Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 – 2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.03.2016   HFWA/003/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein informiert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, sei lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Der Stadtjugendring Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:       Frau Ute Winkler

Als Vertreterin:                                Frau Melanie Mildner

 

Mit Schreiben vom 23.12.2015 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied

 

Herr

Burkhard Dlugosch

 

und als Vertreterin

 

Frau

Sophia Sauerhöfer

 

benannt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen sei.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Burkhard Dlugosch als neues stimmberechtigtes Mitglied und Frau Sophia Sauerhöfer als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.