Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushaltsreste 2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.03.2016   HFWA/003/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/009/2016 

Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2015 seien u.a. die ins Haushaltsjahr 2016 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2015 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) sei nur im Bereich der Investitionen zulässig.

 

  1. Haushaltsausgabereste

 

Die Stadtkämmerei habe mit den Fachämtern geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden:

 

a)    Verwaltungshaushalt                                                             385.722,81 €

b)    Vermögenshaushalt                                                            9.469.988,52 €

                                                                                                                 -----------------------

Der Gesamtbetrag der HAR mit                                                9.855.711,33 €

habe sich gegenüber dem Vorjahr                                     (10.269.060,65 €)

um 0,4 Mio. € verringert.

 

Dennoch müssen 4,60 Mio. €, das sind 33 % der Haushaltsansätze 2015 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr 39 %). Hiervon entfallen 0,52 Mio. € auf die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II. Wegen Umplanungen flossen die Mittel nicht wie vorgesehen ab. 0,3 Mio. € entfallen auf die Linksabbiegespur im Gewerbegebiet Elpersdorf, die wegen einer Maßnahme des staatl. Bauamtes verschoben werden musste. Weitere 0,25 Mio. € müssen für den Abbruch der Bahnbrücke bei Gösseldorf übertragen werden. Hier konnte noch kein Termin mit der Deutschen Bahn vereinbart werden.

 

Größere HAR (über 50.000 €) seien in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:

a)    Stadtsanierung                                                                                       0,83 Mio. €

 

b)    Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                                 3,45 Mio. €

       hiervon:

 

       Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                      2,28 Mio. €

       Integrierte Leitstelle – Digitalfunk                                   0,33 Mio. €

       Energetische San. Verwaltungsgebäude                     0,09 Mio. €

      

c)    Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                                    2,23 Mio. €

       hiervon:

       - Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:

         Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf      0,33 Mio. €

         Ausbau Ortsdurchfahrt Kurzendorf                             0,26 Mio. €

         Radweg Ansbach - Rügland                                         0,17 Mio. €

         Abbruch Brücke bei Gösseldorf                                    0,25 Mio. €

         Geh- und Radweg Brodswinden                                  0,09 Mio. €

         Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe                 0,31 Mio. €

      

d)    Erwerb von Grundstücken                                                                    0,92 Mio. €

 

Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, die erst 2016 begonnen werden.

Herr Schwarzbeck verzichtet auf weitere Ausführungen und verweist auf die Sitzungsvorlage sowie die Anlagen.

 

 

  1. Haushaltseinnahmereste (HER)

 

Die HER seien in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts (ohne Sollfehlbetrag 2014) i.H.v. 4.494.442,03 € bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 6.730.338,90 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.

 

 

Anlagen:

Haushaltsausgabereste (HAR) Vermögenshaushalt über 50.000 €

Haushaltseinnahmereste (HER)


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im

Einzelnen

-           HAR im Verwaltungshaushalt                                                        385.722,81 €

-           HAR im Vermögenshaushalt                                                       9.469.988,52 €

-           HER im Vermögenshaushalt                                                       2.235.896,87 €

 

in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.