Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7.2: Einführung Preisstufe E zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Antrag aus der Bürgerversammlung vom 16.11.2015;

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2016   SR/003/2016 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 23
Vorlage:  REF2/003/2016 

Herr Kleinlein verweist auf den ausführlichen Sachverhalt in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Müller stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 31 1.2 „ auf Schluss der Beratung und Schluss der Rednerliste, wenn jede Fraktion nach Antragstellung einmal die Möglichkeit eingeräumt wurde, zum Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen“.

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen.

 

Herr Hüttinger geht auf das Ergebnis des Bürgerentscheids ein. Hier sei deutlich geworden, dass die Mehrheit der Bürger, die gewählt haben, den Kürzungen nicht zustimmen könnten. Es müsse weiterhin versucht werden, den Nahverkehr in Ansbach attraktiv zu gestalten und den Preis dafür zu senken. Er sehe einen finanziellen Spielraum durch die jüngsten Einsparungen und durch einen Verzicht auf die Rückerstattung der 10 € für die Monatskarte, deren Auszahlung bürokratisch sehr aufwändig sei. Er erneuert den Antrag der BAP vom 15.02.2015 „zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll beim ÖPNV in Ansbach die Tarifstufe E eingeführt werden“.

 

Herr Schalk möchte das Thema nicht noch einmal ausführlich diskutieren. Man müsse sich weiterhin mit dem Thema beschäftigen z.B. im AK Nahverkehrsplan. Aktuell liege kein Finanzierungsplan vor, daher sei die Sache noch nicht entscheidungsreif. Die Einführung der Tarifstufe E brächte weitere finanzielle Belastungen für die Stadt und somit auch für die Bürger.

 

Herr Denzlinger begrüsst die Ausführungen von Herrn Schalk. Auch er sieht heute keinen Grund dem Antrag zu zustimmen.

 

Herr Seiler entgegnet, er unterstütze den Antrag. Ein gewisser Ausgleich für den hinsichtlich der angebotenen Leistung immer teurer gewordenen ÖPNV könne mit Einführung der Tarifstufe E gegeben werden.

 

Frau Krettinger erklärt, die Fraktion der Grünen würde dem Antrag zustimmen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids sei ein klarer Auftrag, das Thema Mobilität in Ansbach weiter zu verfolgen und in ein Gesamtkonzept einzubinden.

 

Herr Meyer betont, es müsse eine klare und transparente Tarifstruktur eingeführt werden. Durch eine Tarifsenkung könnten die Fahrgastzahlen gesteigert und somit Mehreinnahmen erzielt werden. Zusammen mit den Einsparungen durch das Einstellen der Rückzahlung für den Zuschuss zum Monatsticket könnte das Defizit gesenkt werden. Er wünsche sich für den ÖPNV eine wirtschaftliche, ökologische und betriebswirtschaftliche Lösung.

 

Herr Porzner erwidert, mit der Unterstützung für die Monatskarte belohne man die treuen Kunden. Die Stellungnahme der ABuV zeige, dass bei Einführung der Tarifstufe E ein großes Defizit entstehen würde, für das die Stadt ausgleichspflichtig sei. Der aktuelle Tarif sei aufgrund des Mehrangebots an Fahrten im Vergleich zu 2011 angemessen. Er plädiere dafür, sich bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs mit dem Landkreis abzustimmen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass sich ein guter ÖPNV auch über die angebotene Leistung und den Preis definiere. Es gäbe rund 300 Fahrten weniger als 2012 mit einem relativ hohen Fahrpreis. Sie führt aus, dass Dinkelsbühl und Rothenburg mit ihrem Tarif 2 Stufen unterhalb des Ansbacher Tarifs lägen. Eine Zwischenstufe E wäre für den in Ansbach angebotenen Busverkehr angemessen. Eine Rückerstattung für das Monatsticket sei zwar „schön“, ersetze aber keine adäquate Preisgestaltung.


Der Antrag der BAP vom 15.02.2015 „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll beim ÖPNV in Ansbach die Preisstufe E eingeführt werden“

 

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