Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.03.2016   HFWA/003/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

TOP 6.1 Bekanntgabe Herr Kleinlein

- Ergebnisse der beiden Bürgerentscheide

 

Herr Kleinlein berichtet aus der Sitzung vom 01.03.2016 des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am 28.02.2016.

 

1.         Der Abstimmungsausschuss nahm Einsicht in die Niederschriften der Abstimmungsvorstände und stellte fest, dass die Beschlüsse der Abstimmungsvorstände und die vorgenommenen Eintragungen in den Abstimmungsniederschriften nicht zu beanstanden seien.

 

2.         Der Abstimmungsausschuss stellte anhand der vom Abstimmungsleiter vorbereiteten beiliegenden Zusammenstellungen folgendes fest:

 

2.1       die Zahl der Stimmberechtigten:                                       32.892

            die Zahl der Personen, die abgestimmt haben                6.327

 

2.2       beim 1. Bürgerentscheid (Ratsbegehren):

            Gültige Ja-Stimmen                                                               2.411

            Gültige Nein-Stimmen                                                          2.884

            Gültige Stimmen insgesamt                                                 5.295

            Ungültige Stimmen insgesamt                                            1.032

 

2.3       beim 2. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren):

            Gültige Ja-Stimmen                                                               3.868

            Gültige Nein-Stimmen                                                          1.872

            Gültige Stimmen insgesamt                                                 5.740

            Ungültige Stimmen insgesamt                                               587

 

2.4       beim Stichentscheid

            Gültige Zustimmungen zum 1. Bürgerentscheid             2.217

            Gültige Zustimmungen zum 2. Bürgerentscheid             3.888

            Gültige Stimmen insgesamt                                                 6.105

            Ungültige Stimmen insgesamt                                               222

 

3.         Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass

 

3.1       der 1. Bürgerentscheid mit 5.295 gültigen Stimmen

und davon mit 2.884 Stimmen mehrheitlich im Sinne von NEIN beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 6.579 Stimmberechtigten (20 v.H.) wurde jedoch nicht erreicht, so dass der 1. Bürgerentscheid nicht rechtskräftig entschieden wurde.

 

3.2       der 2. Bürgerentscheid mit 5.740 gültigen Stimmen

und davon mit 3.868 Stimmen mehrheitlich im Sinne von JA beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 6.579 Stimmberechtigten (20 v.H.) wurde jedoch nicht erreicht, so dass der 2. Bürgerentscheid nicht rechtskräftig entschieden wurde.

 

 

3.3       Der Bürgerentscheid brachte folgendes Ergebnis

            Der 1. Bürgerentscheid ist NICHT entschieden.

            Der 2. Bürgerentscheid ist NICHT entschieden.

 

            Es liegt keine widersprüchliche Entscheidung vor, der Stichentscheid sei daher bedeutungslos.

 

Herr Sauerhammer möchte wissen, wieviel der Bürgerentscheid gekostet habe.

 

Herr Kleinlein antwortet, er könne dazu leider keine Auskünfte geben, aber das

Bürgeramt könne genauere Angaben machen. Er nehme die Frage mit.

 

 

 

TOP 6.2 Anfrage Frau Frauenschläger

- Antrag des Seniorenbeirates auf Ruhebänke

Frau Frauenschläger berichtet, dass der Seniorenbeirat einen Antrag auf Aufstellung

von Ruhebänken am Sandweg (Brückencenter) und im Stadtfriedhof gestellt habe.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass der Antrag des Seniorenbeirates bereits in Bearbeitung sei.