Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Einrichtung einer FSJ-Stelle im 2. Halbjahr des Schuljahres 2015/16 und Antrag auf Fortsetzung im Schuljahr 2016/17 an der Karolinenschule Ansbach, Grundschule Süd

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2016   SKA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/005/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Der Stadtrat Ansbach hat im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2016 beschlossen, an 5 Grundschulen in der Stadt Ansbach jeweils eine Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahrs bereit zu stellen.

 

Die Schulleitung der Karolinenschule Ansbach, Grundschule Süd, in deren Schulsprengel mehrere Flüchtlingsunterkünfte liegen, ging nach den Haushaltsberatungen davon aus, dass gleich mit Beginn des Jahres 2016 eine FSJ-Stelle eingerichtet werden könnte, zumal aufgrund der gestiegenen Anzahl an Flüchtlingskindern ein dringender Bedarf gesehen wurde. Da eine geeignete Bewerberin zur Verfügung stand, wurde im Januar 2016 unter Mitwirkung der Stadt Ansbach eine FSJ-Vereinbarung mit der Freiwilligen abgeschlossen. Die Karolinenschule hat zurzeit 142 Schülerinnen und Schüler mit steigender Tendenz. Die Kinder haben bis zu 80 % einen Migrationshintergrund und kommen aus 20 verschiedenen Nationen. Für die Vermittlung des „regulären“ Unterrichtsstoffes benötigt die Schule sehr viel Zeit, da der polyglotten Schülerschaft Rechnung getragen werden muss. Bei der Karolinenschule handelt sich nach den Ausführungen der Schulleitung um eine sogenannte „Brennpunktschule“ zumal auch Schüler aus sozial sehr schwierigen Verhältnissen kommen. Die Schule erwartet in den nächsten Jahren nach den Prognosen des Bürgeramtes (auch ohne weitere Schüler mit Fluchterfahrung gerechnet) eine weitere Steigerung der Schülerzahlen.

 

Die Freiwillige nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

 

.         Mithilfe im Unterricht (Unterstützung und Förderung in den Kombiklassen, Mithilfe bei der Einführung neuer Lerninhalte, Unterstützung lernschwacher Kinder/Schüler mit besonderem Förderbedarf etc.)

 

.         Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie von Kindern mit Fluchterfahrung (z.B. aktive Betreuung von Flüchtlingskinder und Vermittlung der Basiskenntnisse in der deutschen Sprache sowie der Vermittlung der Kultur des Gastlandes, Gründung einer Theatergruppe, an der auch Flüchtlingskinder teilnehmen können, Mitarbeit im Arbeitskreis „Kontakt-Kindergarten/Grundschule“)

 

.         Pädagogisch-soziale Aufgaben (Förderung des Streitschlichterprogramms, aktive Pausenaufsicht, Orientierungshilfe für Erstklässler im Schulhaus, Mithilfe bei der Gesundheitserziehung – gesundes Frühstück, Aufbau einer Walking-Gruppe -, Begleitung bei Unterrichtsgängen, Schulwanderung und Schullandaufenthalten, Mithilfe bei der Schulhausgestaltung u.a.)

 

.         Mithilfe in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung sowie dem offenen Kindertreff (Betreuung bei Mittagessen, Mitgestaltung pädagogischer Programme am Nachmittag, Mithilfe bei der Arbeit im „offenen Kindertreff“)

 

Da die nächste Sitzung des Schul- und Kulturausschusses erst nach Beginn des kommenden Schuljahres stattfindet, beantragt die Karolinenschule Ansbach jetzt schon die Fortsetzung der FSJ-Stelle im Schuljahr 2016/17. Im HH-Jahr 2016 würden hierfür rd. 3.000,-- € anfallen.

Nach Angaben der Schule stehen ihr hierfür aber keine Mittel aus dem Budget mehr zur Verfügung. Die Schule bittet daher den Schul- und Kulturausschuss dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bzw. Stadtrat zu empfehlen, die für das Schuljahr 2016/17 anteilig anfallenden Kosten i.H.v. 3.000,-- € überplanmäßig bereit zu stellen und für den Haushalt 2017 einen entsprechenden Ansatz vorzusehen.


Beschluss:

Die nachträgliche Genehmigung der seit Beginn 2016 eingerichteten FSJ-Stelle im Schuljahr 2015/2016 wird erteilt. Außerdem wird der Fortdauer der Maßnahme im Schuljahr 2016/17 zugestimmt. Der Schul- und Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat die im laufenden HH-Jahr hierfür zusätzlich benötigten Mittel übeplanmäßig sowie den im Jahr 2017 erforderlichen Beitrag im Haushalt 2017 bereit zu stellen.