Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2016   SR/003/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

8.1  Bildungsreise des Stadtrates nach Schwäbisch-Hall

      

Herr Dr. Schoen informiert, dass der von der Verwaltung angedachte Termin für die Bildungsreise nach Schwäbisch-Hall von mehreren Stadträten nicht wahrgenommen werden könne. Er bittet jetzt eine Abfrage durchzuführen.

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass die Planung von der Verwaltung durchgeführt werde. Aktuelle Informationen soll es nächste Woche geben.

 

 

8.2  Bekanntgabe OB Seidel – Ansbach-Pakt

 

Frau OB Seidel informiert das Gremium über den Ansbach-Pakt. Zweck dieser Vereinbarung sei die Information und freiwillige Selbstverpflichtung der fünf Partner (Stadt Ansbach, Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg, Jobcenter Ansbach, IHK Mittelfranken, Handwerkskammer Mittelfranken) zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in den Arbeitsmarkt und Ausbildung.

Man wolle den Unternehmen aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk in Ansbach verlässliche Rahmenbedingungen anbieten und sie umfassend über die Einsatzmöglichkeiten von Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen informieren. Zum anderen sei das Ziel, die Flüchtlinge unter Ausschöpfung der Ermessensspielräume im Ausländerrecht und durch Schaffung von Information- und Beratungsangeboten für Arbeitgeber und Flüchtlinge in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Die unterzeichnete Vereinbarung hängt dem Protokoll an.

 

Herr Porzner fragt nach einem konkreten Beispiel der Förderung eines Flüchtlings und den Anteil, den die Stadt dazu beitrage.

Frau OB Seidel erklärt, es gebe keine generellen Regelungen, sondern es könne nur konkret unter Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen.

 

Die Frage von Herrn Link, ob die Stadt plane einen anerkannten Flüchtling als Azubi einzustellen, wird von Frau OB Seidel bejaht. Mit einer vom Personalrat vorgeschlagenen Person wurde bereits Kontakt aufgenommen und ein Vorpraktikum geplant.

 

Herr Schaudig erinnert in diesem Zusammenhang an seine im Januar gestellte Anfrage zum Thema Asyl und bittet um Beantwortung. Frau OB Seidel sagt dies zu.

 

 

8.3  Bekanntgabe OB Seidel – ANkommen in Ansbach

 

Frau OB Seidel informiert das Gremium über das Projekt ANkommen in Ansbach. Zusammen mit den Partnern von Justiz, Polizei, Kirchen, islamischer Verein DiTiB, Agentur für Arbeit und Jobcenter wurden sieben Informationsbausteine erarbeitet, mit denen die Flüchtlinge in Ansbach über ihr neues Lebensumfeld informiert werden mit dem Ziel das Miteinander von angestammter Bevölkerung und Flüchtlingen reibungslos zu gestalten. Die einzelnen Vorträge würden live vor Ort in die jeweilige Landessprache übersetzt. Die Informationsreihe hierzu startete am 01.03.2016 in der Beckenweiherhalle mit dem Vortrag „Deutschland-Leben in der Demokratie“, der in arabischer Sprache übersetzt und von ca. 100 Flüchtlingen mit großem Interesse verfolgt wurde. Die Volkshochschule habe die Organisation des Projekts übernommen. Inzwischen hätten sich schon andere Städte gemeldet, die das Konzept als Anregung für ihre eigene Arbeit vor Ort angefordert hätten.

 

 

8.4  Anfrage Herr Hüttinger im HFWA am 19.01.2016

 

Herr Schwarzbeck berichtet über die Anfrage von Stadtrat Hüttinger im HFWA vom 19.01.2016 nach der Möglichkeit die Dauer eines Einzelfahrscheines von bisher 60 Minuten auf 90 Minuten erhöhen zu können. Hierzu könne er heute über die  Stellungnahme des VGN informieren. Diese lautet:

 

„ Die Geltungsdauer der Einzelfahrkarten ist in den Tarifbestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs (B.5.1.1) festgeschrieben. Abgesehen von der Preisstufe A, die sich über Nürnberg und Fürth und damit über einen flächenmäßig vergleichsweise sehr ausgedehnten urbanen Raum erstreckt, gelten Einzelfahrscheine in allen übrigen Stadtpreisstufen (Preisstufen B, C, D, E, F,) und der Preisstufe 1 insgesamt 60 Minuten. Demzufolge gilt diese Preisspanne nicht nur in Ansbach, sondern unter anderem auch in den deutlich größeren Städten Fürth, Erlangen, Bamberg und Bayreuth. Im Arbeitskreis Marketing am 15.02.2016 wurde ihre Anfrage bezüglich einer Verlängerung der Geltungsdauer auf 90 Minuten mit den Gesellschaftern erörtert. Da der Einzelfahrschein ausschließlich zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel berechtigt, wird eine Zeitspanne von 60 Minuten, auch in den deutlich größeren Städten, von den Partnern im VGN mehrheitlich als ausreichend angesehen. Vor allem auch vor dem Hintergrund des Missbrauchsschutzes, insbesondere im Hinblick auf die nicht zulässigen Rund- und Rückfahrten, wird eine mögliche Ausweitung der bestehenden Zeitspanne als sehr kritisch empfunden. Aufgrund dessen ist eine einstimmige Beschlussfassung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Einzelfahrkarte in der Preisstufe D im Moment nicht zu erwarten.“

 

 

 

8.5 Anfrage der Stadtratsfraktion der Freien Wähler zu Kosten des Bürgerentscheids:

 

Herr Kleinlein gibt Auskunft zur Anfrage der Stadtratsfraktion der Freien Wähler zu den Kosten des Bürgerentscheids.

 

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen.

 

1.   Rechtsgutachten, Erstellen der einstweiligen Verfügung

      und die Vertretung der Stadt vor dem Landgericht durch

      Rödl und Partner                                                                                               20.890,15 €

2.   Gerichtskosten                                                                                                     4.518,00 €

3.   Kosten des gegnerischen Anwaltes                                                                4.762,84 €

3.   Verwaltungskosten für den Bürgerentscheid                                              41.200,97 €

 

 

8.6  Mitteilung Herr Büschl

 

Herr Büschl informiert, dass auf der Tagesordnung für den nächsten Bauausschuss ein Verwaltungsvorschlag für die Neubenennung des Platzes zwischen Sparkasse und Verwaltungsgericht, der aktuell ausgebaut werde, als „Sparkassenplatz“ vorgesehen ist.

 

 

8.7  Mobilitätsticket

 

Herr Schwarzbeck gibt bekannt, dass die etwas komplizierte Rückerstattung für das Mobilitätsticket voraussichtlich ab der übernächste Woche beginnen werde.

Herr Hüttinger bittet in diesem Zusammenhang die Personalkosten hierfür festzuhalten.