Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Städt. Wiesenpflegeprogramm; Anpassung der Förderprämien

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.02.2016   UA/001/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  23/002/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Röck führt aus, dass entsprechend dem Bayer. Naturschutzgesetz zur Verwirk-lichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Erhalt der biologischen Vielfalt die Formen der kooperativen Zusammenarbeit, insbe-sondere Vertragsnaturschutz- und Landschaftspflegeprogramme genutzt werden sollen.

Neben dem „Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm“ (VNP) wird im Stadtgebiet Ansbach seit 1991 das städtische Förderprogramm zur extensiven Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt („Wiesenpflegeprogramm“).

Im Anschluss daran erläutert der Referent die einzelnen Programme:

 

1. Agrarumweltprogramme

    Kulturlandschaftsprogramme (KULAP):

    umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünlandflächen

    Vertragsnaturschutzprogramm (VNP):

    Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen auf ökologisch besonders wertvollen

    Flächen

 

2. Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

    Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume

 

3. Städtisches Wiesenpflegeprogramm

    Ergänzung der staatlichen Programme

 

Vertragsnaturschutz

 

Stand zum 01.01.2016:

 

Vertragsflächen                                                       Fläche                        Fördersumme

Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)     105 ha                        47.600 €

Städt. Wiesenpflegeprogramm                                51 ha                        17.700 €

                                                                                 156 ha                        65.300 €

 

 

Im Anschluss daran informiert der Referent, welche Voraussetzungen im Bayer. Ver-tragsnaturschutzprogramm (VNP) vorhanden sein müssen:

Gebietskulisse: (= ökologisch besonders wertvolle Gebiete)

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat)

Schutzgebiete (Naturschutzgebiete (NSG), geschützte Landschaftsbestandteile (LB)

gesetzlich geschützte und kartierte Biotope

Flächen in Naturschutzprojekten (BayernNetzNatur)

Förderumfang:

2,4 % der landwirtschaftlichen Flächen (rd. 80.000 ha)

rd. 37 Mio. € Fördersumme/Jahr

seit 1996 mit EU-Mitteln kofinanziert.

 

Anhand von Bildmaterial zeigt Herr Röck speziell hierzu Flächen im NSG/FFH-Gebiet Scheerweiher auf (Feucht-, Nasswiesen und Hutungsflächen), deren Bewirtschaftung bzw. Pflege über das Vertragsnaturschutzprogramm gefördert wird.

Zum städtischen Wiesenpflegeprogramm berichtet Herr Röck, dass dieses städtische Förderprogramm zur Ergänzung der staatlichen Fördermöglichkeiten eingerichtet wurde. Es werde für die extensive Bewirtschaftung von Grünlandflächen eingesetzt, die nicht über staatliche Programme gefördert werden.

Gründe hierfür können u. a. sein, dass

der Mindestförderbetrag der staatlichen Programme nicht erreicht wird,

die beantragte Fläche außerhalb der Förderkulisse der staatlichen Programme liegt,

die beantragte Fläche nicht als Landwirtschaftsfläche beim Landwirtschaftsamt an-gemeldet wurde

oder keine staatlichen (EU-kofinanzierten) Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Haushaltsmittel für das städtische Wiesenpflegeprogramm liegen bei 25.000 €/Jahr. Diese Mittel werden nahezu ausgeschöpft.

 

Anhand einer Karte des Stadtgebietes Ansbach zeigt Herr Röck eine Anzahl von Flächen auf, die unter das städtische Wiesenpflegeprogramm fallen. An einer lang-jährigen Vertragsfläche im südlichen Stadtgebiet zeigt sich die Wirksamkeit des För-derprogramms. Bei der neuen Stadtbiotopkartierung wurden 39 Pflanzenarten auf der Extensivwiese erfasst. Solche extensiv genutzten Flächen dienen dem Schutz der biologischen Vielfalt.

 

Herr Röck weist darauf hin, dass durch die Förderentgelte die Ertragsminderung und der erhöhte Arbeitsaufwand einer extensiven Bewirtschaftung ausgeglichen werden sollen. Nachdem in den letzten Jahren die staatlichen Fördersätze auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Berechnungen deutlich angehoben wurden, sollten die städti-schen Förderprämien entsprechend angepasst werden. Die ab 2016 zur Erhöhung anstehenden Förderprämien bleiben aber weiterhin durchschnittlich 50 – 100 €/ha unterhalb der staatlichen Prämien.

 

 

Im Anschluss daran stellt der Referent anhand einer Übersicht die von der Verwaltung vorgeschlagenen, neuen Förderprämien vor. Diese sollen dann ab 2016 gelten.

 

Städt. Wiesenpflegeprogramm

 

Förderprämien ab 2016:

 

Bewirtschaftungsmaßnahme                    Entgelt bisher                       neu (€/ha)

 

Mahd ab 15.06.                                            350,--                                      400,--

Mahd ab 01.07.                                            400,--                                      450,--

Mahd ab 01.09.                                            550,--                                      600,--

ohne Mahdeinschränkung                        250,--                                      300,--

(nur Ausnahmefälle)

extensive Weidenutzung                           170,--                                      300,--

-jeweils ohne jegliche Düngung

 und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

 

neu: Erhalt von Streuobstbäumen                                                           8,--/Baum

 

neu: Erschwerniszuschläge:

-Bewirtschaftung von Kleinflächen (< 0,30/0,50 ha)                            50,--/100,--

-Feuchtezuschlag (Nass-/Feuchtwiesen)                                               50,--

-Belassen von Altgrasstreifen (5-10 m Breite)                                        50,--

-Bewirtschaftungshindernisse (z. B. Gräben)                                        50,--

 

 

Herr Stadtrat Sauerhammer erklärt, dass er und seine Fraktionskollegen dem vorge-tragenen Vorschlag der Verwaltung zustimmen werden.

Da sich am Vertragsnaturschutz mit seinen verschiedenen Programmen viele Landwirte daran beteiligen und wodurch zum Erhalt und Schutz der biologischen Artenvielfalt beigetragen werde, zeige ihm, dass nicht unbedingt Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen werden müssen (z. B. LSG Dombachtal), um dieses Ziel zu erreichen. Die Ausweisung solcher Schutzgebiete verursache nur Kosten, die an anderer Stelle für den Natur- und Landschaftsschutz eingesetzt werden könnten.

 

Herr Stadtrat Hüttinger äußert, dass auch er dem Verwaltungszuschlag zustimmen werde. Für den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt seien für ihn jedoch solche Förderprogramme und auch Landschaftsschutzgebietsausweisungen unbedingt er-forderlich.

 

Frau Stadträtin Krettinger stimmt ebenso den neuen Förderprämien ab 2016 des städtischen Förderprogramms zu. Nach ihrer Meinung sollte die extensive Grünland-bewirtschaftung noch stärker intensiviert werden. Die Mittel hierfür sollten erhalten bleiben. Es sollte aber überprüft werden, ob Flächen in das VNP oder LNPR überführt werden könnten. Bis nächstes Jahr sollte abgeklärt werden, welche Flächen im städtischen Förderprogramm verbleiben müssen. Dass der Erhalt von Streuobst-bäumen honoriert werde, befindet sie für richtig.

 

Herr Röck berichtet von Flächen, die ins VNP überführt wurden. In diesem Jahr sieht es mit Flächenübertragungen in das VNP nicht besonders gut aus, aufgrund sehr begrenzter, staatlicher Haushaltsmittel. Es gäbe aber auch jährlich mehrere Pflege-maßnahmen, die über das Landschaftspflegeprogramm abgewickelt werden.

 

Frau Stadträtin Koch erkundigt sich nach dem so genannten Randstreifenprogramm.

 

Herr Röck informiert, dass es dieses Programm in dieser Form nicht mehr gibt. Man nehme jetzt größere Flächen bzw. Bewirtschaftungseinheiten.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer möchte wissen, ob bei städtischen Wiesen, die die Krite-rien für eine Förderung nach dem städtischen Programm erfüllen würden, deren Pächter in ein solches Programm einsteigen müssten, ober ob dies freiwillig sei.

 

Herr Röck antwortet, dass dies auf Freiwilligkeit beruhe. 


Beschluss:

 

Der Umweltausschuss beschließt:

 

Das städtische Förderprogramm zur extensiven Grünlandbewirtschaftung wird ab 2016 auf der Grundlage der bisherigen Richtlinien mit den genannten, neuen Förderprämien vollzogen.