Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Aufhebung Radwegebenutzungspflicht Eyber Straße/Glaßstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2016   VKA/002/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Kleinlein erinnert, dass sich der Verkehrsausschuss bereits in seiner Sitzung am 11.01.2016 aufgrund eines entsprechenden Antrages des ADFC und der SPD-Fraktion mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Eyber Straße und Glaßstraße befasst habe. Nachdem zur Entscheidungsfindung einige Ausschussmitglieder Interesse an einer Ortsbesichtigung bekundeten, sei diese am 08.06.2016 durchgeführt worden.

 

Frau Stöhr weißt nochmals auf die aktuelle Rechtslage hin, nach der aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der vorliegenden Fakten die Radwegebenutzungspflicht nur bei einer vorhandenen gesteigerten Gefahrenlage beibehalten werden könne.

Da sowohl in der Eyber Straße wie auch in der Glaßstraße aufgrund der Streckenführung und der vorliegenden Unfallzahlen von keiner über das Normalmaß hinausgehenden Gefährdung von Radfahrern beim Befahren der Fahrbahn ausgegangen werden könne, könne somit die Radwegebenutzungspflicht nicht aufrecht erhalten bleiben.

Bei Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gäbe es zwei Möglichkeiten für die Radfahrerführung: 

Zum einen den Gehweg mit Verkehrszeichen 239 zzgl. Zusatzzeichen 1022-10 für Radfahrer frei zugeben, so dass die vorhandene gesamte Gehwegfläche von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden könne- die derzeit vorhandenen Markierungen wären zu entfernen; der Radverkehr müsse Schrittgeschwindigkeit fahren.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Ausweisung eines sog. „anderen Radweges“. Hier wäre lediglich für die, die entgegen der Fahrtrichtung den Radweg benutzen Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ anzubringen. Die aufgebrachte Mittellinie sowie die rote Markierung der Furten und die Fahrradpiktogramme würden beibehalten werden; die Radfahrer haben sich mit einer angemessenen Geschwindigkeit fortzubewegen.

Die geplante Sanierung des Oberflächenbelags und der Verschwenk des Weges aus den Einmündungsbereichen der Ringstraße und des Georg-Oberer Weg zur Fahrbahn hin sei in jedem Fall umzusetzen, um die Sichtbeziehungen zwischen dem Radverkehr und dem aus den Seitenstraßen kommenden Fahrzeugen zu verbessern.

 

Herr Sauerhöfer spricht sich für die Ausweisung eines sog. „anderen Radweg“ aus, so könne die vorhandene Markierung beibehalten werden.

 

Nach Meinung von Herrn Stephan solle aus Gründen der Verkehrssicherheit die derzeitige Regelung mit einem (verpflichtenden) getrennten Geh-/Radweg beibehalten werden. Er befürchte, dass eine Neuregelung den Bürger verwirre.

 

Herr Dr. Held schließt sich der Meinung von Herrn Stephan an.

 

Herr Riedel weist darauf hin, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bereits im Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach beschlossen sei und nun lediglich über die Umsetzung zu beratschlagen sei. Hierbei spreche er sich für die Ausweisung eines „anderen Radweges“ aus.

 

Herr Büschl schlägt aus vorgenannten Gründen ebenfalls vor, einen „anderen Radweg“ einzurichten. Jedoch sei er der Ansicht, dass eine bloße Umbeschilderung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht ausreiche – um diese zu gewährleisten sei die zeitnahe Umsetzung der aufgezeigten baulichen Maßnahmen unbedingt erforderlich, zumal auch Kinder und Schüler diese Verbindung nutzen.

 

Nach fortgeführter Diskussion lässt Frau OB Seidel über die Radwegeführung in der Eyber Straße und der Glaßstraße abstimmen.

 


Der Verkehrsausschuss beschließt, die Radwegebenutzungspflicht sowohl in der Eyber Straße als auch in der Glaßstraße aufzuheben, den Geh- und Radweg in einen sog. „anderen Radweg“ umzuändern, die vorhandenen Markierungen zu belassen und die erforderliche Beschilderung anzubringen.