Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan 2030 – Entwurf, Beteiligungsverfahren
a) Stellungnahme der Stadt Ansbach
b) Resolution der Stadt Ansbach
c) Antrag FW

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.04.2016   SR/004/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/009/2016 

Frau OB Seidel verweist auf die ausführlichen Informationen im Bauausschuss. Sie informiert, dass erstmals im Rahmen der aktuellen Fortschreibung die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des (Bundesverkehrswegeplan) BVWP beteiligt wird und der Bauverwaltung die Beteiligungsmöglichkeit am 21.3.2016 bekannt wurde.

 

Frau OB Seidel erinnert daran, dass 2008 bezüglich des Ausbaus der A6 bereits eine Resolution beschlossen und an verschiedene Adressaten auf Bundes- und Landesebene versandt wurde. Bezüglich der aktuellen Fortschreibung des BVWP geht es heute um die Abgabe der offiziellen Stellungnahmen zur Ortsumfahrung Katterbach, zum sechsstreifigen Ausbau der A6 und vierstreifigen Ausbau der B 13. Zudem soll eine Resolution seitens des Stadtrates zu A6 verabschiedet werden (auf Landkreisebene wurde ein entsprechendes Vorgehen im Kreistag beschlossen.) Ein Ergänzungsantrag der OL, die Maßnahmen zur Verkürzung der Fahrtzeiten auf der Bahnverbindung Nürnberg-Ansbach-Stuttgart als vordringlichen Bedarf in den BVWB aufzunehmen, soll zudem positiv beschieden werden. Sie ergänzt, dass sie bereits am 22.3.2016 mit der IHK gesprochen habe. Diese werde daraufhin ihrerseits eine Stellungnahme zum Ausbau A6 abgeben und wie die Stadt selbst auf einige Firmen zugehen und um Unterstützung bitten.

 

Herr Büschl verweist auf die übermittelte umfangreiche Vorlage und den Entwurf des BVWP 2030. Dieser ist unter der Adresse http://www.bvwp-projekte.de/ abrufbar. Stellungnahmen können laut BMVI vom 21. März bis zum 2. Mai 2016 online über folgendes Portal abgegeben werden: www.bmvi.de/bvwp2030-stellungnahme

 

Er geht anhand von Plänen näher auf die drei Maßnahmen ein, die im Straßenbau im Stadtgebiet der Stadt Ansbach aufgenommen sind, diese wären:

 

  1. Ortsumfahrung Katterbach (einschl. Kasernen)
  2. Sechsstreifiger Ausbau der A6 (AS Schwabach West bis AK Feuchtwangen); Teilprojekt AS Roth-AS Schwabach West bereits finanziert)
  3. Vierstreifiger Ausbau der B13 zwischen Anschluss Claffheim und Stadteingang Ansbach

 

Während die Maßnahme 1. im sog. „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen ist, befinden sich die Maßnahmen 2. und 3. Weiterhin im sog. „Weiteren Bedarf“, also einer niedrigen Dringlichkeitsstufe.

 

Anschließend verliest er die einzelnen Vorschläge für die Stellungnahmen und macht Ausführungen zum Ergänzungsantrag der OL, der die Maßnahme im Schienensektor betreffe.

 

Sodann erfolgt eine längere Diskussion über die Wichtigkeit und Notwendigkeit der einzelnen Projekte. Herr Büschl beantwortet die aufgeworfenen Fragen.

 

In diesem Zusammenhang stellt Herr Forstmeier den Antrag, das von der OL angesprochene Schienenprojekt Stuttgart-Nürnberg in Form einer Resolution zu verabschieden.

 

Frau OB Seidel bittet den Stadtrat, eine möglichst geschlossene Haltung zu zeigen.

 

Herr Stadtrat Illig beantragt, über jede einzelne Stellungnahme separat abzustimmen.

 

Frau OB Seidel lässt nun über die weitestgehenden Beschlussvorschläge –diese sind die Verwaltungsvorschläge- abstimmen. Mit den gefassten Beschlüssen sind somit alle anderen Änderungswünsche bei den Stellungnahmen erledigt:

 


zu 1: Ortsumfahrung Katterbach (einschl. Kasernen)

 

Die Stadt Ansbach lehnt den Bau einer Ortsumfahrung Katterbach ab. Die Notwendigkeit des Ausbaus wird seitens des Stadtrats entschieden bezweifelt. Die dafür nötigen Mittel sollen ersatzweise zugunsten dringlicherer Maßnahmen, z.B. für den Ausbau der A6 (AS Schwabach West bis AK Feuchtwangen) oder den Ausbau der B 13 (vierstreifiger Ausbau zwischen Anschluss Claffheim und Stadteingang Ansbach) verwendet werden. Das Projekt ist folglich zurückzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 28  Nein 9

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu 2: Sechsstreifiger Ausbau der A6 (AS Schwabach West bis AK Feuchtwangen); Teilprojekt AS Roth-AS Schwabach West bereits finanziert)

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach fordert das Bundeskabinett und die Bundesregierung dazu auf den sechsstreifigen Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Feuchtwangen und Schwabach-West  den vordringlichen Bedarf aufzunehmen und die Planung und Finanzierung des Ausbaus zügig voranzutreiben und sicherzustellen.

 

Begründung:

Dieses Projekt ist von großer Wichtigkeit für die gesamte Region und deren zukunftsfähiger Entwicklung. Durch tägliche Staus und hohe Unfallzahlen wird die Attraktivität der Region massiv eingeschränkt.

Dies blockiert eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung der Regionen in Mittelfranken und dem angrenzenden Teil Baden-Württembergs. Er gefährdet Arbeitsplätze.

 

Aufgrund der Verkehrsprognosen wird der Schwerverkehrsanteil auf der A6 stark steigen. Durch den bereits geplanten 6-streifigen Ausbau bis Schwabach West werden die Staus weiter in unserer Region verlagert und keine Abhilfe geschaffen. Bereits seit vielen Jahren führt die Lärmentwicklung durch die gestiegene Verkehrsbelastung in den autobahnnahen Gemeinden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 34  Nein 3

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu 3: Vierstreifiger Ausbau der B13 zwischen Anschluss Claffheim und Stadteingang Ansbach

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach fordert das Bundeskabinett und die Bundesregierung dazu auf, den vierstreifigen Ausbau der B13 zwischen Anschluss Claffheim und dem Stadteingang Ansbach in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen und die Planung und Finanzierung des Ausbaus zügig voranzutreiben und sicherzustellen.

 

Begründung:

Der Ausbau der B 13 auf vier Fahrstreifen zusammen mit den Umbauten der benannten Einmündungen/Knotenpunkte trägt erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Die Vorbereitungen durch breit ausgebaute Brücken sind seit Jahrzehnten vorhanden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 24  Nein 13

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu Antrag OL:

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach fordert die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur Verkürzung der Fahrtzeiten auf der Bahnverbindung Nürnberg-Ansbach-Stuttgart (Projekt-Nr. 2-033-V01) als vordinglichen Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen.

 

Begründung:

Die Maßnahmen zur Beschleunigung der Fernverkehrsrelation Nürnberg-Stuttgart sind im Entwurf des BVWP nur als potenzieller Bedarf aufgewiesen (http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-033-V01/2-033-V01.html#h1_lage). Sie umfassen die Ausrüstung der Strecke mit Neigetechnik sowie den Ausbau der Direktverbindung über Ansbach-Crailsheim-Backnang als Fernverbindung. Bislang müssen die Fernzüge den Umweg über Aalen und das Remstal nehmen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die Fahrzeit von Ansbach nach Stuttgart deutlich verkürzt. Damit wird die Schiene als Transportmittel zwischen Franken und Württemberg erheblich attraktiver und folglich die BAB 6 vom motorisierten Individualverkehr entlastet.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

zu Resolution der Stadt Ansbach – Ausbau der A 6:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 35  Nein 2

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu Antrag Herr Forstmeier, den Ergänzungsantrag der OL als Resolution zu verabschieden: