Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bestattungs- und Friedhofsgebühren -Neukalkulation-

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.03.2016   HFWA/003/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/011/2016 

Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Bei der kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen sei der Kostendeckungsgrad in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Zuletzt im Jahr 2014 lag der Kostendeckungsgrad bei 78,5 %. Die Bestattungs- und Friedhofsgebühren seien seit 01.07.2010 nicht mehr erhöht worden. Die Anpassung der Gebühren werde deshalb für notwendig erachtet.

 

Anhand der Auswertungen der Kosten- und Leistungsrechnung wurde von der Verwaltung eine Neukalkulation durchgeführt, die in Teilbereichen zu erheblichen Gebührensteigerungen führen würden. Sollten die Gebührenanhebungen insbesondere bei den Grabgebühren für Erdbestattungen in der rechnerischen Höhe erfolgen, sei davon auszugehen, dass verstärkt auf alternative Bestattungsformen (Urnengräber/Bestattung unter Bäumen) ausgewichen werden würde.

 

Für die wichtigsten Bestattungs- und Friedhofsgebühren habe die Verwaltung deshalb einen Vorschlag erarbeitet, mit dem eine Kostendeckung von annähernd 90 von 100 in den nächsten Jahren erreicht würde. Gleichzeitig wurde Wert darauf gelegt, dass die Kosten der allgemeinen Friedhofspflege auch auf die Nutzer der kleineren Urnengräber und der alternativen Grabarten angemessen umgelegt werden. Dies sei sachgerecht, da alle Angehörigen von Grabstätten ein ansehnliches Gesamtbild des Friedhofes erwarten. Die Erhöhung der Friedhofsgebühren sei zum 01.07.2016 vorgesehen.

 

Anlage:

Gebühreneinnahmen aus den Bestattungs- und Friedhofsgebühren

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass mit der geplanten Anhebung der Gebühren eine Systemänderung verbunden sei.

 

Herr Meyer findet die Kostenerhöhung bei den Urnengräbern um 60 % zu hoch und nicht verhältnismäßig. Er vermutet, dass der Trend hin zu dieser Bestattungsform mit der Altersarmut zu tun habe. Eine Kostendeckung von 80 % reiche aus.

 

Herr Bartusch lehnt die Anhebung der Gebühren bei den Urnengräbern ab.

 

Herr Schwarzbeck merkt an, dass bei den Urnenzellen die Erhöhung geringer ausfalle und die reine Urnenbestattung werde von anderen Nutzern mitbezahlt. Die Stadt Ansbach war bisher bei den Urnenbestattungen, im Vergleich zu anderen Städten, viel zu günstig.

 

Herr Sauerhammer spricht sich für die geplante Anpassung aus und bittet, dass der Stadtfriedhof im Sommer besser gepflegt werde.

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, dass die Kirche bereits auf die Erhöhung der Gebühren durch die Stadt Ansbach warte, damit die Kirche auch nachziehen könne und somit eine Unterdeckung in ihrem Bereich wenigstens teilweise auffangen könne.

 

Herr Hüttinger ist der Meinung, dass eine Kostendeckung nicht verpflichtend sei, und regt an, nach Sparmöglichkeiten zu suchen. Herr Hüttinger schlägt vor, die Arbeiten auf dem Waldfriedhof einzuschränken, da dieser zu gut gepflegt sei.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung,  das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung in Anlehnung an die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung gem. Anlage 1 zur Sitzungsvorlage anzupassen und dem Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorzulegen (Anlage 1 ist Teil dieses Beschlusses).