Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung;
Verbindliche Mitteleinplanung in die Haushalte 2017 und 2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2016   SR/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage:  40/007/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck berichtet, dass im Jahr 2009 der Grundsatzbeschluss für die Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung gefasst wurde. Die Biotopkartierung als Teil I der Stadtbiotopkartierung wurde Ende 2015 abgeschlossen. Als Teil II soll die Vergabe für die Naturschutzfachkartierung erfolgen. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) erfolgte die Ausschreibung für die erforderlichen Maßnahmen.

 

Die Durchführung ist in den Jahren 2016 bis 2018 geplant. Das günstigste Angebot ergibt Kosten von ca. 100.000 €. Hierfür stehen dieses Jahr          40.000 € im Umweltamtsbudget zur Verfügung. Die restlichen Kosten von 60.000 €

entstehen 2017 (10.000 €) und 2018 (50.000 €). Vom Landesamt für Umwelt wurden für die Gesamtmaßnahme Zuwendungen von 60 % in Aussicht gestellt.

 

Damit die Vergabe der Naturschutzfachkartierung erfolgen kann, müssen die noch benötigten Mittel von 60.000 € verbindlich in die Haushalte 2017 und 2018 eingestellt werden.

 


Beschluss:

 

Die Vergabe der Naturschutzfachkartierung (Teil II der Stadtbiotopkartierung) mit Gesamtkosten von ca.                                                                                                                                 100.000 €

wird beschlossen.

Die Deckung der 2016 benötigten Mittel von                                                    40.000 €

erfolgt im Rahmen des Budgets des Umweltamtes.

Des Weiteren werden                                                                                            10.000 €

verbindlich im Haushalt 2017 und                                                                      50.000 €

im Haushalt 2018 bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die höchstmöglichen staatlichen Zuweisungen zu beantragen.