Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2016   BA/005/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Spatenstich Landesfinanzschule

 

Frau OB Seidel berichtet über den Spatenstich der Landesfinanzschule. Der Erweiterungsbau umfasse ein Finanzvolumen in Höhe von 54 Mio €. Die Stadt begrüßt die Investitionsentscheidung des Freistaats Bayern und habe dies bereits zum Ausdruck gebracht. Die dort entstehenden Gebäude könne man als Vorzeigeobjekt für Ansbach bezeichnen.

 

 

Bekanntgabe;

Verschleißdecken 2016 – Instandsetzung der Bandelstraße

 

Herr Wehrer teilt mit, dass die Vergabe der oben näher bezeichneten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hähnlein Bau GmbH in Feuchtwangen zur ihrem Angebotspreis in Höhe von 219.420,01 € vergeben wurden.

 

 

Bekanntgabe;

Realisierung der Radwegverbindung von Ansbach nach Rügland entlang der

St 2255

Sachstandsbericht über Grunderwerbsverhandlungen.

 

Herr Büschl gibt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt bekannt:

 

Entlang der von Ansbach nach Rügland führenden Verkehrsverbindung St 2255 besteht bisher keine durchgehende Radwegverbindung. Derzeit endet der aus dem Rügländer Viertel kommende Radweg am Ansbacher Klinikum.

 

Dieser Lückenschluss soll nun in Abstimmung mit den im Landkreis Ansbach ebenso betroffenen Gemeinden der NORA-Allianz, Lehrberg, Weihenzell und Rügland, realisiert werden. Für die Durchführung der Maßnahme besteht zwischen der Stadt Ansbach und vorgenannten Gemeinden eine Planungsvereinbarung, bei der die Stadt Ansbach die Federführung inne hat.

 

Die durch das beauftragte Ingenieurbüro erarbeiteten Ausbauplanungen sahen bisher den Verlauf der Radwegverbindung ab dem Klinikum Ansbach westlich der St 2255 und nach einer Unterquerung der Straßenverbindung auf Höhe der Abzweigung nach Egloffswinden östlich der Staatsstraße vor.

 

Nachdem die zur Herstellung eines seitlich des Radweges erforderlichen Entwässerungsgrabens notwendigen Grunderwerbe westlich der St 2255 nicht alle erreicht werden konnten, hat das Ingenieurbüro die Ausbauplanungen insoweit überarbeitet, als nunmehr der Radweg innerhalb der Grundstücksgrenzen der anliegenden Feldwegverbindung gebaut wird. Grunderwerbe sind nun lediglich für den Ausbau des Abschnitts östlich der Staatsstraße erforderlich.

 

Mit den zwölf betroffenen Grundstückseigentümern wurden zwischenzeitlich entsprechende Bauerlaubnisse schriftlich vereinbart, welche zur Ausführung des Vorhabens und zur Inanspruchnahme der Ausbauflächen berechtigen.

 

Die Voraussetzungen zum Bau der Radwegverbindung im Stadtgebiet Ansbach, Baubeginn derzeit geplant ab Mai 2017, wurden somit geschaffen.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

Bekanntgabe;

Ortsumfahrung Elpersdorf – Kosten für Voruntersuchung

 

Herr Büschl teilt mit, der Stadtrat die Verwaltung beauftragt habe, eine Kostenschätzung für Voruntersuchungen zur Ortsumfahrung Elpersdorf zu fertigen. Unter Einbeziehung der notwendigen Bausteine für die Kostenermittlung ist bei Vergabe an ein externes Ing.-Büro mit Buttokosten in Höhe von ca. 19.600,- € auszugehen. Dies beinhalte sowohl die nötigen Verkehrszählungen, als auch die für eine Beurteilung der späteren Varianten erforderliche umfassende Verkehrsbefragung.

 

 

Bekanntgabe;

Gemeinde Burgoberbach – Aufstellung Bebauungsplan Nr. XX 2. Änderung Gewerbegebiet „Im Hermannshof III“, Bebauungsplan Nr. XXI „ Erweiterung An der Weiherschneidbacher Straße“, Bebauungsplan Nr. XII Gewerbegebiet „Im Hermannshof II“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

Herr Wolter informiert das Gremium über das oben näher bezeichnete Vorhaben der Gemeinde Burgoberbach:

 

Die Gemeinde Burgoberbach plant, mit dem Bebauungsplan Nr. XX das bestehende Gewerbegebiet „Im Hermannshof III“ zu vergrößern, da die vorhandenen Kapazitäten ausgereizt sind. Grund für die Erweiterung ist die Neuansiedlung eines Autohauses mit Werkstatt. Das Plangebiet befindet sich im Osten der Gemeinde Burgoberbach und es umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha. Die Neuansiedlung des geplanten Autohauses bedingt auch die Zurücknahme des geplanten Wendehammers im Bereich der Flur-Nr. 531/11 und 529. Der Wendehammer soll nach Süden verkürzt werden und verkehrstechnisch zukünftiger Abschluss der im Gewerbegebiet nach Osten verlaufenden Haupterschließungsstraße sein.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. XXI „Erweiterung  An der Weiherschneidbacher Straße“ soll der im November 2014 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan für das Wohngebiet An der Weiherschneidbacher Straße vergrößert werden, dadas Wohngebiet nahezu vollständig belegt ist. Auch für die Erweiterungsfläche sind bereits 35 Bauinteressenten vorhanden. Mit der Erweiterung des Wohngebietes „An der Weiherschneidbacher Straße“ wird auch eine Spielplatzfläche mit Bolzplatz westlich des Wohngebietes „An der Weiherschneidbacher Straße“ ausgewiesen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,98 ha.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

 

Durch den Bebauungsplan  Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Hermannshof II“ soll nun das bestehende Gewerbegebiet planungsrechtlich an den baulichen Bestand des bereits errichteten Bemusterungszentrums Nürminger angepasst werden. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ soll verbindliches Baurecht für die Planung eines EDEKA-Marktes (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von 1200 m² geschaffen werden. Die Gemeinde Burgoberbach plant, das Angebot an Einzelhandelsbetrieben bzw. -flächen in ihrer Gemeinde zu erhöhen, um dem gestiegenen Bedarf an wohnungsnaher Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gerecht zu werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Herrmannshof“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ umfasst eine Größe von insgesamt ca. 2,23 ha (ca. 22.253 m²). Das Gewerbegebiet „Im Herrrmannshof II“ hat eine Größe von 8.340 m², das geplante Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ weist eine Fläche von 5.814 m² auf. Das geplante Gewerbegebiet ist gegenüber der im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgoberbach ausgewiesenen Gewerbefläche im westlichen Bereich nicht deckungsgleich  und das geplante Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ist im Flächennutzungsplan nicht ausgewiesen. Daher erfolgt  die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

 

Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt Ansbach sind von diesen Planungen nicht betroffen.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

Bekanntgabe;

Hochwasserschutz

 

Herr Büschl teilt mit, dass entsprechend eines Ministerialbeschlusses die Beteiligung der Kommune bei neuen Hochwasserschutzmaßnahmen 35 % anstatt 50 % betrage. Alle bereits abgeschlossenen Planungsvereinbarungen bleiben davon jedoch ausgenommen.

 

Bekanntgabe;

Rettipalais;

 

Herr Büschl informiert das Gremium, dass das Landesamt für Denkmalpflege den beabsichtigten Verkauf des Rettipalais nicht in deren Dienstleistungsangebot als verkäufliches Denkmal im Internet aufnehmen werde, was nicht nachvollziehbar sei. Auf Grund der Mitteilung des BLfD wird die Stadt Ansbach den Verkauf in das Portal der „Immowelt“ selbst einstellen.

 

 

Anfrage;

Verabschiedung weiteres Baugebiet

 

Herr Sauerhammer fragt nach, ob es im Stadtgebiet neben der Erweiterung des Baugebiets in Höfstetten noch eine weitere Option gäbe. Herr Büschl führt aus, dass die Verwaltung auf einem guten Weg sei und demnächst über ein weiteres Gebiet  informieren würde.

 

Anfrage;

Toilettenanlage Hofgarten

 

Frau Homm-Vogel bittet die Verwaltung, den Zustand des Toilettenhäuschens im Hofgarten im Bereich der Sportanlagen zu prüfen.  Herr Büschl stellt fest, dass die Instandsetzungmaßnahme seit mehreren Jahren zum Haushalt angemeldet wurde. Herr Hildner ergänzt, dass eine Option sei, wenn zuerst die Dachsanierung und dann der Innenbereich saniert werde.

 

 

Anfrage;

Bauvorhaben Oechsler

 

Herr Forstmeier erkundigt sich, ob die gesetzten Spundwände im Überschwemmungsgebiet im Bereich des Bauvorhabens der Fa. Oechsler verbleiben. Herr Büschl antwortet, dass die Situation bekannt sei. Die Maßnahme sei mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die Spundwände dienen für den Betrieb und die Werkszufahrt als Hochwasserschutz. Die Spundwände sollen so bleiben und begrünt werden.

 

 

Anfrage;

Brodswinden – Regenrückhaltebecken

 

Frau Koch bittet um Überprüfung der in die Jahre gekommenen Holzplattform. Herr Wehrer sagt eine Überprüfung und Information über die awean zu.

 

 

Anfrage;

VDK Deutschland

 

Frau Koch verweist auf die  Aktion des VdK Deutschlands Weg-mit-den-Barrieren. Sie gibt bekannt, dass der Verband auf der eigenen Homepage eine interaktive Karte eingestellt habe, auf der vorgefundene  Barrieren sofort eingetragen werden können. Ziel der Aktion soll sein, die Überwindung der Barrieren im Bereich öffentlicher Einrichtunen  für Menschen mit Handicap zu erleichtern. Herr Büschl führt aus, dass die Karte bekannt sei. Eine Teilnahme an der Aktion wird nicht erfolgen und ist mit Frau Burmann abgesprochen. Seitens der Stadt verfolgte man den positiven Ansatz, wie z.B. bei „open-wheel-map.de“.

 

 

Anfrage;

Bäume an alter B 14/St 1066

 

Herr Stephan bringt vor, dass hinter den Leitplanken neue Bäume gepflanzt seien. Herr Hillermeier erklärt, es sei eine Maßnahme des Staatlichen Bauamtes und er kümmere sich darum.