Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.03.2016 SR/003/2016 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 36, Nein: 2 |
Vorlage: | 30/009/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 154 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016. Ergänzend berichtet er, dass mit dem Abbruch und der Neuerrichtung der Lidl-Filiale eine Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 16% entstehe. Durch eine deutlich höhere bauliche Qualität mit zahlreichen technischen und energetischen Maßnahmen setze die Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG für alle zukünftigen Filialen konzernweit ein neues Bau- bzw. Gestaltungskonzept um. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung. Eine Zusicherung, die planungsbedingten Kosten zu übernehmen sowie ggf. extern zu vergebende Untersuchungen zu beauftragen, liegt durch den Bauherrn vor.
Beschluss entsprechend
der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016:
a) Der Flächennutzungsplan
wird auf der Grundlage des Deckblattes Nr. 29 vom 23.02.2016 für einen
Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße
gem. § 2 BauGB geändert.
b) Der Bebauungsplan
„Änderung Nr. 2 zum B-Plan Nr. 5“ wird auf
der Grundlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der
Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes vom 23.02.2016 gem. § 2 BauGB geändert.
c) Für die unter a)
und b) genannten Bauleitpläne wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.