Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Antrag zum Bau einer Flutlichanlange für die städtische Schulsportanlage Gymn. Carolinum

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2016   SPA/002/2016 
Beschluss:Wird zurückgestellt.
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Frau van der Linden gibt nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Im Dezember 2015 habe eine Gruppe von Stadträten einen Antrag zum Bau einer Flutlichtanlage an der städtischen Schulsportanlage Gymn. Carolinum (ehemaliges Stadion) gestellt. Die Flutlichtanlage soll gebaut werden, um die Trainingsbedingungen in den Abendstunden und den Wintermonaten zu verbessern.

Der Antrag erläutert, dass es aufgrund der vielen Mannschaften der SpVgg (11) im Trainingsbetrieb und der Nutzung durch den TSV Fichte und den Ansbach Grizzlies zur erheblichen Enge auf dem Platz der Außensportanlage komme. Der Platz reiche für den Trainingsbetrieb der vielen Mannschaften auch trotz weiterer (eigener) Plätze der SpVgg auf dem Gelände am Stadion nicht aus.

 

Ein Angebot einer Fachfirma über eine 6 Mast LED-Flutlichtanlage liegt dem Antrag bei (47.490,00€). Die Antragsteller rechnen daher mit Kosten von ca. 60.000,00€

 

Nach Einschätzung des Tiefbauamtes ist eine Flutlichtanlage mit den angesetzten Kosten zu verwirklichen. Allerdings müsste noch geklärt werden, ob eine Anschlussmöglichkeit für den benötigten Strom (16 KW) bzw. eine entsprechene Zuleitung zusätzlich notwendig ist.

 

Die Außensportanlage Gymnasium Carolinum (Stand 01/2016) wird wie folgt genutzt:

 

Schulen

  • Gymnasium Carolinum
  • Wirtschaftsschule
  • Evangelische Schule
  • (Grundschule Schalkhausen

 

 

Vereine:

  • Trainingsbetrieb (Mo-Fr.):
  • SpVgg            Ansbach        (ca. 90%)
  • NLZ (Nachwuchsleistungszentrum)
  • TSV Fichte

 

Spielbetrieb Wochenende:

  • SpVgg Ansbach
  • NLZ
  • Ansbach Grizzlies
  • BFV Fussballcamp (einmal jährlich)

 

 

Einschätzung aus Sicht des Schulsportes

 

Die Schulen nutzen die Schulsportanlage Montag bis Freitag am Vormittag und am Nachmittag.

Für den Schulsport hat eine Errichtung einer Flutlichtanlage keine Relevanz. Die Schulen nutzen die Anlage nie zu Zeiten, an denen eine Beleuchtung von Nutzen wäre.

 

 

Einschätzung aus Sicht des Vereinssports

 

Durch den Bau einer Flutlichtanlage können die Trainingszeiten in den Abendstunden erweitert werden.

Gerade im Herbst und Frühjahr, kann dadurch eine Entzerrung bzw. Erweiterung der Trainingsbelegung auf diesem Platz erfolgen.

Besonders zu Gute kommt dies der Belegung durch die SpVgg, da sich hier die Situation auf den vereinseigenen Plätzen am Stadion, wie geschildert, entspannen könnte.

 

Allerdings muss hier auch berücksichtigt werden, dass eine erhöhte Belegung auch einher geht mit einer erhöhten Belastung des Platzes und damit deutlich höheren Unterhaltskosten.

Erhöhung der Pflegekosten (Bewässerung, Düngen, mechanische Pflege) und der Stromkosten (Flutlicht und Nutzung der Kabinen) und der Reinigungskosten für die Kabinen.

 

Zumal Nutzer aus den Vereinen sich beispielsweise jetzt schon beklagen, dass der Rasen für den Vereinssport nicht ausreichend bewässert sei und eine verbesserte Unterhaltung gefordert wird. (Für den Schulsport ist die Qualität des Rasens ausreichend). Zudem wird eine zu hohe Belastung des Platzes durch den Vereinssport moniert.

 

Die Unterhaltskosten werden allerdings über die Haushaltsstelle der Schule und deren Sportanlage abgedeckt. Dies erfordert bei einer Errichtung einer Flutlichtanlage also auch eine Erhöhung der kalkulierten Unterhaltskosten. (2016 Haushaltsansatz 3.500 € für Sporthalle und Außensportanlage (Rasenspielfeld + Hartplatz + Laufbahn etc.)

Bei einer Kostenschätzung eines Platzexperten zu den Pflegekosten für das Rasenfeld von 4.000 € jährlich, sind im Vergleich erheblich höhere Kosten anzusetzen.

Zudem ist von einer Erhöhung der Stromkosten auszugehen. Hier kann nur eine Schätzung abgegeben werden, endgültige Stromkosten sind abhängig von der Variante der Flutlichtanlage (Anzahl der Strahler, Variante der Leuchtmittel etc.) Nimmt man eine vergleichbare Sportanlage kann man aber von jährlichen Stromkosten für die Flutlichtanlage von ca. 1.650 € ausgehen.

Die Stromkosten „Tennenplatz“ werden unter den Vereinen aufgeteilt.

 

Auch muss eine Regeneration des Rasens einkalkuliert werden. Dies kann allerdings aufgrund der Schulnutzung nur in den Sommerferien erfolgen. Durch die Nutzung der Sportvereine ist dies schon nur noch auf 5 Wochen beschränkt. Eine erhöhte Nutzung in den Abendstunden kann daher im Umkehrschluss auch zu einer Einschränkung der Nutzung (Regenerationszeiten) zu anderen Zeiten führen.

 

Auch ist mit der höheren Belastung, mit einer Generalsanierung des Rasenspielfelds in ein paar Jahren zu rechnen.

Zu den Kosten für den Bau einer Flutlichtanlage kommen auch die Kosten des Unterhalts für die Flutlichtanlage (Wartung, Ersatz von Leuchtmitteln).

 

 

Nach Beendigung des Sachvortrages durch Frau van der Linden fand eine Aussprache hinsichtlich der Notwendigkeit und Finanzierung der Maßnahme statt.

 

Herr Hayduk führt aus, dass über den von einigen Stadträten gestellten Antrag zum Bau einer Flutlichtanlage auf dem städtischen Sportplatz am Stadion in der Sitzung des Stadtverbandes für Sport sehr intensiv beraten wurde. Grundsätzlich wäre es durchaus sinnvoll den Platz mit einer Flutlichtanlage auszustatten, allerdings sei dieser ohnehin schon überbelegt und würde durch weitere Nutzungen noch mehr strapaziert. In diesem Zusammenhang müsse zudem an den zurückliegenden Antrag des TSV Fichte bezüglich des Baus einer  Beregnungsanlage auf dem städtischen Sportplatz an der Türkenstraße erinnert werden. Dem TSV Fichte wurde seinerzeit das Angebot unterbreitet, die Stadt baue eine Beregnungsanlage ein, allerdings müsse sich der Verein an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Diese Lösung wurde vom Verein leider nicht weiterverfolgt. Entscheidend sei nach Auffassung des Stadtverbandes für Sport die Gleichbehandlung der Vereine. Der SpVgg, die aufgrund der Anzahl der im Spielbetrieb befindlichen Mannschaften größter Nutznießer der Flutlichtanlage wäre, stehen der B-Platz, der Kunstrasenplatz und der Tennenplatz, den die Stadt Ansbach vom TSV 1860 Ansbach angemietet habe, mit Flutlicht zur Verfügung. Dem gegenüber müsse der TSV Fichte gesehen werden, der nur über einen Platz verfüge, jedoch in der Jugendarbeit und integrativen Arbeit sehr engagiert sei und sogar über mehr jugendliche Mitglieder verfüge als die SpVgg. Herr Hayduk macht deutlich, dass er bei einer positiven Entscheidung für den gestellten Antrag auf Bau der Flutlichtanlage ohne Kostenbeteiligung der Vereine den Antrag stelle, dem TSV Fichte die Beregnungsanlage im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abschließend regt Herr Hayduk an

  • den Antrag zurückzustellen
  • ein Gespräch mit den Vereinen zu suchen, um den konkreten Bedarf und deren Sichtweise zum vorliegenden Antrag abzufragen
  • abzuklären, inwieweit Bereitschaft von den Vereinen bestehe, sich entsprechend ihrem Anteil der Nutzung an den Kosten zu beteiligen.

 

Herr Fröhlich schließt sich bezüglich der Gleichbehandlung von Vereinen den Ausführungen seines Vorredners an. Ziel müsse es sein, jeden Verein so gut es gehe zu unterstützen. Er wünsche sich eine noch deutlichere und bessere Unterstützung der Vereine von Seiten der Stadt Ansbach. Er führt aus, dass von der SpVgg derzeit der B-Platz, der auch für den Schulsport genutzt werde, aus Eigenmitteln saniert werde. Im Vergleich dazu müsse vom TSV 1860 Ansbach für die Nutzung der städtischen Sporthallen weder Unterhaltskosten bezahlt werden noch habe sich der Verein jemals an anfallenden Kosten beteiligen müssen. Auch die Außensportanlage THG werde vom TSV unentgeltlich genutzt. Es müsse klar gesehen werden, dass die SpVgg ein Werbeträger und Aushängeschild für ganz Bayern sei. Die SpVgg habe signalisiert, dass Bereitschaft bestehe, sich mit einem Drittel der Kosten (= 5.000 €) zu beteiligen.

 

Frau Homm-Vogel und Herr Porzner vertreten ebenfalls die Auffassung, dass vor einer Entscheidung über den Antrag Gespräche mit den Vereinen bezüglich eines konkreten Nutzungsbedarfs und deren Bereitschaft hinsichtlich einer Kostenbeteiligung zu führen seien.

 

Herr Porzner bittet zudem um Überprüfung, ob auf dem mit Flutlicht ausgestatteten Tennenplatz die Platzsituation nicht verbessert werden könne.

 

Herr Goppelt weist auf die seit Jahren vorherrschenden schlechten Bedingungen für den Schulsport auf dem städtischen Sportplatz hin. Der Platz werde nicht ausreichend bewässert und sei deshalb sehr trocken. Bei einer noch höheren Belastung des Platzes entstünden zudem immense Folgekosten. Er meldet deshalb Bedenken an und fände es bedauerlich, wenn der Platz mit einer Flutlichtanlage bestückt werden würde.

 

Herr Stephan erklärt, er sehe den städtischen Platz in erster Linie als Schulsportplatz, der kein Flutlicht brauche. Er sei jedoch nicht grundsätzlich gegen den Bau der Flutlichtanlage, wenn im Rahmen der Gleichbehandlung alle Vereine, die in der Vergangenheit eine Flutlichtanlage aus Eigenmitteln gebaut haben, nachträglich bezuschusst würden. Ergänzend teilt Herr Stephan mit, dass das Fußballtraining des Nachwuchsleistungszentrums nicht auf den vereinseigenen Plätzen der SpVgg stattfände, sondern auf dem städtischen Sportplatz. Dies dürfe nicht sein.

 

Herr Stephan bittet um Übersendung des schriftlich eingereichten Antrags zum Bau der Flutlichtanlage.

 

Frau OB Seidel sagt dies zu. Sie fragt, ob die Anwesenden sich einig wären, dass nun zuerst einmal das Gespräch mit den Vereinen hinsichtlich Notwendigkeit einer Flutlichtanlage und möglicher finanzieller Beteiligung gesucht werden soll.

 

Dies wird bejaht. Es besteht von Seiten der Stadträte einhellig die Meinung, dass vor einer Entscheidung über den Antrag nähere Informationen über die grundsätzliche Sichtweise der Vereine zum Bau der Fluchtlichtanlage auf dem städtischen Sportplatz, deren eventueller Nutzungsbedarf und die Bereitschaft zur Kostenbeteiligung nötig wären. Diese sollen nun vom Sportamt eingeholt werden.

 


Der Sportausschuss bestimmt, den Antrag bis zum Vorliegen näherer Details zurückzustellen.