Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vergabe Bauleistungen Maximilianstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.04.2016   BA/004/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/006/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer erläutert den Sachverhalt anhand nachstehender Sitzungsvorlage, sowie einer digitalen Präsentation.

 

Die Neugestaltung der Maximilianstraße wurde durch den schlechten baulichen Zustand der Belagsflächen sowie die gestalterischen und funktionellen Defizite bzw. durch die umfangreichen Bauarbeiten im Untergrund nötig. Im Untergrund werden ein Stauraumkanal und ein Mischwasserkanal in einer Tiefe von bis zu 4,0 m unter Geländeoberkante westlich bzw. östlich des Dombachgewölbes verlegt. Des Weiteren musste das Dombachgewölbe auf Grund seiner mangelhaften Tragfähigkeit erneuert werden. Vor diesem Hintergrund sind die Eingriffe in die Substanz der Straßenräume so erheblich, dass eine Neugestaltung des öffentlichen Raumes, einschließlich der Begrünung, erforderlich wurde. Auf die bereits im Zusammenhang mit der Promenade beratene und beschlossene Planung wird verwiesen.

 

Die Hauptfahrbahnen werden zur Anordnung von Parkflächen auf der Westseite der Straße etwas Richtung Osten abgerückt. Die zweispurige Straße erhält eine Regelbreite von 6,50 m. Im Kreuzungsbereich des Herrieder Tores wird sie 3-spurig. Die Pkw-Stellplätze werden östlich und westlich parallel zur Hauptfahrbahn angeordnet, der Belag der Fahrbahn ist in Asphaltdeckschicht geplant. Die Stellplätze werden, wie bereits in der Promenade, in Granitpflaster hergestellt. Die Gehwege im Westen der Straße, sowie die Mischfläche im Osten der Maximilianstraße, werden in Betonpflaster gemäß der Promenade erstellt.

 

Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Asphaltarbeiten, Pflaster- und Plattenbeläge, Betonfertigteileinbauarbeiten, Ausstattung, Einbauten, vegetationstechnische Arbeiten, Beschilderungs- und Markierungsarbeiten.

 

In den Haushaltsstellen 02.6335.9501 und 02.6336.9502 stehen für die Maßnahme insgesamt 1.000.000,-- €,  sowie als Verpflichtungsermächtigung und Haushaltsrest 380.000,-- € zur Verfügung.

 

Die Leistungen für den Straßenbau wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen durch den Stadtrat an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Die Submission erfolgte am 17.03.2016 mit 4 eingegangen Angeboten.

 

Nach Prüfung der Angebotsunterlagen unterbreitet die Firma Ulsenheimer aus Lichtenau das wirtschaftlichste Angebot mit 1.356.271,61 €.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird angefragt, ob der vorgesehene Pflasterbelag für den Abschnitt Maximilianstraße noch geändert werden könne. Hier solle, auch unter Anbetracht des Ensembleschutzes, die Verwendung des auf der Promenade verlegten großflächigen Pflasters vermieden werden.

Herr Büschl antwortet, dass die auf der Promenade verlegten Betonplatten auch für die Maximilianstraße vorgesehen seien, da diese gut begeh- und befahrbar seien. Des Weiteren tragen die großförmigen Platten über den Baumfeldern zum Schutz des  Untergrunds und somit zum Schutz des Wurzelwerks der Bäume bei.

Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass eine Änderung der bisherigen Planungen nicht sinnvoll sei. Der Schutz der Baumreihen in diesem Bereich müsse beachtet werden.

  • wird eingebracht, dass die auf der Promenade verlegten hohen Bordsteine nicht für die Maximilianstraße verwendet werden sollten.

Herr Büschl merkt an, dass die verwendeten Bordsteine Typ „A3“ sehr aufwendig verarbeitet seinen und durch eine entsprechende Abschrägung keine scharfen Kanten aufweisen.

Herr Wehrer fügt ergänzend hinzu, dass durch die Höhe der Bordsteine zudem eine Schutzfunktion, die gewollt ist, geben sei.

  • wird kritisiert, wie die Radwegsführung umgesetzt wurde, da der Radweg nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden konnte.

Herr Büschl verweist hier auf die Argumentationen der Straßenverkehrsbehörde. Da ein separater Radweg nicht ständig gequert werden dürfe, sei von der Straßenverkehrsbehörde, anders als ursprünglich geplant, eine Widmung als verkehrsberuhigter Bereich angeordnet worden. Es werde ein nichtverpflichtender Radweg ausgewiesen.

  • wird angefragt, wie der Radverkehr nach dem Ceslanski-Eck weitergeführt werde.

Herr Büschl antwortet, dass Radfahrer, auf Grund der nichtverpflichtenden Radwegeführung bereits ab der Promenade zwischen der Nutzung des verkehrsberuhigen Bereiches und dem Einordnen in den normalen Verkehrsfluss auf der Fahrbahn wählen könne.

Durch die vorhandenen Querungsmöglichkeiten könne so bis zum Ende des Triesdorfer Berges gefahren werden.

Frau OB Seidel merkt an, dass diese Regelung inzwischen von den verschiedenen Verkehrsteilnehmern angenommen werde.

Die Gestaltung der Promenade insgesamt wurde bereits vielfach positiv gewürdigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bauleistungen für die Neugestaltung der Maximilianstraße an die die Firma Ulsenheimer aus Lichtenau für 1.356.271,61€ zu vergeben.