Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.03.2016 SR/003/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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8.1 Bildungsreise des Stadtrates nach
Schwäbisch-Hall
Herr Dr. Schoen informiert, dass der von der Verwaltung angedachte Termin für die Bildungsreise nach Schwäbisch-Hall von mehreren Stadträten nicht wahrgenommen werden könne. Er bittet jetzt eine Abfrage durchzuführen.
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass die Planung von der Verwaltung durchgeführt werde. Aktuelle Informationen soll es nächste Woche geben.
8.2 Bekanntgabe OB Seidel – Ansbach-Pakt
Frau OB Seidel informiert das Gremium über den Ansbach-Pakt. Zweck dieser Vereinbarung sei die Information und freiwillige Selbstverpflichtung der fünf Partner (Stadt Ansbach, Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg, Jobcenter Ansbach, IHK Mittelfranken, Handwerkskammer Mittelfranken) zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in den Arbeitsmarkt und Ausbildung.
Man wolle den Unternehmen aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk in Ansbach verlässliche Rahmenbedingungen anbieten und sie umfassend über die Einsatzmöglichkeiten von Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen informieren. Zum anderen sei das Ziel, die Flüchtlinge unter Ausschöpfung der Ermessensspielräume im Ausländerrecht und durch Schaffung von Information- und Beratungsangeboten für Arbeitgeber und Flüchtlinge in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Die unterzeichnete Vereinbarung hängt dem Protokoll an.
Herr Porzner fragt nach einem konkreten Beispiel der Förderung eines Flüchtlings und den Anteil, den die Stadt dazu beitrage.
Frau OB Seidel erklärt, es gebe keine generellen Regelungen, sondern es könne nur konkret unter Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen.
Die Frage von Herrn Link, ob die Stadt plane einen anerkannten Flüchtling als Azubi einzustellen, wird von Frau OB Seidel bejaht. Mit einer vom Personalrat vorgeschlagenen Person wurde bereits Kontakt aufgenommen und ein Vorpraktikum geplant.
Herr Schaudig erinnert in diesem Zusammenhang an seine im Januar gestellte Anfrage zum Thema Asyl und bittet um Beantwortung. Frau OB Seidel sagt dies zu.
8.3 Bekanntgabe OB Seidel – ANkommen in Ansbach
Frau OB Seidel informiert das Gremium über das Projekt ANkommen in Ansbach. Zusammen mit den Partnern von Justiz, Polizei, Kirchen, islamischer Verein DiTiB, Agentur für Arbeit und Jobcenter wurden sieben Informationsbausteine erarbeitet, mit denen die Flüchtlinge in Ansbach über ihr neues Lebensumfeld informiert werden mit dem Ziel das Miteinander von angestammter Bevölkerung und Flüchtlingen reibungslos zu gestalten. Die einzelnen Vorträge würden live vor Ort in die jeweilige Landessprache übersetzt. Die Informationsreihe hierzu startete am 01.03.2016 in der Beckenweiherhalle mit dem Vortrag „Deutschland-Leben in der Demokratie“, der in arabischer Sprache übersetzt und von ca. 100 Flüchtlingen mit großem Interesse verfolgt wurde. Die Volkshochschule habe die Organisation des Projekts übernommen. Inzwischen hätten sich schon andere Städte gemeldet, die das Konzept als Anregung für ihre eigene Arbeit vor Ort angefordert hätten.
8.4 Anfrage Herr Hüttinger im HFWA am 19.01.2016
Herr Schwarzbeck berichtet über die Anfrage von Stadtrat Hüttinger im HFWA vom 19.01.2016 nach der Möglichkeit die Dauer eines Einzelfahrscheines von bisher 60 Minuten auf 90 Minuten erhöhen zu können. Hierzu könne er heute über die Stellungnahme des VGN informieren. Diese lautet:
„ Die Geltungsdauer
der Einzelfahrkarten ist in den Tarifbestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs
(B.5.1.1) festgeschrieben. Abgesehen von der Preisstufe A, die sich über
Nürnberg und Fürth und damit über einen flächenmäßig vergleichsweise sehr
ausgedehnten urbanen Raum erstreckt, gelten Einzelfahrscheine in allen übrigen
Stadtpreisstufen (Preisstufen B, C, D, E, F,) und der Preisstufe 1 insgesamt 60
Minuten. Demzufolge gilt diese Preisspanne nicht nur in Ansbach, sondern unter
anderem auch in den deutlich größeren Städten Fürth, Erlangen, Bamberg und
Bayreuth. Im Arbeitskreis Marketing am 15.02.2016 wurde ihre Anfrage bezüglich
einer Verlängerung der Geltungsdauer auf 90 Minuten mit den Gesellschaftern
erörtert. Da der Einzelfahrschein ausschließlich zu einer Fahrt in Richtung auf
das Fahrtziel berechtigt, wird eine Zeitspanne von 60 Minuten, auch in den
deutlich größeren Städten, von den Partnern im VGN mehrheitlich als ausreichend
angesehen. Vor allem auch vor dem Hintergrund des Missbrauchsschutzes,
insbesondere im Hinblick auf die nicht zulässigen Rund- und Rückfahrten, wird
eine mögliche Ausweitung der bestehenden Zeitspanne als sehr kritisch
empfunden. Aufgrund dessen ist eine einstimmige Beschlussfassung zur Verlängerung
der Geltungsdauer der Einzelfahrkarte in der Preisstufe D im Moment nicht zu
erwarten.“
8.5 Anfrage der
Stadtratsfraktion der Freien Wähler zu Kosten des Bürgerentscheids:
Herr Kleinlein gibt Auskunft zur Anfrage der Stadtratsfraktion der Freien Wähler zu den Kosten des Bürgerentscheids.
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen.
1. Rechtsgutachten, Erstellen der einstweiligen Verfügung
und die Vertretung der Stadt vor dem Landgericht durch
Rödl und Partner 20.890,15 €
2. Gerichtskosten 4.518,00 €
3. Kosten des gegnerischen Anwaltes 4.762,84 €
3. Verwaltungskosten für den Bürgerentscheid 41.200,97 €
8.6 Mitteilung Herr Büschl
Herr Büschl informiert, dass auf der Tagesordnung für den nächsten Bauausschuss ein Verwaltungsvorschlag für die Neubenennung des Platzes zwischen Sparkasse und Verwaltungsgericht, der aktuell ausgebaut werde, als „Sparkassenplatz“ vorgesehen ist.
8.7 Mobilitätsticket
Herr Schwarzbeck gibt bekannt, dass die etwas komplizierte Rückerstattung für das Mobilitätsticket voraussichtlich ab der übernächste Woche beginnen werde.
Herr Hüttinger bittet in diesem Zusammenhang die Personalkosten hierfür festzuhalten.