Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bebauungsplan Nr. B15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 BauGB § 4 Abs.1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2016   SR/003/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3
Vorlage:  30/008/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016 und führt ergänzend aus, dass aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser, der Ankauf von ca. 4,2 ha Bauerwartungsland in der Gemarkung beurkundet werden konnte. Hierbei handle es sich um die Erweiterung des Baugebiets „Feuchtlachfeld“ in Höfstetten. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan werde das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt, eine Änderung sei somit nicht erforderlich.

 

Frau Krettinger erklärt, sie könne aufgrund fehlender Infrastruktureinrichtungen für die Erweiterung des Baugebiets „Feuchtlachfeld“ dem Beschluss nicht zustimmen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 29.02.2016:

 

 

A) für die Erweiterung des Baugebietes „Feuchtlachfeld“, Gemarkung Brodswinden  wird ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfs vom 24.02.2016 aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. B 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld.

 

B) die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 24.02.2016 die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.