Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vollzug der GO, des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Antrag eines Stadtratsmitgliedes auf Entlassung aus diesem Ehrenamt

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.03.2016   HFWA/003/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  StOB/001/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein führt aus:

 

Mit Schreiben vom 02.02.2016 kündigt Herr Wolfgang Bartusch an, dass er aus familiären und persönlichen Gründen sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 01.04.2016 niederlegt. Er bittet darum, ihn aus dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied zu entlassen.

 

Für die Niederlegung von Ehrenämtern –so auch für die Niederlegung des Stadtratsmandats- sei Art. 48 Abs. 1 und 4 GLKrWG i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GO einschlägig.

 

Der Amtsverlust tritt jedoch nicht automatisch ein, sondern bedarf nach Art. 48 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG der förmlichen und verbindlichen Feststellung durch den Stadtrat.

 

Bis zu dieser Feststellung bleibt die Rechtstellung als Mitglied des Stadtrats aufrechterhalten.

 

Der zum 31.03.2016 wirksam werdende Amtsverlust habe auch den Verlust der Mitgliedschaft von Herrn Bartusch in folgenden Gremien zur Folge:

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Mitglied)

Bauausschuss (1. Stellvertreter)

Personalausschuss (Mitglied)

Schul- und Kulturausschuss (1. Stellvertreter)

Sportausschuss (1. Stellvertreter)

Ausschuss für Soziales (1.Stellvertreter)

Jugendhilfeausschuss (2. Stellvertreter)

Rechnungsprüfungsausschuss (1. Stellvertreter)

 

Gesellschaft Stadtwerke Ansbach GmbH

Gesellschaft AVVH - Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH

Gesellschaft ABuV - Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH

Kommunalunternehmen awean - Abwasserentsorgung Ansbach

 

Diese Gremien seien daher neu zu besetzen. Vorschlagsberechtigt sei nach § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats i.V.m. § 33 Abs. 1 GO die Fraktion der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Stadtrat.

 


Als Nachfolger für Herrn Bartusch rückt der an nächster Stelle auf dem Wahlvorschlag Nr. 5 Kennwort BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gewählte Bewerber,

 

Herr Richard Illig, Platenstr. 3, 91522 Ansbach,

 

nach. Die Vereidigung sei für die Stadtratssitzung am 12.04.2016 vorgesehen. Stadtratsmitglied werde Herr Illig bereits, wenn er seine Bereitschaft erklärt habe, das Ehrenamt anzunehmen und den Eid zu leisten.

 

Frau OB Seidel bedankt sich bei Herrn Bartusch für seine geleistete Arbeit und erklärt, dass die Entscheidung über die Entlassung aus den Gremien in der Stadtratssitzung am 08.03.2016 erfolgen werde.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Dem Antrag von Herrn Bartusch werde mit Wirkung zum 31.03.2016 entsprochen.

 

2.   Mit dieser Entscheidung werde der Verlust der Mitgliedschaft in folgenden Gremien festgestellt:

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Mitglied)

Bauausschuss (1. Stellvertreter)

Personalausschuss (Mitglied)

Schul- und Kulturausschuss (1. Stellvertreter)

Sportausschuss (1. Stellvertreter)

Ausschuss für Soziales (1.Stellvertreter)

Jugendhilfeausschuss (2. Stellvertreter)

Rechnungsprüfungsausschuss (1. Stellvertreter)

 

Gesellschaft Stadtwerke Ansbach GmbH

Gesellschaft AVVH - Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH

Gesellschaft ABuV - Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH

Kommunalunternehmen awean - Abwasserentsorgung Ansbach

 

3.   Als Listennachfolger rückt Herr Richard Illig, geb. 29.05.1951 in Ansbach, freiberufliche Lehrkraft, wh. in Ansbach, Platenstr. 3, nach.