Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Zuschuss zur Innensanierung des Kindergartens Schalkhausen

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.04.2016   HFWA/005/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erklärt den Sachverhalt:

 

Die ev.-luth. Kirchengemeinde der St. Nikolauskirche in Schalkhausen betreibt einen dreigruppigen Kindergarten im Stadtteil Schalkhausen. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen ab dem KiGa-Jahr 2016/2017 beabsichtige der Betriebsträger im Mehrzweckraum eine Kleinkindergruppe für 12 Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Die Betriebserlaubnis wurde von der Kindergartenaufsicht bereits erteilt.

 

Die Errichtung einer zusätzlichen Kleinkindergruppe führe dazu, dass die Kirchengemeinde die erst 2017 geplante und dringend notwendige Innensanierung des 1974 errichteten Kindergartengebäudes vorziehen müsse. Durch die dauerhafte Nutzung des Mehrzweckraums als Gruppenraum bestehen keine Ausweichmöglichkeiten für eine Sanierung der stark abgenutzten drei Gruppenräume.

Deshalb beabsichtige die Kirchengemeinde die Innensanierung bis Ende Aug. 2016 auszuführen, damit der Kindergartenbetrieb nicht beeinträchtigt werde.

 

Mit Schreiben vom 18.04.2016 beantragte die Kirchengemeinde Schalkhausen zur Innensanierung des Kindergartengebäudes sowie zur Neuschaffung einer Kleinkindergruppe im Mehrzweckraum des Kindergartens einen städtischen Investitionszuschuss in Höhe von                                                                                   120.000 €.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Kostenberechnung

des Architekten Domscheit auf voraussichtlich                                                 230.000 €.

 

Staatliche Fördermittel für eine Generalinstandsetzung eines viergruppigen Kindergartens können nur dann beantragt werden, wenn Ausgaben in Höhe von 25 % eines Neubaus entstehen. Die Kosten für einen KiGA-Neubau mit vier Gruppen beträgt bei einer Höchstnutzfläche von 455 m² derzeit rd. 1,76 Mio. €. Eine Generalsanierung sei somit erst gegeben, wenn verschiedene Gewerke erfasst werden und Kosten von rd. 440.000 € entstehen. Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt, da verschiedene Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit erfolgt sind, die als eigene Generalsanierungsabschnitte zu werten sind.

In den Jahren 2006 bis 2012 habe die Kirchengemeinde rd. 248.000 € in den Kindergarten investiert (rd. 100.000 € Zuwendungen von Staat/Landeskirche).

 

Die Kirchengemeinde Schalkhausen hat folgenden Finanzierungsplan für die 230.000 € Gesamtkosten vorgelegt:

 

Eigenmittel                                                                                                                100.000 €

Zuschuss der Landeskirche                                                                                    10.000 €

Zuschuss Stadt Ansbach (Antrag)                                                                       120.000 €

 

 

Im Haushalt 2016 der Stadt Ansbach sind keine Mittel eingeplant, da die Sanierungsmaßnahme und die Höhe der Kosten nicht bekannt waren.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Kirchengemeinde kurzfristig 12 neue Kindergartenplätze schaffen möchte und bei einer Generalsanierung ebenfalls ein städtischer Zuschuss angefallen wäre, sollte dem Zuschussantrag entsprochen werden.

 

Der Zuschuss solle in zwei Raten bereitgestellt werden.

 

a) außerplanmäßig im Haushalt 2016                                                                 80.000 €

b) verbindliche Einplanung im Haushalt 2017                                                  40.000 €

(mit der Zusage, dass die Mittel bereits im Dez. 2016 ausgezahlt werden können).         

 

Herr Schwarzbeck führt weiter aus, dass folgende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen seien:

 

- Erneuerung von Bodenbelägen

- Teilweise Erneuerung der Elektroinstallation/Beleuchtung

- Malerarbeiten

- Schallschutzmaßnahmen

- Erneuerung der Heizungsanlage

- Teilweise Neuanschaffung von Möbeln

 

Durchführung des Sports/der Bewegungsübungen:

 

Für die Vorhaltung eines Mehrzwecksraums/Sportraums bestehe keine Verpflichtung laut Aussage der Kindergartenaufsicht.

Das pädagogische Grundkonzept des KiGa Schalkhausen sehe verstärkt Bewegung in der freien Natur bzw. am großzügigen Freigelände des Kindergartens vor (Nutzung des Mehrzweckraums für Sport/Bewegung erfolgte selten).

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass dies eine unterstützungswerte Maßnahme sei. Das Engagement sei entsprechend groß.

 

Herr Dr. Bucka meint, dass die Maßnahme bereits früher hätte geplant werden können und bittet dies in Zukunft zu berücksichtigen.

 

Frau Raschke-Dietrich teilt mit, dass bei einer Ortsbesichtigung in der Schule Schalkhausen festgestellt worden sei, dass sich im Dachgeschoss noch zahlreiche kleine in gutem Zustand befindliche Möbel befinden und bittet darum, diese Möbel noch anderweitig zu verwenden.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass sich die Verwaltung darum kümmern werde.


Beschluss:

 

Der Haupt,- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Zur Innensanierung und die Neuschaffung einer Kleinkindgruppe für 12 Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Schalkhausen bewilligt die Stadt Ansbach der Kirchengemeinde Schalkhausen einen pauschalen Zuschuss von 120.000 €.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

a) außerplanmäßig im Haushalt 2016                 80.000 €  (Deckung aus der allg. Rücklage).

 

b) verbindliche Einplanung in den Haushalt 2017 in Höhe von 40.000 €.

 

Sollten die Gesamtbaukosten deutlich unterschritten werden, erfolgt eine anteilige Kürzung des Zuschusses der Stadt Ansbach.