Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.04.2016 BA/004/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/004/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB | ||
Weg bei Katterbach 122 KB |
Herr Büschl merkt Eingangs an, dass die seit langem geplante
Ortsumfahrung Katterbach im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
2030 nun in die oberste Prioritätsstufe aufgenommen wurde. Da Seitens der Stadt
Ansbach kein Bedarf bestehe, sei dies nicht nachvollziehbar. Detaillierte
Informationen werden im Rahmen der Stadtratssitzung am 12.04.2016
bekanntgegeben. Dies vorausschickend, da
der Feldweg im Einflussbereich der Trasse der Ortsumfahrung liege.
Herr Crasser
erläutert nachstehenden Sachverhalt.
Auf Antrag einiger Landwirte aus Katterbach soll der der Feld- u. Waldweg, Fl.Nr. 1328/2 Gemarkung Hennenbach eingezogen und verkauft werden.
Der Weg teilt verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke gleicher Eigentümer und verläuft teilweise auch auf Privatgrund und nicht auf der vorgesehenen Wegetrasse. Der Weg wird kaum noch benutzt, da alle angrenzenden Grundstücke anderweitig erschlossen sind.
Im Rahmen der Kasernenerweiterung hat die Stadt Ansbach seinerzeit Land- und Forstwirtschaftswege an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veräußert, welche innerhalb der Erweiterungsfläche lagen. Im Gegenzug hat die BImA entlang der Kaserne einen Wirtschaftsweg für die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke geschaffen und schriftlich bestätigt, dass dieser auf Dauer für die Bewirtschaftung dieser Grundstücke erhalten bleibt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer haben der Einziehung des Feldweges schriftlich zugestimmt und den Ankauf bestätigt.
Aus straßenrechtlicher Sicht kann der Weg eingezogen werden, da er keinerlei Verkehrsbedeutung besitzt und die Erschließung der umliegenden Grundstücke anderweitig gesichert ist.
In der Anschließenden Aussprache
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt die Einziehung des Feld- u. Waldweges, Fl.Nr. 1328/2 Gemarkung Hennenbach.