Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Leerung Biotonne im Oktober (Antrag BAP)

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.02.2016   UA/001/2016 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/005/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Antrag Biotonne Dateigrösse: 9 KBAntrag Biotonne 9 KB

Herr Büschl trägt vor, dass von der Fraktion „Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser“ ein schriftlicher Antrag vorliegt, dass „die Entleerung der Biomülltonne im Monat Oktober wöchentlich erfolgt“. Zur Begründung wird angeführt, dass „gerade im Oktober insbesondere durch Laubfall und verstärkte Gartenarbeit zusätzliche Mengen an

Biomüll anfallen. Die Finanzierung (geringfügig mehr Aufwand) soll im Rahmen der Kalkulationsfortschreibung der Abfallgebühren erfolgen. Wir gehen davon aus, dass damit keine Erhöhung erforderlich ist.“

Der Referent führt aus, dass aufgrund von Beschwerden über Geruchsbelästigungen die wöchentliche Leerung der Biotonnen erstmals im Jahr 2000 auf die Monate Mai bis September ausgeweitet wurden. Bei der nunmehr beantragten Ausweitung der Biotonnenleerung auf Oktober wären zwei zusätzliche Leerungen erforderlich, so dass von einem Gesamtmehraufwand von rd. 22.700,-- € auszugehen sei. Dieser Betrag müsste im Haushalt eingestellt und bei der nächsten Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt werden.

Sollten die wöchentlichen Leerungen der Biotonnen bereits in diesem Jahr auf Oktober ausgeweitet werden, wären entsprechende Mittel überplanmäßig bereitzustellen und die Bürger entsprechend zu informieren.

Seitens der Fa. Ernst, die mit der Biotonnenabfuhr im Stadtgebiet betraut ist, bestehen keine Einwände gegen eine Ausweitung der wöchentlichen Abfuhren. Eine Änderung der Biotonnenabfuhr wäre in die städtische Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung mit aufzunehmen.

Herr Büschl weist noch darauf hin, dass die Bürger darüber hinaus jederzeit die Mög-lichkeit der kostenlosen Abgabe von haushaltsüblichen Mengen (ca. 1 m³) an Grüngut und Gartenabfällen an neun Gartenabfallcontainern im Stadtgebiet Ansbach haben. Größere Mengen können an der Grüngutannahmestelle in Eyb für eine geringfügige Gebühr von 2,-- €/m³ abgegeben werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel schlägt vor, die erste Biotonnenleerung im Monat Mai in den Monat Oktober zu verschieben. Tatsächlich bleibe es oft länger warm und zudem könnten auch kleinteilige Gartenabfälle so entsorgt werden. Für die übrigen Gartenabfälle gebe es aber die Gartenabfallsammelstellen. Die Verschiebung habe auch den Vorteil, dass dies kostenneutral sei.

 

Herr Stadtrat Hüttinger plädiert für die Umsetzung des Antrages seiner Fraktion, da es hierbei nur um zwei Leerungen mehr gehe, die durch finanzielle Überschüsse in der Abfallwirtschaft ausgeglichen werden könnten. Weiter sei zu bedenken, so Herr Stadtrat Hüttinger, dass durch die wöchentliche Biotonnenleerung im Oktober auch eine Reduzierung des Grüngutmaterials in den Gartenabfallcontainern zu verzeichnen wäre, was wiederum die Kosten für die Abfuhr des Grünguts aus den Containern senken würde. Darüber hinaus würde durch die wöchentliche Abfuhr der Biotonne im Oktober weniger Biomüll in der Restmülltonne entsorgt werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel plädiert nochmals für ihren Vorschlag.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer erklärt, dass er und seine Fraktionskollegen sich nur dem von Frau Oberbürgermeisterin Seidel vorgetragen Vorschlag anschließen könnten. Eine Ausweitung der Leerungstermine lehne man ab.

 

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion stellt Frau Oberbürgermeisterin Seidel fest, dass über diese Angelegenheit nicht abgestimmt werden muss und in diesem Jahr eine weitere Leerung der Biotonne im Oktober erfolgt. Eine endgültige Umstellung der Biotonnenleerung wird für 2017 vorgesehen.

 

Hiermit besteht auch bei den Antragstellern Einverständnis.