Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: rechtlich unselbständige Stiftungen der Stadt Ansbach / Zusammenlegung von Stiftungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2016   SR/003/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/010/2016 

Herr Schwarzbeck verweist auf den ausführlichen Sachverhalt und den einstimmigen Beschlussvorschlag aus dem Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsausschuss vom 01.03.2016.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 01.03.2016:

 

 

1.    Die sehr kleinen fiduziarischen Stiftungen der Stadt Ansbach

a)  Landpflege-Stiftung

b)  Mändlein-Stiftung

c)  Mathilde-Naegle-Fond

d)  Schütz-Stiftung

werden mit der ebenfalls fiduziarischen Stiftung Lokalwohltätigkeitsanstalt zusammengelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die zusammengelegte Stiftung mit dem Namen „Lokalwohltätigkeitsanstalt“ eine neue Stiftungssatzung zu entwerfen, die die Stiftungszwecke der vier vorgenannten Stiftungen mit enthält.

 

2.    Die neugefasste Stiftungssatzung sowie die grundsätzliche Entscheidung zur Zusammenlegung der Stiftungen werden der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Zusammenlegung der Stiftungen soll zum 01.01.2017 erfolgen. Die Verwaltung wird die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde im Stadtrat bekanntgeben und die neue Stiftungssatzung vom Stadtrat beschließen lassen.