Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Ortsdurchfahrt Höfen
-Beibehaltung Geschwindigkeitsreduzierungen-

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2016   VKA/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Stöhr erinnert daran, dass im Verkehrsausschuss am 30.07.2008 beschlossen worden sei, auf dem Streckenabschnitt zwischen der Bundesstraße 14 (jetzt Staatsstraße 1066) und dem Ortsschild von Höfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h und innerorts auf 30 km/h zu beschränken bis bauliche Verbesserungen für die Fußgängerführung vorgenommen worden seien.

 

Für die Errichtung der Gehwegverbindung seien Grundstückverhandlungen erforderlich gewesen. Leider konnten, trotz intensivster Bemühungen der zuständigen Stellen, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Flächen nicht vollständig beschafft werden, so dass eine Realisierung nicht möglich sei.

Die Verwaltung schlage daher vor, die derzeit gültige Geschwindigkeitsreduzierung beizubehalten.


Der Verkehrsausschuss beschließt, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen vom Ortsschild von Höfen und der Einmündung der Staatsstraße 1066 (vormals Bundesstraße 14) auf 50 km/h und innerorts auf 30 km/h zu belassen.