Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2016   VKA/002/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgaben

 

  • Geschwindigkeitsmessanlage Claffheim

 

Die Freie Wähler-Fraktion beantragte die Prüfung einer Festinstallation einer Geschwindigkeitsmessanlage in Claffheim.

 

Frau Stöhr führt dazu aus, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Messungen mit dem städt. Tempomessgerät durchgeführt worden seien, die ergeben hätten, dass 75 % bis 80 % der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhalten würden.

Da das Messgerät sehr stark im Einsatz sei, wäre es bei einer Dauerstellung erforderlich, ein weiteres Gerät anzuschaffen; die Kosten hierfür würden sich auf ca. 2.000 € belaufen.

 

Frau OB Seidel gibt hierzu zu bedenken, dass eine an gleicher Stelle dauerhaft aufgestellte Geschwindigkeitsanzeigetafel mit der Zeit ihre „Erinnerungsfunktion“ bei den Fahrzeugführern verlieren würde. Erfolgversprechender sei es vielmehr, die Anzeigetafel in gewissen zeitlichen Abständen an der maßgeblichen Stelle zu platzieren um die Fahrer an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzuhalten.

 

Die Freie Wähler-Fraktion erklärt sich daraufhin mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

 

  • Ortsdurchfahrt Windmühle

 

Die Verwaltung sei bei der Verkehrsausschusssitzung vom 16.11.2016 beauftragt worden, verstärkt Messungen mit dem städt. Messgerät vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Nach Auskunft von Frau Stöhr habe die Datenerfassung ergeben, dass ca. 72 % der Fahrzeuge mit 55 km/h und langsamer durch den Ortsteil Windmühle fahren würden. Dabei sei festzustellen gewesen, dass es tagsüber zu weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen käme als nachts – hier lägen diese bei ca. 20 %. Insbesondere in den Nächten an den Wochenenden käme es in Einzelfällen teilweise zu erheblichen Überschreitungen.

 

Frau OB Seidel spricht daraufhin die Bitte an die Polizei aus, hiergegen gezielt mit entsprechenden Kontrollen vorzugehen.

 

Herr Hofmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Windmühle in den vergangenen 10 ½ Jahren zu keinem Verkehrsunfall mit Fußgängern und Radfahrern gekommen sei. Im Jahr 2016 sei bereits sieben Mal kontrolliert worden. Hierbei seien insgesamt 6400 Fahrzeuge erfasst worden – es seien 11 Überschreitungen festgestellt worden, die eine Anzeige nach sich zogen.

 

 

  • Radfahren in Einbahnstraßen –Schillerstraße-

 

Die Freie-Wähler-Fraktion, beantragte die Prüfung der Freigabe für Radfahrer Einbahnstraßen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren zu dürfen.  Herr Soldner weist darauf hin, dass diese Thematik seit 2009 bereits mehrmals im Verkehrsausschuss behandelt wurde und bereits eine Vielzahl von Einbahnstraßen für den Radverkehr frei gegeben worden seien; außerdem werde diese Möglichkeit bei verkehrsrechtlichen Anordnungen stets mitgeprüft.

Weiterhin erklärt er, dass nun, nachdem der Radweg in der Brauhaus-/Rügländer Straße in beiden Fahrtrichtungen auch für den Gegenverkehr freigegeben worden sei, auch die Möglichkeit bestehe das Befahren der Schillerstraße für Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung frei zugeben. Die Verwaltung werde dies so umsetzen.

 

 

  • Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen

 

Herr Kleinlein gibt bekannt, dass die Offene-Linke-Fraktion beantragt habe, über die Ergebnisse der Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg, zu berichten. Bei dieser Gelegenheit weist Herr Kleinlein darauf hin, dass der Antrag nach der Geschäftsordnung verspätet eingegangen sei und bittet alle Fraktionen darum, die Antragfristen zukünftig zu beachten.

 

Im Fortgang erklärt Frau Stöhr, dass vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg im gesamten Stadtgebiet derzeit 70 Straßen überwacht werden. In 67 % dieser Straßen gelte eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und in ca. 30 % 50 km/h. Die restlichen Straßen seien als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die durchschnittliche Überwachungsquote läge bei ca. 10 %.

 

Auf Nachfrage von Frau Kernstock-Jeremias bestätigt Frau Stöhr, dass auch der verkehrsberuhigte Bereich des Martin-Luther-Platzes regelmäßig überwacht werde.

 

 

Frau OB Seidel gibt um 18.30 Uhr den Vorsitz an Frau Frauenschläger weiter und verlässt die Sitzung.

 

 

  • Tempo 30 vor Schulen –Schalkhausen-

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion, auch vor der Grundschule Schalkhausen, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, weist Herr Kleinlein darauf hin, dass diese Möglichkeit, grundsätzlich u. a. vor Schulen eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen, in der StVO  vorgesehen, aber noch nicht in Kraft getreten sei. Sobald dies erfolgt sei, werde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen. 

 

Herr Riedel weist darauf hin, aus Gründen der Verkehrssicherheit das Tempolimit auf eine ausreichend lange Strecke anzuordnen.

 

 

Anfragen

 

  • Einmündung Goetheplatz/Brauhausstraße

 

Frau Dr. von Blohn weist darauf hin, dass es bei der Einmündung Goetheplatz/Brauhausstraße aufgrund der schlechten Sichtbeziehung immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen ausfahrenden Fahrzeugen und querenden Radfahrern käme. Herr Soldner bestätigt dies und schlägt eine Fahrprobe mittels eines Verkehrsspiegels vor.

Hinweis: Aufgrund der sich dadurch verbessernden Sichtverhältnisse wurde der Spiegel zwischenzeitlich angebracht.

 

 

  • Blindenleitmahle auf Promenade

 

Um die Barrierefreiheit zu verbessern bittet Frau Dr. von Blohn darum, im Fußgängerbereich der neu gestalteten Promenade Blindenleitmahle auf dem Plattenbelag anzubringen, damit für diesen Personenkreis z. B. die dort anliegenden öffentlichen Gebäude leichter aufzufinden seien.

 

Zuständigkeitshalber wird dies an Ref. 3 weitergegeben.

 

 

  • Bearbeitungszeit von verkehrsrechtlichen Anordnungen

 

Herr Hüttinger fragt nach, warum die Erstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Absicherung von Baustellen eine so lange Bearbeitungszeit in Anspruch nehme. Herr Kleinlein erklärt hierzu, dass in den letzten Jahren die Fallzahlen sowie Komplexität der Anträge zugenommen habe, so dass eine termingerechte Antragsbearbeitung mit dem derzeitigen Personalstand nicht mehr zu gewährleisten sei. Eine derzeit laufende Organisationuntersuchung solle den zukünftigen Personalbedarf aufzeigen.

 

 

  • Wegleitsystem zum Rezatparkplatz und Ausweitung des Parkraumwirtschaftskonzeptes

 

Herr Stephan berichtet, dass ihm aufgefallen sei, dass die Terminologie des Wegleitsystem zum Rezatparkplatz (Parkplatz Altstadt) nicht einheitlich sei. Er bittet dies zu überprüfen und schlägt als Bezeichnung dieses Großparkplatzes „Parkplatz Innenstadt“ vor.

 

Des Weiteren bittet er darum, die Ausdehnung des Parkraumwirtschaftskonzeptes auf das westliche Stadtgebiet zu prüfen.

 

Da für diese Punkte das Amt für Standentwicklung und Klimaschutz zuständig ist, werden diese Anfrage zuständigkeitshalber an dieses weitergeleitet.