Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.07.2016 BA/007/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/018/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 131 KB |
Herr Wolter stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor.
Am 20.06.2016 fand erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im Rahmen dieser wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Entwürfe vorgestellt und diskutiert.
In unten stehender Tabelle sind die Anregungen und die entsprechenden Stellungnahmen des Amts für Stadtentwicklung und Klimaschutz einander gegenübergestellt.
Anregung |
Stellungnahme |
Die Querungshilfe aus
Variante 2 in der Feuchtwanger Str. sollte in die endgültige Planung
eingearbeitet werden um den Verkehr stadtauswärts zu bremsen. |
Die Einrichtung einer
Querungshilfe ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Sichtverhältnisse von
den / auf die Fußgänger, die die Fahrbahn in Nord-West Richtung queren
möchten, sind nicht ausreichend. Die Einrichtung einer Querungshilfe würde
jedoch suggerieren, dass an dieser Stelle das Queren gewünscht und sicher
möglich ist. |
Eine Fahrbahnerhöhung auf 7
bis 8 m im Einmündungsbereich der Crailsheimstraße würde den Verkehr
zusätzlich ausbremsen. Mehrere direkte Anwohner
haben sich eindeutig dagegen ausgesprochen aufgrund der dadurch entstehenden
Lärmentwicklung und der möglichen negativen Beeinträchtigung der Anlieger bei
Starkregenereignissen. |
Grundsätzlich sollte die Abkröpfung
des Einmündungsbereichs den Verkehr ausreichend ausbremsen. Eine zusätzliche
Fahrbahnerhöhung wird nicht für nötig erachtet. Abgesehen von den seitens
der Anwohner vorgebrachten Gegenargumenten, würde eine solche Fahrbahnerhöhung
den Busverkehr weiter einschränken und den Winterdienst erschweren. |
Das Linksabbiegen aus der
Feuchtwanger Str. in die Crailsheimstr. stellt sich schwierig dar aufgrund
der zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten im Gegenverkehr. |
Durch die Schutzstreifen
und die Reduzierung der Einmündungsbereiche auf das verkehrstechnisch
erforderliche Maß wird die Fahrbahn optisch schmaler. Hierdurch ist eine
Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erwarten. Die Sicht auf den
Gegenverkehr ist in diesem Bereich ausreichend. |
Ein Zebrastreifen vor der
ESW-Wohnanlage würde die Querung der Straße für die älteren Anwohner
vereinfachen. |
Um die Erkennbarkeit eines
Zebrastreifens sicher zu stellen, sind entsprechende Sichtfelder
freizuhalten. Dies reduziert die an dieser Stelle möglichen Parkplätze
erheblich. Aufgrund des hohen Parkdrucks im Quartier wurde daher auf
Fußgängerüberwege verzichtet. Auch um die Querung für die
genannten Anwohner zu vereinfachen, wurde die Crailsheimstraße als
Einbahnstraße gestaltet. Dadurch reduziert sich der zu überquerende Fahrbahnquerschnitt
von ca. 8,50 m auf 4,25 m. Gegenüber der Einfahrt des
Anwesen Crailsheimstr. 12 werden die Parkbuchten unterbrochen um eine
barrierefreie Querung zu ermöglichen. |
Eine Einbahnstraßenregelung
für die Glaßstraße würde die Gefahrensituation am Knotenpunkt Glaßstraße /
Feuchtwanger Str. entschärfen. |
Durch eine
Einbahnstraßenregelung in der Glaßstraße ist mit Schleichverkehr über den
Parkplatz des Supermarktes zu rechnen. Dies stellt keine zufriedenstellende
Lösung dar. Um die Situation am
Knotenpunkt etwas zu entschärfen, wurden die Sichtverhältnisse der aus Süden
kommenden Fahrzeuge in der Glaßstraße verbessert: Zunächst durch die
Verlegung der Haltelinie Richtung Norden, des Weiteren durch das eindeutigere
Ordnen der Parkplatzflächen. Dieses erhöht auch die Hemmschwelle
widerrechtlich sein Fahrzeug im freizuhaltenden Sichtfeld abzustellen. |
Die Einfahrten zu den
Grundstücken sollten nochmals hinsichtlich der Befahrbarkeit überprüft
werden, wenn rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge die Einfahrten zusätzlich
einschränken. |
Die Sperrflächen der
Grundstückszufahrten wurden entsprechend angepasst und vergrößert. |
Das Umzugsunternehmen, für
das Anpassungen im Parkplatzbereich zwischen der Crailsheimstr. und der
Feuchtwanger Str. getroffen wurde, ist dort nicht mehr ansässig. |
Die Anpassungen wurden im
Plan wieder zurückgenommen, da das Grundstück nun nicht mehr mit einem
Sattelzug befahrbar sein muss. Dadurch wird ein
zusätzlicher Parkplatz geschaffen. |
Die Rückmeldungen der Anwesenden waren insgesamt positiv.
Durch die geänderte Verkehrsführung am Knotenpunkt Crailsheimstr. / Friedrichstraße (überfahrbarer Minikreisverkehr) und bedingt durch das nicht mehr ansässige Umzugsunternehmen konnten im Planungsentwurf zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.
Um den Angletplatz können so zukünftig 64 Parkplätze angeboten werden. Derzeit sind es ca. 59 Parkplätze.
Hinsichtlich dem Für und Wider zu den unterschiedlichen
Punkten der Verkehrsplanung wird auf die Sitzung des Bauausschusses vom
04.04.2016 verwiesen.
Bei der anschließenden Gestaltung der Grünfläche möchten die Anwohner ebenfalls beteiligt werden.
In der anschließenden Aussprache wird:
· die Anzahl der Parkplätze begrüßt.
· angefragt, ob eine weitere Querungshilfe bzw. ein Zebrastreifen auf Höhe der Sparkasse aufgenommen werden könne.
Herr Wolter antwortet, dass durch die Errichtung einer Querungshilfe bzw. eines Zebrastreifens Parkplätze entfallen müssten.
Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite, den Schutzstreifen sowie der Bushaltestelle in diesem Bereich werde jedoch ein gewisses Maß an Verkehrsberuhigung erreicht und somit das Queren der Fahrbahn erleichtert.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Planung wie vorgestellt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Schritte zur Umsetzung der Planung in die Wege zu leiten.