Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Generalsanierung der Weinbergschule, BA ll - Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2016   BA/005/2016 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  31/013/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erklärt anhand einer dig. Präsentation den nachstehenden Sachverhalt.

 

In der Zwischenzeit wurde für den BA II (Sanierung Altbau) eine Planung für die Raumaufteilung erarbeitet, die den Anforderungen der verschiedenen Nutzer gerecht wird. Dies sind:

 

a. Weinbergschule:                                                 zwei Klassenräume

                                                                        zwei Räume für die Mittagsbetreuung

 

b. Johann-Heinrich-Pestalozzischule:    Fachräume, allgemeine Unterrichtsräume

                                                                        und offene Ganztagesschule

 

d. Diakonie/Diakon. Werk:                                     offener dreigruppiger Hort

 

Die Nutzung des unsanierten Teils der früheren Hauptschule und des ehem. Verwaltungsbereiches ist durch die Flächenbedarfe ideal und auf den Bestand bezogen schlüssig möglich. Ein weiteres Fördergespräch fand kürzlich bei der Regierung von Mittelfranken gemeinsam mit der Diakonie statt. Dies zeigte, dass die beiden Partner Stadt und Diakonie hier den richtigen Weg einschlagen. Ein weiteres Gespräch mit der Technikabteilung der Regierung stehe noch aus. Ziel der Bauverwaltung ist die Herbeiführung eines verbindlichen Beschlusses zur Mittelbereitstellung, so dass nach der Sommerpause erste Arbeiten veranlasst werden könnten.

 

Die Raumaufteilung ist bereits jeweils mit der Schulleitung von Weinbergschule und Pestalozzischule abgestimmt.

 

Aus dem Gremium heraus wird die räumliche Trennung der Mittagsbetreuung im EG angesprochen. Herr Büschl führt aus, dass nach seiner Kenntnis  seitens der Weinbergschule reger Zulauf zur Mittagsbetreuung bestehe. In der Pestalozzischule sei die Mensa für beide Schultypen vorgesehen.

 

Frau OB Seidel stellt abschließend fest, dass auch der inklusive Ansatz weiter verfolgt werde. Im weiteren Verfahrensablauf müssen nun Festlegungen für die Antragstellung getroffen werden.