Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.02.2016 BA/003/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/009/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 154 KB |
Herr Wolter stellt
das weitere Vorgehen anhand einer dig. Präsentation und auf Grundlage des
nachstehenden Sachverhalts vor:
Anlass
An der Louis-Schmetzer-Straße
plant die Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG den Abbruch und die Neuerrichtung der
Filiale mit zukünftig knapp 1.500 m² Verkaufsfläche (VK).
Die bisher
genehmigten 1.292 m² VK sollen somit um rund 16% erweitert werden.
Dazu wurde mit
Schreiben vom 08.02.2016 um Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit
Ausweisung eines Sondergebietes (großflächiger Einzelhandel) gem. § 11 BauNVO
gebeten.
Die Zusicherung,
planungsbedingte Kosten zu übernehmen sowie ggf. extern zu vergebende
Untersuchungen zu beauftragen, liegt vor.
Geltendes Planungsrecht / Bestandssituation
Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „gemischte Bauflächen“ dar.
Der aus dem Jahr
2003 stammende Bebauungsplan „Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5“ setzt ein
Mischgebiet gem. § 6 BauNVO fest.
Änderungsplanung
Der Planentwurf
umfasst das Flst.Nr. 773/3 Gmkg. Ansbach mit ca. 8.970m².
Vorgesehen ist die
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger
Einzelhandel (§ 11 BauNVO).
Festgesetzt werden sollen
eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, eine maximale Wandhöhe von 10,0 m und eine
Dachneigung von 0° bis 15 °.
Darüber hinaus ist beabsichtigt die maximal zulässige Verkaufsfläche als
Anteil an der Geschossfläche mit der Festsetzung einer Verkaufsflächenzahl zu
regeln.
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes mit einer Darstellung Sonderbaufläche Einzelhandel
erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung.
Ein
Schallschutzgutachten sowie eine Verkehrsuntersuchung, die spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung und der Umweltbericht werden vom Investor
beauftragt.
Der neue Markt soll
sich an einem für die künftigen Filialen konzernweit gültigen Gestaltungsduktus
mit deutlich höherer baulicher Qualität und zahlreichen technischen und
energetischen Maßnahmen orientieren.
Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)
Das geplante
Vorhaben liegt im Versorgungsbereich B14-West. Durch die bestehenden Standorte
wird zumindest rechnerisch eine ausreichende Versorgung im periodischen Bereich
erreicht. Die Produktbreite muss jedoch durch angrenzende Teilbereiche
geleistet werden. Hinsichtlich der Versorgung ist eine enge Verzahnung mit dem
Bereich der Innenstadt gegeben.
Die zu überplanende
Fläche liegt weiterhin im Ergänzungsbereich Nahversorgung Südwest, darin vorgesehen
sind folgende Maßnahmen:
·
Ergänzung
des vorhandenen Sortimentsangebots.
·
Keine
Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente, nur Sortimente aus der Sortimentsliste
Ergänzungsbereich Nahversorgung.
·
Mögliche
Erweiterung der vorhanden Standorte um max. +15%.
Die geplante
Neuerrichtung der Lidl Filiale würde mit einem Zuwachs um ca.16% VK den Rahmen
des EEK geringfügig überschreiten. Eventuell ist dementsprechend ein
Verträglichkeitsgutachten beizubringen.
Im Rahmen der
anschließenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus
·
angefragt,
wie sich das Sortiment ausweite. Es wird befürchtet, dass sich die Backstationen
oft massiv vergrößern. Darin wird negativer Einfluss auf andere Einzelhändler
gesehen
·
wird um
Auskunft gebeten, worin die Sortimentsergänzung bestehe. Bezüglich des
Stichwortes „Konkurrenz“ führt Herr Wolter aus, dass die Erweiterung nicht im
großen Stil geplant sei. Dieses Argument könne durch die Beauftragung für ein
Verträglichkeitsgutachten beantwortet werden. Die Erweiterung bestehe in Fläche
und Standards, wie z.B. Kundendoiletten, Aufenthaltsräume für Personal etc.)
·
werden
Zweifel bezüglich geringer Verkaufsflächenmehrung vorgebracht und die
Beauftragung eines Verträglichkeitsgutachtens für nicht nötig erachtet.
·
angemerkt,
dass der neue Baukörper gestalterisch ein Gewinn sein könne.
·
nachgefragt,
wieviel höher das neue Gebäude sei. Herr Büschl beziffert den Größenunterschied
am First mit max 1 – 1½ m höher als der jetzige Baukörper.
·
wird
sich erkundigt, ob denn die anderen Filialen auch abgerissen und neu errichtet
werden. Herr Büschl stellt fest, dass diesbezüglich nichts bekannt sei. Am
jetzigen Standort solle lediglich ein neues Gestaltungskonzept erprobt werden.
Frau OB Seidel fügt hinzu, dass sich die Firma in Richtung mehr Wertigkeit
entwickeln will und sich auch differenzierter auf Anforderungen der Kunden ausrichte.
·
die
zeitliche Variante angesprochen. Herr Büschl stellt fest, dass die Umsetzung
sobald wie möglich, wenn es nach dem Vorhabenträger gehe, erfolgen solle.
Ausschlaggebend für eine zeitnahe Umsetzung sei u.a. die Zulieferung der
Unterlagen. Angedacht ist der Abschluss der Bautätigkeiten im nächsten Jahr.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:
a) Der
Flächennutzungsplan wird auf der Grundlage des Deckblattes Nr. 29 vom 23.02.2016
für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße gem. § 2 BauGB geändert.
b) Der Bebauungsplan
„Änderung Nr. 2 zum B-Plan Nr. 5“ wird auf der Grundlage der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße
zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes vom 23.02.2016
gem. § 2 BauGB
geändert.
c) Für die unter a)
und b) genannten Bauleitpläne wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.