Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.03.2016 SR/003/2016 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 35, Nein: 3 |
Vorlage: | 30/008/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 190 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016 und führt ergänzend aus, dass aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser, der Ankauf von ca. 4,2 ha Bauerwartungsland in der Gemarkung beurkundet werden konnte. Hierbei handle es sich um die Erweiterung des Baugebiets „Feuchtlachfeld“ in Höfstetten. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan werde das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt, eine Änderung sei somit nicht erforderlich.
Frau Krettinger erklärt, sie könne aufgrund fehlender Infrastruktureinrichtungen für die Erweiterung des Baugebiets „Feuchtlachfeld“ dem Beschluss nicht zustimmen.
Beschluss entsprechend
der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016:
A) für die Erweiterung des Baugebietes „Feuchtlachfeld“, Gemarkung Brodswinden wird ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfs vom 24.02.2016 aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. B 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld.
B) die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfes vom 24.02.2016 die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.