Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Verfahren Elpersdorf - Flurneuordnung und Dorferneuerung; Übernahme der Baulast der nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, der Gräben, Rohrleitungen und Gewässer, Landschaftsschutzanlagen und Freizeit- und Erholungsanlagen

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2016   SR/005/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0
Vorlage:  30/010/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl berichtet, dass es hier eine einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss gebe. Im Bauausschuss wurde die Frage gestellt, was ein „angemessener“ Betrag sei. Er könne hier jedoch noch keinen Betrag benennen.  

 


Beschluss:

 

Die  Kreisfreie Stadt Ansbach übernimmt das Eigentum der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Elpersdorf b. Ansbach zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe.

 

Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

 

Die Kreisfreie Stadt Ansbach übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III.Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.

 

Sie geht davon aus, dass von der Teilnehmergemeinschaft ein angemessener Betrag aus ihrem Rückhalt zur zweckgebundenen Verwendung für den Unterhalt der übergebenen Anlagen bereitgestellt wird.