Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2016 SR/005/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 35, Nein: 0 |
Vorlage: | 30/010/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 77 KB |
Herr Büschl
berichtet, dass es hier eine einstimmige Beschlussempfehlung aus dem
Bauausschuss gebe. Im Bauausschuss wurde die Frage gestellt, was ein „angemessener“
Betrag sei. Er könne hier jedoch noch keinen Betrag benennen.
Beschluss:
Die Kreisfreie Stadt Ansbach übernimmt das Eigentum der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Elpersdorf b. Ansbach zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe.
Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.
Die Kreisfreie Stadt Ansbach übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III.Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.
Sie geht davon aus,
dass von der Teilnehmergemeinschaft ein angemessener Betrag aus ihrem Rückhalt
zur zweckgebundenen Verwendung für den Unterhalt der übergebenen Anlagen
bereitgestellt wird.