Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Umbau Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus) und Martin-Luther-Platz 1 (Rathaus) mit Neugestaltung des Rathaushofes
a) Verlagerung Trafostation - Auftragsvergabe
b) Vergabe Planungsleistungen Tragwerksplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2016   BA/005/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5
Vorlage:  31/012/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt das weitere Vorgehen anhand einer dig. Präsentation und der nachstehenden Sitzungsvorlage vor:

 

a)    Im Zuge der baulichen Neuordnung des Rathaushofes muss neben dem Abbruch der öffentlichen Toiletten auch die vorhandene Trafostation abgebrochen werden.  Die Stadtwerke Ansbach können zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht auf den Verteilerstandort Rathaushof verzichten, da über diese Trafostation ein Großteil der Innenstadt mit Elektrizität versorgt wird. Der künftige Standort der neuen Trafostation wird an der östlichen Grundstücksgrenze sein. Der vorhandene erdgeschossige Bau mit Satteldach wird abgerissen. Im baulichen Konzept des Architekturbüros Jörg entsteht hier ein notwendiger Raum für die Apotheke und die Trafostation. Eine einheitliche verbindende Formensprache für die Gebäudeteile wurde vom Architekten entwickelt. 

 

Von den Stadtwerken werden die Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 220.000,-- € geschätzt. Eine Teilsumme liegt in der baulichen Hülle der Trafostation. Weitere Kosten betreffen die Neuausstattung der Station mit Transformatoren; eine weitere Kostengruppe erwächst aus der Leitungsverlegung. Die bauliche Abwicklung stellt sich in der Art dar, dass die neue Trafostation mit einem Autokran über das Rathaus gehoben und an der definierten Stelle aufgesetzt wird. Im Weiteren wird die Station von den Stadtwerken mit neuen Trafos bestückt. Die eigentliche Leitungsverlegung der vielen Leitungsbündel soll nach Abschluss der Bauarbeiten für diesen Abschnitt in 2017 stattfinden, da man den Unwägbarkeiten der Witterung – Frostperiode – aus dem Weg gehen will und Terminüberschneidungen mit dem Weihnachtsmarkt vorprogrammiert sind.

Die Kostenaufteilung erfolgt zwischen der Stadt Ansbach und den Stadtwerken Ansbach nach dem Konzessionsvertrag. Im städtischen Haushalt ist die Maßnahme finanziert.

 

b)    Für die Architektenleistung ist das Architekturbüro Jörg aus Hilpoltstein beauftragt. Die Raumkonzeption und das abschnittsweise Vorgehen wurde bereits beraten. Zur weiteren Umsetzung der Planung wird es erforderlich, einen Tragwerksplaner zu beauftragen. Beste Erfahrungen beim Bauen im Bestand an einem Baudenkmal hat die Stadt Ansbach mit dem Büro Rührschneck & Habelt, Leutershausen zuletzt bei der Sanierung am Standesamt/Jugendzentrum gesammelt.

 

Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass über die Um-/Neugestaltung des Rathaushofes immer wieder diskutiert wurde. Ständige Themen waren u.a. Abriss der Gebäude, Raumaufteilung und Sitzungssaal. Die Verwaltung habe nun als Ergebnis mehrfacher Beratungen im Gremium einen Lösungsvorschlag vorbereitet. Dieser sehe als ersten Schritt den Austausch der Trafostation und gleichzeitig einen Versatz dieser vor. Des weiteren solle nunmehr die Tragwerksplanung auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Sauerhammer kündigt an, dass er gegen eine Sanierung des Schrammhauses stimmen werde, mit dem Hinweis auf eine vor kurzem durchgeführte Dachstuhlsanierung, der noch nicht einmal genutzt werde. Weiterhin vertritt er die Meinung, dass ein Umbau teurer als ein Abriss und Neubau sei. Zudem sei das Schrammhaus so verschachtelt, dass eine anständige Nutzung kaum mehr möglich sei.  Man könne einen Neubau mit derselben äußeren Erscheinung nachbauen.

 

Frau Homm-Vogel stellt fest, dass die derzeitige Konzeption nicht zufriedenstellend sei und übergibt Frau OB Seidel einen Antrag das Thema Sitzungssaal nochmals auf die Tagesordnung zu setzen. Man solle untersuchen, ob der Rathaushof für eine moderne Konstruktion genutzt werden könne, ähnlich dem Gymnasium Carolinum. Im Erdgeschoss könne eine Markthalle oder ein Ladengeschäft unterkommen; im ersten Stock wäre dann Platz für einen modernen Sitzungssaal. Außerdem könne die Auslagerung der Jägerndorfer Heimatstuben überprüft werden. Frau OB Seidel stellt fest, dass grundsätzlich heute eine Abstimmung über den Antrag möglich sei.

 

Herr Deffner führt dazu aus, dass es sich um ein erhaltenswertes Baudenkmal handele. Ein Nachbau des Dachstuhls hätte nichts mehr mit Denkmalschutz zu tun. Das vorhandene Ensemble Schrammhaus solle erhalten bleiben. Letztendlich hätte die Stadt auch eine Vorbildfunktion. Er bittet die Mitglieder des Gremiums von einer nochmaligen Überprüfung abzusehen, damit keine weiteren Verzögerungen mehr entstehen. Im Übrigen weist Herr Deffner darauf hin, dass der Stadtrat den Erhalt schon 2014 beschlossen habe.

 

Herr Stephan appelliert ebenfalls an die Vorbildfunktion der Stadt und fragt kritisch nach, falls der Sitzungssaal dort entstehen solle, wo dann die Mitarbeiter des Rathauses untergebracht werden sollen.

 

Im Verlauf der Aussprache wird vorgeschlagen

a. über den Antrag von Frau Homm-Vogel abzustimmen und zu diskutieren

b. der Verwaltungsmeinung zu folgen

c. das Diskussionspapier in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen.

 

Frau Homm-Vogel weist darauf hin, dass es bei der Antragstellung nicht darum ging Nutzfläche im Rathaushof zu schaffen, indem noch einmal alles überdacht werde.

 

Frau OB Seidel zeigt sich im Verlauf der Diskussion verwundert über das Ansinnen der Freien Wähler. Das Thema werde sei über zwei Jahren diskutiert. Nach langen Diskussionen, verbunden mit immer wieder neuen Planungsaufträgen sei man zu einer Entscheidung für das Areal gekommen. Das Schrammhaus sei zu erhalten und zu sanieren. Auch sei ein Sitzungssaal in der gewünschten Form und Größe dort nicht möglich. Dies sei jetzt oft genug geprüft worden. Der Stadtrat mache sich langsam lächerlich. Die Geduld der Verwaltung und der Bürger wegen des Zustandes im Hof sei sehr strapaziert.

 

Frau OB Seidel verliest den kompletten Antrag der Freien Wähler. Der Antrag wurde abgelehnt mit acht Stimmen. Abschließend wird über einen Verweis in die Fraktionen abgestimmt. Gegen fünf Stimmen wird ein Verweis in die Fraktionen abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Verwaltung wird ermächtigt, bei den Stadtwerken Ansbach eine neue Trafostation für den Rathaushof in Auftrag zu geben. Die Kostenregelung erfolgt nach dem Konzessionsvertrag.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Büro für Ingenieurbau GmbH Rührschneck & Habelt aus Leutershausen, den Ingenieurvertrag für die Tragwerksplanung sukzessive nach den einzelnen Bauabschnitten

 

BA I     bauliche Neuordnung im Rathaushof

BA II    Umbau Schrammhaus

BA III  Umbau und Anbindung Rathaus

 

abzuschließen.