Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 04.04.2016 BA/004/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 12, Nein: 1 |
Vorlage: | REF3/008/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 72 KB |
Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand
nachstehender Sitzungsvorlage.
Die geplante Erweiterung des
Bezirksrathauses durch Zusammenlegung der an unterschiedlichen Standorten
ansässigen Referate wurde bereits im Bauausschuss vorgestellt. Zur Sicherstellung
der geordneten Erschließung war eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der
Einmündung der Danziger Straße in die Feuchtwanger Straße (ehem. B14, jetzt
St1066) erforderlich. Die Liegenschaftsverwaltung des Bezirks hat hierzu die
Varianten einer Lichtsignalanlage und eines Neubaus eines Kreisverkehrs
untersuchen lassen. Zwischenzeitlich wurden umfangreiche Verkehrsuntersuchungen
vorgenommen und deren Ergebnisse vorgelegt. Am 17.03.2016 beriet der Bezirkstag
über die sog. Haushaltsunterlage (HU-)Bau, um damit die Gesamtfinanzierung
sicherzustellen.
Bereits im Verlauf der ersten
Abstimmungsgespräche über das Vorhaben wurde daher von Seiten der Bauverwaltung
der Stadt Ansbach die Vorgabe gemacht, dass auch die Funktion der bestehenden
Verkehrsanbindung des Anwesens über die Danziger Straße an die Feuchtwanger
Straße auf eine ausreichende Kapazität hin zu prüfen ist, um die Notwendigkeit
einer Maßnahme zu bestätigen.
Die
geplante Baumaßnahme umfasst die Umgestaltung der Einmündung Feuchtwanger
Straße / Danziger Straße einschließlich der Angleichung der im Norden der
Feuchtwanger Straße gelegenen Bushaltebucht und des Gehwegs bzw. des Geh- und
Radwegs. Der Baubeginn für die Maßnahme ist für das zweite Halbjahr 2017
geplant.
Der
geplante Kreisverkehr wurde auf einen Außendurchmesser von 30 m und eine
Kreisinsel mit einem Durchmesser von 14,0 m dimensioniert. Die Fahrstreifen zum
Kreisverkehr erhalten eine Breite von 3,75 m in der Feuchtwanger Straße und
eine Breite von 3,50 m in der Danziger Straße. Der Kreisverkehr soll, wie die
bestehenden Straßen in Asphaltbauweise erstellt werden. Es werden zwei
Querungshilfen in der Feuchtwanger Straße und eine in der Danziger Straße
angelegt. Die bestehende Überquerungshilfe westlich der Bushaltestelle muss
zurückgebaut werden.
Die
Bushaltestelle im Norden der Feuchtwanger Straße wird neu angelegt. Das
Buswartehaus, der Wertstoff-Containerplatz und die großen Bäume sollen erhalten
werden. Seitens der Stadt Ansbach soll zur Schaffung der Barrierefreiheit eine finanzielle
Beteiligung am Umbau der Bushaltestelle mittels Kasseler Sonderbord erfolgen.
Der südliche Geh- und Radweg entlang der Feuchtwanger Straße soll in einer
Mindestbreite von 4,50 m erhalten bleiben.
In
der anschließenden Aussprache
Frau OB Seidel merkt an, dass bereits an einer Lösung
gearbeitet werde.
Herr Büschl antwortet, dass der Bezirk für den Ausbau des
Kreisverkehres aufkommen müsse.
Herr Büschl führt aus, dass der südliche Zweirichtungsradweg
verschwenkt wird, aber in der Breite erhalten bleibt.
Herr Büschl antwortet, dass dies nicht in Betracht gezogen
wurde, da die eigene Zufahrt zum Friedhof durch diese Maßnahme zusätzlich
belastet werden würde.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und stimmt dem Bau eines Kreisverkehrs in der Feuchtwanger Straße / Danziger Straße durch den Bezirk Mittelfranken zu. Er begrüßt die geplante Umgestaltung der Bushaltestelle zugunsten eines barrierefreien Haltepunktes.
Die Bauverwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verhandlungen und Abstimmungen über die Übernahme des Bauwerks mit dem Liegenschaftsreferat des Bezirks zu führen. Hierzu ist eine Ablösevereinbarung zu schließen.