Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Neuordnung Umfeld Angletplatz – Bericht aus weiterer Öffentlichkeitsbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.07.2016   BA/007/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/018/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor.

 

Am 20.06.2016 fand erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im Rahmen dieser wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Entwürfe vorgestellt und diskutiert.

 

In unten stehender Tabelle sind die Anregungen und die entsprechenden Stellungnahmen des Amts für Stadtentwicklung und Klimaschutz einander gegenübergestellt.

 

Anregung

Stellungnahme

Die Querungshilfe aus Variante 2 in der Feuchtwanger Str. sollte in die endgültige Planung eingearbeitet werden um den Verkehr stadtauswärts zu bremsen.

Die Einrichtung einer Querungshilfe ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Sichtverhältnisse von den / auf die Fußgänger, die die Fahrbahn in Nord-West Richtung queren möchten, sind nicht ausreichend. Die Einrichtung einer Querungshilfe würde jedoch suggerieren, dass an dieser Stelle das Queren gewünscht und sicher möglich ist.

Eine Fahrbahnerhöhung auf 7 bis 8 m im Einmündungsbereich der Crailsheimstraße würde den Verkehr zusätzlich ausbremsen.

Mehrere direkte Anwohner haben sich eindeutig dagegen ausgesprochen aufgrund der dadurch entstehenden Lärmentwicklung und der möglichen negativen Beeinträchtigung der Anlieger bei Starkregenereignissen.

Grundsätzlich sollte die Abkröpfung des Einmündungsbereichs den Verkehr ausreichend ausbremsen. Eine zusätzliche Fahrbahnerhöhung wird nicht für nötig erachtet.

Abgesehen von den seitens der Anwohner vorgebrachten Gegenargumenten, würde eine solche Fahrbahnerhöhung den Busverkehr weiter einschränken und den Winterdienst erschweren.

Das Linksabbiegen aus der Feuchtwanger Str. in die Crailsheimstr. stellt sich schwierig dar aufgrund der zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten im Gegenverkehr.

Durch die Schutzstreifen und die Reduzierung der Einmündungsbereiche auf das verkehrstechnisch erforderliche Maß wird die Fahrbahn optisch schmaler. Hierdurch ist eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erwarten.

Die Sicht auf den Gegenverkehr ist in diesem Bereich ausreichend.

Ein Zebrastreifen vor der ESW-Wohnanlage würde die Querung der Straße für die älteren Anwohner vereinfachen.

Um die Erkennbarkeit eines Zebrastreifens sicher zu stellen, sind entsprechende Sichtfelder freizuhalten. Dies reduziert die an dieser Stelle möglichen Parkplätze erheblich. Aufgrund des hohen Parkdrucks im Quartier wurde daher auf Fußgängerüberwege verzichtet.

 

Auch um die Querung für die genannten Anwohner zu vereinfachen, wurde die Crailsheimstraße als Einbahnstraße gestaltet. Dadurch reduziert sich der zu überquerende Fahrbahnquerschnitt von ca. 8,50 m auf 4,25 m.

Gegenüber der Einfahrt des Anwesen Crailsheimstr. 12 werden die Parkbuchten unterbrochen um eine barrierefreie Querung zu ermöglichen.

Eine Einbahnstraßenregelung für die Glaßstraße würde die Gefahrensituation am Knotenpunkt Glaßstraße / Feuchtwanger Str. entschärfen.

Durch eine Einbahnstraßenregelung in der Glaßstraße ist mit Schleichverkehr über den Parkplatz des Supermarktes zu rechnen. Dies stellt keine zufriedenstellende Lösung dar.

Um die Situation am Knotenpunkt etwas zu entschärfen, wurden die Sichtverhältnisse der aus Süden kommenden Fahrzeuge in der Glaßstraße verbessert: Zunächst durch die Verlegung der Haltelinie Richtung Norden, des Weiteren durch das eindeutigere Ordnen der Parkplatzflächen. Dieses erhöht auch die Hemmschwelle widerrechtlich sein Fahrzeug im freizuhaltenden Sichtfeld abzustellen.

Die Einfahrten zu den Grundstücken sollten nochmals hinsichtlich der Befahrbarkeit überprüft werden, wenn rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge die Einfahrten zusätzlich einschränken.

Die Sperrflächen der Grundstückszufahrten wurden entsprechend angepasst und vergrößert.

Das Umzugsunternehmen, für das Anpassungen im Parkplatzbereich zwischen der Crailsheimstr. und der Feuchtwanger Str. getroffen wurde, ist dort nicht mehr ansässig.

Die Anpassungen wurden im Plan wieder zurückgenommen, da das Grundstück nun nicht mehr mit einem Sattelzug befahrbar sein muss.

Dadurch wird ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen.

 

Die Rückmeldungen der Anwesenden waren insgesamt positiv.

 

Durch die geänderte Verkehrsführung am Knotenpunkt Crailsheimstr. / Friedrichstraße (überfahrbarer Minikreisverkehr) und bedingt durch das nicht mehr ansässige Umzugsunternehmen konnten im Planungsentwurf zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.

 

Um den Angletplatz können so zukünftig 64 Parkplätze angeboten werden. Derzeit sind es ca. 59 Parkplätze.

 

Hinsichtlich dem Für und Wider zu den unterschiedlichen Punkten der Verkehrsplanung wird auf die Sitzung des Bauausschusses vom
04.04.2016 verwiesen.

 

Bei der anschließenden Gestaltung der Grünfläche möchten die Anwohner ebenfalls beteiligt werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

·         die Anzahl der Parkplätze begrüßt.

·         angefragt, ob eine weitere Querungshilfe bzw. ein Zebrastreifen auf Höhe der Sparkasse aufgenommen werden könne. 

Herr Wolter antwortet, dass durch die Errichtung einer Querungshilfe bzw. eines Zebrastreifens Parkplätze entfallen müssten.

Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite, den Schutzstreifen sowie der Bushaltestelle in diesem Bereich werde jedoch ein gewisses Maß an Verkehrsberuhigung erreicht und somit das Queren der Fahrbahn erleichtert.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Planung wie vorgestellt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Schritte zur Umsetzung der Planung in die Wege zu leiten.