Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.04.2016 BA/004/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/004/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 143 KB |
Herr Büschl stellt
den aktuellen Sachstand vor.
a) Sachstand
Umfang der Maßnahme
Wie bereits berichtet
wurde, muss die Stadtwerke Ansbach GmbH
in diesem Jahr ihre Gas- und Wasserleitungen in der Neustadt
austauschen. Da die Kanalisation aus den 30er Jahren des vorherigen
Jahrhunderts stammt, wird auch die Abwasserentsorgung Ansbach AöR eine
Erneuerung ihrer Infrastruktur vornehmen.
Im Zuge dieser
Arbeiten werden ca. 40% der Oberfläche aufgegraben, sodass sich ein
anschließender qualifizierter Straßenausbau mit einer Neugestaltung aufdrängt.
Im Haushalt wurden daher bereits Planungsmittel in Höhe von 80.000,-- € für
dieses Jahr bereit gestellt.
Die Baumaßnahme
erstreckt vom Karl-Burkhardt-Platz im Osten bis zur Kannenstraße im Westen und
umfasst auch die Seitengassen partiell.
Information, Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit
Mit den
Leitungsträgern, die bei diesem Projekt aus der Abwasserentsorgung Ansbach AöR,
den Stadtwerken Ansbach GmbH, der Telekom und der Vodafone GmbH bestehen,
wurden bereits umfangreiche Koordinierungsgespräche hinsichtlich des Bauablaufes
und der Kostenverteilung geführt.
Weiterhin fand
bereits ein Abstimmungsgespräch der Projektanten mit dem Citymarketing (CMAN
e.V.) als Vertreter der Geschäftsinhaber statt. Wie bereits bei der
Promenadenbaustelle sind regelmäßige Baustellengespräche und Informationen
geplant, die je nach Witterung und Informationsdichte entweder vor Ort oder im
Klimaladen in der Kannenstraße stattfinden werden. Darüber hinaus plant der
CMAN e.V. in Abstimmung mit der Stadt ein aktives Marketing mit
Baustellenaktionen.
Für den 14. April werden
die Anwohner, Hauseigentümer und Geschäftsinhaber der Neustadt zu einer
Informationsveranstaltung eingeladen. Dort wird detailliert über den Umfang und
Ablauf der Baumaßnahme informiert, worauf hier kurz eingegangen werden soll:
Ablauf und Abschnittsbildung
Grundlage der
Ablaufplanungen bilden die aus feuerpolizeilichen Belangen einzuhaltenden
25m-Abschnitte des Baufeldes, d.h. die Baustelle wandert stetig von Ost nach
West und bringt somit nur abschnittsweise Behinderungen mit sich. Ferner wird
die Anlieferung und Erreichbarkeit gewährleistet.
Weiterhin haben sich alle Beteiligten geeinigt, alle Bauarbeiten in einer
gemeinsamen Ausschreibung mit einer Firma ausführen zu lassen. Dies
birgt u.a. Synergieeffekte und Vorteile hinsichtlich der Bauzeit, der Kosten,
der Beeinträchtigungen, der Koordination und der Gewährleistung.
In einem ersten Arbeitsschritt werden sämtliche Hauptleitungen der Versorger
auf der gesamten Baustrecke verlegt. Die Abschnitte werden jeweils wieder provisorisch
mit Asphalt verschlossen, sodass sie sauber und sicher begeh- und räumbar sind
und eine ansprechende Fläche darstellen.
Nach Abschluss
dieser Arbeiten und Druckprüfung der Leitungen werden die punktuellen
Hausanschlüsse hergestellt und wieder verschlossen.
Während der oben
genannten Arbeiten wird bereits die Frostschutzschicht der zukünftigen Straße
auf der gesamten Fläche als Grundlage für die provisorische Asphaltschicht und
für den späteren Straßenbau hergestellt.
Zuletzt wird dann
die Oberflächenherstellung (Pflasterarbeiten, Möblierung) durch die Stadt
Ansbach ausgeführt. Diese Arbeiten können, da sie von den Vorarbeiten losgelöst
sind, separat durch die Bauverwaltung ausgeschrieben werden.
Die Beteiligten rechnen
mit einer Gesamtbauzeit von etwa zwei Jahren; beginnend nach dem heurigen
Altstadtfest.
Gestaltung
Zur Neugestaltung
der Neustadt fand im Jahr 2008 ein
Gestaltungswettbewerb statt, aus dem zwei Siegerentwürfe hervorgingen, da beide
Konzepte geeignete Lösungen angeboten hatten. In Abstimmung mit der Regierung
von Mittelfranken (Städtebauförderung) wurden
beide Büros gebeten, ihre Arbeiten bis Mai 2016 v.a. im Hinblick auf die
Barrierefreiheit zu überarbeiten. Anschließend soll eine Neubewertung
stattfinden und ein zur Weiterbearbeitung des Entwurfes zu beauftragendes Büro
gefunden werden. Diese Beauftragung ist bis Leistungsphase 3 HOAI
(Entwurfsplanung) einschließlich wichtiger Leitdetails vorgesehen.
Parallel dazu soll
im folgenden Teil b) das Ingenieurbüro für Umwelt- und Tiefbautechnik, Volker Oley
bereits jetzt für die planerisch-technische Abwicklung und Koordination der
Maßnahme beauftragt werden, um den Versorgern Daten für deren anstehende
Ausschreibung liefern zu können.
Die gesamten Straßenbaukosten
schätzt das Tiefbauamt derzeit auf rd. 925.000,-- €, die jedoch abhängig vom
Ausbaustandard, der aus dem Wettbewerb hervorgehen wird, noch steigen können.
Dagegen sind Einnahmen und Zuwendungen aus der Städtebauförderung und aus der
Synergieeffekten mit den Leitungsträgern i.H.v. ca. 500.000,-- € zu erwarten.
Die Baunebenkosten
liegen nach derzeitigen Schätzungen bei 190.000,-- €, denen wiederum Einnahmen
von etwa 90.000,-- € gegenüberstehen werden.
Herr Wehrer
erläutert die nachstehende Vergabe.
b) Vergabe von Ingenieurleistungen
Im Vorgriff zur
Neugestaltung der Neustadt müssen aufgrund der von den Stadtwerken bestehenden
zeitlichen Vorgaben bereits jetzt die bautechnischen Grundlagen erarbeitet und
an die Leitungsträger als Basis für deren Planungen weitergeben werden. Die
Abwasserentsorgung Ansbach AöR, die Stadtwerke Ansbach sowie die Dt. Telekom
und Vodafone GmbH haben schon Verträge mit dem Ingenieurbüro für Umwelt- und
Tiefbautechnik, i.u.t.-Ingenieure, Oley aus Ansbach geschlossen oder stehen
kurz vor Abschluss.
Aus diesem Grund und wegen der guten Erfahrungen in der Promenade und
Maximilianstraße sollte auch die Stadt Ansbach (Tiefbauamt) dieses Büro
beauftragen.
Das Tiefbauamt
erarbeitete einen Ingenieurvertrag nach HOAI, der mit einem Honorar von
73.552,15 € schließt. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 mit 8 sowie die
örtliche Bauleitung.
Die Leistungsphasen 1 mit 3 wird das Büro übernehmen, das aus dem
Gestaltungswettbewerb als Sieger hervor geht.
Im Haushalt stehen
für die Ingenieurleistungen im Jahr 2016 80.000,-- € zur Verfügung, die jedoch
nicht für beide Verträge in vollem Umfang ausreichen werden. Da die
Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen jedoch stufenweise erfolgt, ist bislang
keine Verpflichtungsermächtigung für den Nachfolgehaushalt erforderlich und die
benötigten Mittel können regulär angemeldet werden.
In der anschließenden Aussprache
Herr Büschl merkt an, dass ein Ausbau des kompletten Straßenzuges aus städtebaulicher Sicht sinnvoll wäre, seitens des Leitungsträgers bestehe diesbezüglich bisher jedoch kein Bedarf.
Herr Wehrer antwortet, dass dies
bereits besprochen wurde. Ergebnis sei, dass die Bauzeiten so geplant seien,
dass jeweils morgens Anlieferungen stattfinden können. Zudem
werde der Baustellenbetrieb jeden zweiten Freitag eingestellt, um den Handel weniger
einzuschränken, auch habe es die Wünsche auf Verzicht der Bautätigkeiten in der
Adventszeit gegeben.
Herr Büschl merkt an, dass dies so mit den Stadtwerken die eingeladen hatten kommuniziert worden sei.
Beschlussvorschlag:
a) Kenntnisnahme
b) Für den Ausbau der Neustadt wird das
Ingenieurbüro für Umwelt und Tiefbautechnik, i.u.t.-Ingenieure, Oley aus
Ansbach mit der Planung und Bauleitung des ersten Bauabschnittes zu einem
Honorar von 73.552,15 € beauftragt.