Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.03.2016 HFWA/003/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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TOP 6.1 Bekanntgabe
Herr Kleinlein
- Ergebnisse der
beiden Bürgerentscheide
Herr Kleinlein berichtet aus der Sitzung vom 01.03.2016 des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am 28.02.2016.
1. Der Abstimmungsausschuss nahm Einsicht in die Niederschriften der Abstimmungsvorstände und stellte fest, dass die Beschlüsse der Abstimmungsvorstände und die vorgenommenen Eintragungen in den Abstimmungsniederschriften nicht zu beanstanden seien.
2. Der Abstimmungsausschuss stellte anhand der vom Abstimmungsleiter vorbereiteten beiliegenden Zusammenstellungen folgendes fest:
2.1 die Zahl der Stimmberechtigten: 32.892
die Zahl der Personen, die abgestimmt haben 6.327
2.2 beim 1. Bürgerentscheid (Ratsbegehren):
Gültige Ja-Stimmen 2.411
Gültige Nein-Stimmen 2.884
Gültige Stimmen insgesamt 5.295
Ungültige Stimmen insgesamt 1.032
2.3 beim 2. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren):
Gültige Ja-Stimmen 3.868
Gültige Nein-Stimmen 1.872
Gültige Stimmen insgesamt 5.740
Ungültige Stimmen insgesamt 587
2.4 beim Stichentscheid
Gültige Zustimmungen zum 1. Bürgerentscheid 2.217
Gültige Zustimmungen zum 2. Bürgerentscheid 3.888
Gültige Stimmen insgesamt 6.105
Ungültige Stimmen insgesamt 222
3. Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass
3.1 der 1. Bürgerentscheid mit 5.295 gültigen Stimmen
und davon mit 2.884 Stimmen mehrheitlich im Sinne von NEIN beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 6.579 Stimmberechtigten (20 v.H.) wurde jedoch nicht erreicht, so dass der 1. Bürgerentscheid nicht rechtskräftig entschieden wurde.
3.2 der 2. Bürgerentscheid mit 5.740 gültigen Stimmen
und davon mit 3.868 Stimmen mehrheitlich im Sinne von JA beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 6.579 Stimmberechtigten (20 v.H.) wurde jedoch nicht erreicht, so dass der 2. Bürgerentscheid nicht rechtskräftig entschieden wurde.
3.3 Der Bürgerentscheid brachte folgendes Ergebnis
Der 1. Bürgerentscheid ist NICHT entschieden.
Der 2. Bürgerentscheid ist NICHT entschieden.
Es liegt keine widersprüchliche Entscheidung vor, der Stichentscheid sei daher bedeutungslos.
Herr Sauerhammer möchte wissen, wieviel der Bürgerentscheid gekostet habe.
Herr Kleinlein antwortet, er könne dazu leider keine Auskünfte geben, aber das
Bürgeramt könne genauere Angaben machen. Er nehme die Frage mit.
TOP 6.2 Anfrage Frau Frauenschläger
- Antrag des Seniorenbeirates auf
Ruhebänke
Frau Frauenschläger berichtet, dass der Seniorenbeirat einen Antrag auf Aufstellung
von Ruhebänken am Sandweg (Brückencenter) und im Stadtfriedhof gestellt habe.
Frau OB Seidel antwortet, dass der Antrag des Seniorenbeirates bereits in Bearbeitung sei.