Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. Ne4 "Sondergebiet Biogasanlage Strüth"
a) Bericht über die Offenlegung und die Behördenbeteiligung
b) Feststellungs- und Satzungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2016   BA/005/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/011/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter verweist auf die zusätzliche Stellungnahme des Umweltamtes vom 22.04.16 die als Tischvorlage vorliegt und erörtert nachstehenden Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.01.2016 die Offenlegung der o. g. Entwürfe beschlossen. Ziel der Planung ist es, die Feuerungswärmeleistung der bereits bestehenden Biogasanlage zu erhöhen.

 

Bericht über die Offenlegung und die Behördenbeteiligung :

 

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.01.2016 lagen die o. g. Entwürfe in der Zeit vom 23.03.2016 bis einschließlich 22.04.2016 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2016 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Einwände vorgebracht.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:

  • Regierung von Mittelfranken mit e-mail vom 22.03.2016
  • SG 321 - Straßenbau mit e-mail vom 18.03.2016
  •  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach mit Schreiben vom 23.03.2016
  • Main-Donau Netzgesellschaft mbH mit Schreiben vom 24.03.2016
  • Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 07.04.2016
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach - Bereich Forsten - mit Schreiben vom 07.04.2016
  • Stadtwerke Ansbach mit Schreiben vom 07.04.2016
  • Landratsamt Ansbach  mit Schreiben vom 12.04.2016
  • Markt Lehrberg mit e-mail vom 21.04.2016
  • Stellungnahme Staatliches Bauamt vom 13.04.2016

 

Anregungen brachten vor:

  • awean Ansbach mit e-mail vom 21.03.2016
  • Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 23.03.2016
  • Landratsamt Ansbach - Veterinäramt - mit Schreiben vom 23.03.2016
  • Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Schreiben vom 15.04.2016
  • Umweltamt mit Schreiben vom 22.04.16

 

Behandlung der Anregungen:

 

Die awean Ansbach wies darauf hin, dass entgegen Punkt 12. „Erschließung“ auf Seite 27 der Begründung, keine abwassertechnische Erschließung des Sondergebietes, mangels vorhandenem Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal, vorliege.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Begründung wurde entsprechend korrigiert.

 

Beschlussvorschlag:

Dient zur Kenntnis.

 

Der Bayerische Bauernverband äußerte, dass gegen das Vorhaben keine weiteren Bedenken bestünden. Er verwies auf seine bisherige Stellungnahme vom 02.11.2015 und bat um ensprechende Beachtung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Abstand von 4 Metern bei der Anlage von Hecken zu angrenzenden Landwirtschaftsflächen wird eingehalten.

 

Beschlussvorschlag:

Dient zur Kenntnis.

 

 

Das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach verwies auf seine Stellungnahme vom 29.10.2015, die nach wie vor gelte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Veterinäramt wird im Verfahren bzgl. Immissionsschutrzrecht, Baurecht und § 16 BImSchG weiterhin beteiligt. Die übrigen Punkte werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag:

Dient zur Kenntnis.

 

 

Das Wasserwirtschaftschaftsamt  Ansbach verwies auf seine Stellungnahme im Zuge des Scopings vom 10.11.2015.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Umwallung der bestehenden Anlage bzw. auch einer etwaig erweiterten Anlage ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten insbesondere der topographischen denkbar. Bei baulicher Erweiterung der Biogasanlage bzw. Änderung der Rechtslage ist eine Umwallung in Zusammenarbeit mit den fachkundigen Stellen im Rahmen des vorgeschriebenen Zeitrahmens umzusetzen.

 

Beschlussvorschlag:

Dient zur Kenntnis.

 

Im Nachgang zur Sitzung des Bauausschusses vom 18.01.2016 wurde ein Fahrtenkonzept bzgl. der Abfolge und Konzeption der verkehrlichen Belieferung der Biogasanlage in die Begründung eingefügt.

 

 

Vom Umweltamt wurden noch folgende Änderungs- bzw. Korrekturvorschläge gemacht:

In der Begründung zum B-Plan muss es auf S. 17 unten statt

           „Gelegentliche Mahd der Bereiche zwischen den Heckenpflanzungen in Form von abschnittsweisem Stockhieb, Pflegeabschnitte max. 30m “

wie folgt heißen:

           Gelegentliche Mahd der Bereiche zwischen den Heckenpflanzungen

           Heckenpflege in Form von abschnittsweisem Stockhieb, Pflegeabschnitte max. 30m

 

Im B-Plan sollte zur Klarstellung unter Pkt. 10 der textlichen Festsetzungen statt „Das Mähgut ist abzufahren“ die Formulierung „Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen und zu verwerten“ verwendet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Begründung auf S. 17 und Pkt. 10 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden entsprechend korrigiert.

 

Beschlussvorschlag:

Dient zur Kenntnis.


Beschlussvorschlag:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:

 

Für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Strüth“ vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 29.01.2016, wird der Festellungsbeschluss gefasst. Hierzu gilt die Begründung vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016.

Das Deckblatt ist mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan Nr. Ne4 „Sondergebiet Biogasanlage Strüth“ vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Hierzu gilt die Begründung vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016.