Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Abbruch und Grundstücksfreilegung ehem. Tennishallen - Vergabe Planungsleistung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2016   BA/005/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/010/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 86 KBVorlage 86 KB

Herr Hildner gibt den nachstehenden Sachverhalt bekannt:

 

Der Stadtrat hat beschlossen, dass im Haushalt 2016 für Baunebenkosten 25.000,- € verankert werden, um den Abbruch der Tennishallen vorzubereiten.

 

Zwischenzeitlich sind die Tennishallen entmietet und stehen der Stadt Ansbach zur Verfügung.

 

Um den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung vorzubereiten und um möglichst exakte Kosten für den Haushalt 2017 zu benennen, soll ein Architekturbüro mit den Planungsleistungen beauftragt werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus vorgebracht,

 

·         dass im Bereich der Tennisplätze im Außenbereich so etwas wie ein „kleines Biotop“ entstanden sei und vorgeschlagen, dieses zu belassen. Herr Büschl erklärt, dass es sich bei der zu beschließenden Maßnahme nur um den Abbruch der Tennishallen handele, das weitere Umfeld sei von dieser Maßnahme zunächst ausgeschlossen.

·         ob die Sicherheit bei der Asbestentsorgung gewährleistet sei. Herr Hildner führt aus, dass das Büro schon entsprechende Leistungen erbracht habe; zudem sind entsprechend den geltenden Richtlinien nur fachkundige Firmen zur Angebotsabgabe einzuladen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Teuber & Korder aus Ansbach einen Architektenvertrag über die Planungsleistungen zum Abbruch der Tennishallen abzuschließen.