Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Zuschussantrag Schützenverein Schalkhausen 1911 e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2016   SPA/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau van der Linden gibt nachstehenden Sachverhalt bekannt:

 

Der Schützenverein Schalkhausen e.V. hat mit Schreiben vom 20. Mai 2016 einen Antrag auf Zuschuss zu den Umbaukosten einer ehemaligen Zimmerei zum Schützenhaus sowie einen Mietkostenzuschuss gestellt.

 

Der Schützenverein Schalkhausen war über 50 Jahre in der ehemaligen Gaststätte „Herrmannshof“ in Schalkhausen beheimatet. Durch den Verkauf des Anwesens wurde dem Schützenverein das kostenlose Mietverhältnis zum 30. April 2016 gekündigt.

 

Der Schützenverein Schalkhausen hat nun zum 1. Mai 2016 neue Räumlichkeiten (ehemalige Zimmerei) angemietet, die jedoch erst zu einem Schützenhaus umgebaut werden müssen.

 

Die Umbauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen und werden von den Mitgliedern des Vereins in unentgeltlicher Eigenleistung erbracht. Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Umbau der ehemaligen Zimmerei zu einem Schützenhaus. In einem 2. Bauabschnitt sollen vier zusätzliche Schießstände, die Erweiterung des Aufenthaltsraumes und der Bau eines Umkleideraumes erfolgen.

 

Die Renovierung erfolgt aus Eigenmitteln des Vereins. Zuschüsse des Bayerischen Sportschützenbundes und des Schützengaues Ansbach werden, da es sich um keinen Neubau handelt und der Mitgliedsbeitrag (derzeit 30,00 €/Jahr) unter 50,00 € liegt lt. deren Sportordnung nicht gewährt.

 

Der Schützenverein Schalkhausen hat derzeit nach eigenen Angaben ca. 90 Mitglieder, davon 8 jugendliche Schützen.

 

Vom Verein wurden Materialkosten für den 1. Bauabschnitt i.H.v. 7.956,32 nachgewiesen.

Für den  2. Bauabschnitt werden die Kosten lt. Angaben des Vereins mit ca. 5.000 € beziffert.

 

Laut vorliegendem Mietvertrag entstehen für den Verein Kosten von monatlich 240,00 € Miete und 150,00 € Betriebskosten, also insgesamt 390,00 €.

 

Der Schützenverein erfüllt mit einem Jahresbeitrag von 35 € nicht die allgemeinen Voraussetzungen (3,50 € monatl. für Erw.) für eine Förderung nach den städtischen Förderrichtlinien. Somit wäre der Schützenverein Schalkhausen zunächst nicht förderungswürdig, es sei denn die Stadt entscheidet aufgrund der Sachlage anders.

 

Nachdem nach den staatlichen Richtlinien keine Förderung erfolgt, kann nach den städtischen Richtlinien kein Investitionszuschuss mit 15% für Sanierungsmaßnahmen erfolgen.

 

Nach den städtischen Förderrichtlinien Absatz II 4 b) kann Vereinen, die für die Durchführung ihrer sportlichen Tätigkeiten für entsprechende Räumlichkeiten oder Einrichtungen Miete bezahlen, ein Zuschuss gewährt werden.

 

Herr Hayduk führt aus, dass von Seiten der Stadt Ansbach bei der geschilderten Sachlage stets versucht wurde, dem Verein entgegenzukommen. Ein Jahresbeitrag von 35 € für eine derart kostenintensive Sportart sei extrem niedrig, trotzdem empfiehlt der Stadtverband für Sport als Unterstützung dem Verein den vorgeschlagenen Anerkennungsbetrag in Höhe von 1.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich, ob es den Vereinen bewusst sei, dass sie Förderungen erhalten könnten, wenn ein höherer Mitgliedsbeitrag erhoben werden würde.

 

Frau van der Linden entgegnet, es werde den Vereinen vom Sportamt öfter wiedergespiegelt, dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidend für eine Förderung sein könne.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass sich die Vereine über die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Der Verein könne es sich offenbar leisten, die Mitgliedsbeiträge so niedrig zu halten. Die Stadt Ansbach habe jedoch in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Sachlage trotzdem versucht, zu helfen, indem Sie die Auszahlung eines Anerkennungsbetrages beschlossen habe. Sie plädiere für Zustimmung entsprechend des Beschlussvorschlages.


Der Sportausschuss beschließt einen einmaligen Anerkennungsbetrag von 1.000 €.