrei erschlossen werden.

Die Stellplätze sind in der Tiefgarage untergebracht. Die Tiefgarage wird nach Süden erweitert und auch die Ausfahrt nach Süden verlegt. Die Abfahrtsrampe wird nicht überbaut und nur nach Vorgaben des Hochwasserschutzes seitlich durch eine Mauer begrenzt.

 

Das Vorhaben ist planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.

           

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege lehnt mit Verweis auf die Ensembleeigenschaft den Abbruch und Ersatzneubau des Anwesen Schalkhäuser Str. 17 ab. Als Hauptgrund wird angeführt, dass das mit seiner „für Ansbach typischen Gestaltung sowie der „Dreigeschossigkeit“ derzeit bestehende Haus „in überzeugender Weise von der Altstadtbebauung zur großstädtischen Architektur der anschließenden Häuser“ überleite. Insgesamt sei das Haus damit ein für die „historische städtebauliche Situation in diesem Bereich des Ensembles wesentlicher Bau“, der aus denkmalfachlicher Sicht unbedingt zu erhalten sei.

 

Dem Argument der Überleitung von der Altstadtbebauung kann aus Sicht der Bauverwaltung (Untere Denkmalschutzbehörde) nicht beigetreten werden, da bei Betrachtung der angrenzenden Umgebung kein weiterer Bezug zur Altstadtbebauung hergestellt werden kann. Vielmehr entsteht durch den von dichtem Baumbestand geprägten Garten östlich der Merckstraße und die südlich daran angrenzende Neubebauung sowie den siebengeschossigen Bestandsbau im Süden eine deutlich veränderte städtebauliche Situation im Sinne einer Zäsur. Es lässt sich somit auch eine heterogene Struktur erkennen. Dadurch drängt es sich vielmehr sogar auf, einen gegenüber der bisherigen Ecksituation deutlich höheren Baukörper zu errichten, der sich in den Proportionen und der Kubatur an die westlichen Nachbargebäude der Jugendstilzeit „anlehnt“.

 

Das vom Bauherrn beauftragte Planungsbüro hat hierzu zahlreiche Varianten für die städtebauliche Fortsetzung der drei historischen Anwesen entwickelt und in überzeugender Form die Fortsetzung eines nach Süden hin abgestuften Baukörpers dargestellt. Wesentlich ist demnach aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Ansbach, dass das Eckgebäude wieder einen Ersatz erhält und somit keine Baulücke entsteht. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen bereits zu einer deutlichen städtebaulichen Verbesserung geführt haben, nachdem bestehende nicht erhaltenswerte Anbauten die bisherige „Hinterhofsituation“ zu einer Schauseite werden lassen. Neben der eigentlichen Sanierung entsteht eine deutliche Verbesserung der Wohnungen, da sowohl Balkone an der Südseite errichtet werden, als auch ausreichend Stellplätze in einer neuen Tiefgarage geschaffen werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • das Vorhaben, sowie der Bau einer Tiefgarage sowohl begrüßt, als auch auf Grund der kritisierten Fassadengestaltung von Teilen des Gremiums entschieden abgelehnt.

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Genehmigung eines Ersatzneubaus gem. den vorliegenden Plänen zu erteilen. Dies begründet sich sowohl mit der städtebaulichen Vertretbarkeit des Entwurfes und den Gegenargumenten der Unteren Denkmalschutzbehörde.