Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Änderung der Friedhofsgebührensatzung

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Sitzung:12.04.2016   SR/004/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7
Vorlage:  40/012/2016 

Herr Schwarzbeck verweist auf die am 1.3.2016 im HFWA vorgestellten Eckpunkte zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung und die übermittelten Sitzungsvorlagen. Eine Gebührenerhöhung habe in den letzten sechs Jahren nicht stattgefunden. Der Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Im Jahr 2015 lag er bei nur noch 76,6 %.

 

Die durchgeführte Neukalkulation erfolgte anhand der Auswertungen der Kosten- und Leistungsrechnung. Die so ermittelten Bestattungsgebühren führen bei in etwa gleichbleibenden Fallzahlen zu einer vollen Kostendeckung. Bei den Grabgebühren dagegen würden kostendeckende Gebühren erhebliche Anhebungen zur Folge haben. Bislang sind die Grabgebühren in erster Linie von der Grabgröße abhängig. Bei der jetzigen Kalkulation wurden 50 % der anfallenden Kosten als grabartidentische Kosten gleichmäßig auf alle Grabarten umgelegt. Dadurch ist gewährleistet, dass auch die Nutzer der kleineren Urnengräber und der alternativen Grabarten (Urnennischen, und -zellen, Baumgrabfeld) angemessen am Aufwand für die Friedhofspflege beteiligt werden. Die verbleibenden Kosten wurden anteilig nach Arbeitsaufwand und Größe auf die jeweiligen Grabarten umgelegt.

 

Wie bereits im letzten HFWA erläutert, erinnert Herr Schwarzbeck, dass bei den Urnenzellen die Erhöhung geringer ausfalle und die reine Urnenbestattung von anderen Nutzern mitbezahlt werde. Die Stadt Ansbach war bisher bei den Urnenbestattungen, im Vergleich zu anderen Städten, viel zu günstig.

 

Dadurch ergibt sich für ein Urnengrab eine Gebührensteigerung von derzeit 353 € auf 565 €. Dieser Satz liegt jedoch immer noch unter dem Durchschnitt der kreisfreien Städte in Bayern. Für Erdgräber wird eine 10prozentige Erhöhung vorgeschlagen. Dies führt zu keiner vollen Kostendeckung, was aber im Sinne des Erhalts der traditionellen Bestattungskultur vertretbar erscheint. Der Anteil der Erdbestattungen ist seit Jahren rückläufig. Eine deutlichere Gebührenanhebung würde diesen Trend vermutlich noch verstärken. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei der Wahl eines Urnengrabs aufgrund der Größe und der nur halb so langen Laufzeit geringere Folgekosten für die Grabpflege anfallen.

 

Herr Schwarzbeck geht kurz auf einige weitere Änderungen im Gebührenverzeichnis ein. Außerdem weist er auf eine Sonderregelung für Bestattungen in Elpersdorf hin:

 

Aufgrund einer Vereinbarung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Laurentius übernimmt die Stadt Ansbach auf dem kirchlichen Friedhof in Elpersdorf das Ausschachten und Schließen der Grabstätten und das Tragen des Sarges einschließlich Versenken. Hierfür ist vom Friedhofsträger ein Entgelt zu entrichten, das an die Gebührensatzung der Stadt Ansbach anknüpft. Die Gebühren für Erdbestattungen sind dabei um 210,00 € niedriger als auf den städtischen Friedhöfen, da keine städt. Leichenhalle genutzt wird und der Arbeitsaufwand der Friedhofsverwaltung geringer ist.

 

Herr Meyer erinnert an seine im HFWA vorgebrachte Kritik. Die Kostenerhöhung bei den Grabgebühren für Urnengräber sei zu hoch und nicht verhältnismäßig. Er vermute, dass der Trend zu bestimmten Bestattungsformen mit der Altersarmut zu tun habe. Eine Kostendeckung von 80 % reiche aus. Die Fraktion der OL stimme deshalb der Erhöhung nicht zu.


Beschluss:

 

1. Der Stadtrat erlässt die „Satzung zur Fünften Änderung der Satzung der Stadt Ansbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 15. März 2016. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Die von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Laurentius Elpersdorf für die Leistungen der Stadt Ansbach zu erhebenden Entgelte werden analog der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung angehoben.