Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Ausbau der Fußgängerzone Neustadt - BA Ost
a) Sachstand
b) Vergabe von Ingenieurleistungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.04.2016   BA/004/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt den aktuellen Sachstand vor.

 

a) Sachstand

 

Umfang der Maßnahme

 

Wie bereits berichtet wurde, muss die Stadtwerke Ansbach GmbH  in diesem Jahr ihre Gas- und Wasserleitungen in der Neustadt austauschen. Da die Kanalisation aus den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammt, wird auch die Abwasserentsorgung Ansbach AöR eine Erneuerung ihrer Infrastruktur vornehmen.

Im Zuge dieser Arbeiten werden ca. 40% der Oberfläche aufgegraben, sodass sich ein anschließender qualifizierter Straßenausbau mit einer Neugestaltung aufdrängt. Im Haushalt wurden daher bereits Planungsmittel in Höhe von 80.000,-- € für dieses Jahr bereit gestellt.

Die Baumaßnahme erstreckt vom Karl-Burkhardt-Platz im Osten bis zur Kannenstraße im Westen und umfasst auch die Seitengassen partiell.

 

Information, Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Mit den Leitungsträgern, die bei diesem Projekt aus der Abwasserentsorgung Ansbach AöR, den Stadtwerken Ansbach GmbH, der Telekom und der Vodafone GmbH bestehen, wurden bereits umfangreiche Koordinierungsgespräche hinsichtlich des Bauablaufes und der Kostenverteilung geführt.

Weiterhin fand bereits ein Abstimmungsgespräch der Projektanten mit dem Citymarketing (CMAN e.V.) als Vertreter der Geschäftsinhaber statt. Wie bereits bei der Promenadenbaustelle sind regelmäßige Baustellengespräche und Informationen geplant, die je nach Witterung und Informationsdichte entweder vor Ort oder im Klimaladen in der Kannenstraße stattfinden werden. Darüber hinaus plant der CMAN e.V. in Abstimmung mit der Stadt ein aktives Marketing mit Baustellenaktionen.

 

Für den 14. April werden die Anwohner, Hauseigentümer und Geschäftsinhaber der Neustadt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dort wird detailliert über den Umfang und Ablauf der Baumaßnahme informiert, worauf hier kurz eingegangen werden soll:

 

Ablauf und Abschnittsbildung

 

Grundlage der Ablaufplanungen bilden die aus feuerpolizeilichen Belangen einzuhaltenden 25m-Abschnitte des Baufeldes, d.h. die Baustelle wandert stetig von Ost nach West und bringt somit nur abschnittsweise Behinderungen mit sich. Ferner wird die Anlieferung und Erreichbarkeit gewährleistet.
Weiterhin haben sich alle Beteiligten geeinigt, alle Bauarbeiten in einer gemeinsamen Ausschreibung mit einer Firma ausführen zu lassen. Dies birgt u.a. Synergieeffekte und Vorteile hinsichtlich der Bauzeit, der Kosten, der Beeinträchtigungen, der Koordination und der Gewährleistung.

In einem ersten Arbeitsschritt werden sämtliche Hauptleitungen der Versorger auf der gesamten Baustrecke verlegt. Die Abschnitte werden jeweils wieder provisorisch mit Asphalt verschlossen, sodass sie sauber und sicher begeh- und räumbar sind und eine ansprechende Fläche darstellen.

Nach Abschluss dieser Arbeiten und Druckprüfung der Leitungen werden die punktuellen Hausanschlüsse hergestellt und wieder verschlossen.

Während der oben genannten Arbeiten wird bereits die Frostschutzschicht der zukünftigen Straße auf der gesamten Fläche als Grundlage für die provisorische Asphaltschicht und für den späteren Straßenbau hergestellt.

Zuletzt wird dann die Oberflächenherstellung (Pflasterarbeiten, Möblierung) durch die Stadt Ansbach ausgeführt. Diese Arbeiten können, da sie von den Vorarbeiten losgelöst sind, separat durch die Bauverwaltung ausgeschrieben werden.

 

Die Beteiligten rechnen mit einer Gesamtbauzeit von etwa zwei Jahren; beginnend nach dem heurigen Altstadtfest.

Gestaltung

 

Zur Neugestaltung der Neustadt fand  im Jahr 2008 ein Gestaltungswettbewerb statt, aus dem zwei Siegerentwürfe hervorgingen, da beide Konzepte geeignete Lösungen angeboten hatten. In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung)  wurden beide Büros gebeten, ihre Arbeiten bis Mai 2016 v.a. im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu überarbeiten. Anschließend soll eine Neubewertung stattfinden und ein zur Weiterbearbeitung des Entwurfes zu beauftragendes Büro gefunden werden. Diese Beauftragung ist bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) einschließlich wichtiger Leitdetails vorgesehen.

 

Parallel dazu soll im folgenden Teil b) das Ingenieurbüro für Umwelt- und Tiefbautechnik, Volker Oley bereits jetzt für die planerisch-technische Abwicklung und Koordination der Maßnahme beauftragt werden, um den Versorgern Daten für deren anstehende Ausschreibung liefern zu können.

 

Die gesamten Straßenbaukosten schätzt das Tiefbauamt derzeit auf rd. 925.000,-- €, die jedoch abhängig vom Ausbaustandard, der aus dem Wettbewerb hervorgehen wird, noch steigen können. Dagegen sind Einnahmen und Zuwendungen aus der Städtebauförderung und aus der Synergieeffekten mit den Leitungsträgern i.H.v. ca. 500.000,-- € zu erwarten.

Die Baunebenkosten liegen nach derzeitigen Schätzungen bei 190.000,-- €, denen wiederum Einnahmen von etwa 90.000,-- € gegenüberstehen werden.

 

 

Herr Wehrer erläutert die nachstehende Vergabe.


b) Vergabe von Ingenieurleistungen

 

Im Vorgriff zur Neugestaltung der Neustadt müssen aufgrund der von den Stadtwerken bestehenden zeitlichen Vorgaben bereits jetzt die bautechnischen Grundlagen erarbeitet und an die Leitungsträger als Basis für deren Planungen weitergeben werden. Die Abwasserentsorgung Ansbach AöR, die Stadtwerke Ansbach sowie die Dt. Telekom und Vodafone GmbH haben schon Verträge mit dem Ingenieurbüro für Umwelt- und Tiefbautechnik, i.u.t.-Ingenieure, Oley aus Ansbach geschlossen oder stehen kurz vor Abschluss.

Aus diesem Grund und wegen der guten Erfahrungen in der Promenade und Maximilianstraße sollte auch die Stadt Ansbach (Tiefbauamt) dieses Büro beauftragen.

 

Das Tiefbauamt erarbeitete einen Ingenieurvertrag nach HOAI, der mit einem Honorar von 73.552,15 € schließt. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 mit 8 sowie die örtliche Bauleitung.
Die Leistungsphasen 1 mit 3 wird das Büro übernehmen, das aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervor geht.

 

Im Haushalt stehen für die Ingenieurleistungen im Jahr 2016 80.000,-- € zur Verfügung, die jedoch nicht für beide Verträge in vollem Umfang ausreichen werden. Da die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen jedoch stufenweise erfolgt, ist bislang keine Verpflichtungsermächtigung für den Nachfolgehaushalt erforderlich und die benötigten Mittel können regulär angemeldet werden.

 

In der anschließenden Aussprache

 

  • wird gebeten, den Ausbau des kompletten Straßenzuges „Neustadt“ zu realisieren.

Herr Büschl merkt an, dass ein Ausbau des kompletten Straßenzuges aus städtebaulicher Sicht sinnvoll wäre,  seitens des Leitungsträgers bestehe diesbezüglich bisher jedoch kein Bedarf.

  • wird gebeten, die Interessen der Geschäftsinhaber während der Bauzeit zu berücksichtigen.

Herr Wehrer antwortet, dass dies bereits besprochen wurde. Ergebnis sei, dass die Bauzeiten so geplant seien, dass jeweils morgens Anlieferungen stattfinden können. Zudem werde der Baustellenbetrieb jeden zweiten Freitag eingestellt, um den Handel weniger einzuschränken, auch habe es die Wünsche auf Verzicht der Bautätigkeiten in der Adventszeit gegeben.

  • wird seitens des Gremiums nochmals betont, dass zu der Infoveranstaltung am 14.04.2016 die komplette Neustadt (Anwohner, Hauseigentümer und Händler) eingeladen werden sollte. 

Herr Büschl merkt an, dass dies so mit den Stadtwerken die eingeladen hatten kommuniziert worden sei.


Beschlussvorschlag:

 

a) Kenntnisnahme

 

b) Für den Ausbau der Neustadt wird das Ingenieurbüro für Umwelt und Tiefbautechnik, i.u.t.-Ingenieure, Oley aus Ansbach mit der Planung und Bauleitung des ersten Bauabschnittes zu einem Honorar von 73.552,15 € beauftragt.