Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.03.2016 HFWA/003/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/004/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 81 KB |
Herr Kleinlein informiert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, sei lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.
Der Stadtjugendring Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Frau Ute Winkler
Als Vertreterin: Frau Melanie Mildner
Mit Schreiben vom 23.12.2015 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied
Herr
Burkhard Dlugosch
und als Vertreterin
Frau
Sophia Sauerhöfer
benannt.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen sei.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Burkhard Dlugosch als neues stimmberechtigtes Mitglied und Frau Sophia Sauerhöfer als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.