Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Neubau Cafeteria Theresiengymnasium, fraktionsübergreifender Antrag

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.04.2016   BA/004/2016 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  31/006/2016 

Herr Crasser verweist eingangs auf den fraktionsübergreifenden Antrag vom 08.03.2016 und erläutert nachstehenden Sachverhalt anhand einer digitalen Präsentation.

 

Die bisherige Cafeteria des THG wurde im Jahr 2000 im Zuge der Baumaßnahme Aufstockung 4. Geschoss (Physikräume) errichtet. Viele Arbeiten wurden schon damals in Eigeninitiative durch die Schule übernommen.

Während der zuletzt durchgeführten Erweiterung musste dieser Anbau abgebrochen werden, um die notwendige Fundamentierung ausführen zu können. Die Wiedererrichtung der Cafeteria steht in der Maßnahmenliste des THG an erster Stelle.

 

Im Haushalt der Stadt Ansbach sind für diese Maßnahme 70.000,-- € veranschlagt. Mit dem vorhandenen Haushaltsausgaberest von rd. 23.000,-- € und einer Rückstellung seitens der Schule aus dem Schulbuchetat in Höhe von rd. 50.000,-- € sollte die Maßnahme finanziert werden können.

 

Zur Diskussion standen 2 Ausführungsvarianten, die sogenannte „kleine“ und die „große“ Lösung. Die kleine Lösung würde bei einer Fläche von rd. 64.00 m², einen Kostenaufwand von 145.000,-- € bedeuten. Die große Lösung würde bei einer Fläche von ca. 98.00 m², rd. 183.000,-- € kosten. Beide Lösungen können jedoch nur eine begrenzte Schülerzahl aufnehmen.

 

Die neue 3. Variante basiert auf dem Grundriss der ehemaligen Cafeteria mit einer Fläche von ca. 76.00 m² und einen Kostenaufwand von rd. 162.000.-- €.

Diese Variante ist auf Grund der vorhandenen Fundamente konstruktiv einfacher zu realisieren und hat den schönsten Raumzuschnitt. Variante 3 ist zudem mit ca. 20.000.-- € billiger als die große Lösung.

 

Diese Variante wurde bereits mit der Schulleitung besprochen und findet dort ebenfalls uneingeschränkte Zustimmung.

Wichtig für die Schule ist die Cafeteria als solches und dass durch den ebenerdigen Anschluss an die Aula diese auch bei Veranstaltungen mitbewirtschaftet werden kann. Zudem ist die Möglichkeit einer Außenbewirtschaftung in diesem Bereich sinnvoll.

 

Die weitere Planung der Cafeteria im THG soll nun auf der Grundlage der Variante 3 erfolgen. Die Deckung der benötigten überplanmäßigen Mittel liegt im Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird die Umsetzung der Variante 3 seitens des gesamten Gremiums befürwortet.

 

Frau OB Seidel hält abschließend fest, dass dem Antrag durch die vorgeschlagenen Variante 3 entsprochen wurde.