Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen
a) Billigung der 1. Ergänzung zum Durchführungsvertrag
b) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung
c) Satzungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2016   SR/002/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 10
Vorlage:  30/003/2016 

Frau OB Seidel erkundigt sich, ob eine kurze Zusammenfassung ausreichend sei, da das Thema im Bauausschuss bereits ausführlich dargestellt wurde.

 

Hiermit besteht Einverständnis.

 

Herr Büschl berichtet kurz, dass die landesplanerische Beurteilung ergeben habe, dass zwei Maßgaben zu Obergrenzen von Sortimenten zusätzlich als Festsetzungen aufgenommen werden müssten in den Bebauungsplan. Es handele sich um die Sortimente Drogerie/Parfümerie mit max. 2.500 m² und Elektro mit max. 4.300m² Verkaufsfläche.

 

Herr Schildbach teilt mit, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag nicht unterstützen werde. Die Verkaufsflächen für „Textil“ steigern sich jedes Jahr automatisch um ca.1 %. Dies sei schon ausreichend. Auch die Innenstadt-Geschäfte „Rummel“ und „Wöhrl“, sowie die Stadt Heilsbronn haben sich hierüber kritisch geäußert.

 

Herr Deffner teilt mit, dass auch Teile seiner Fraktion nicht zustimmen werden. Negative Auswirkungen auf die Altstadt seien nicht auszuschließen und dies sei ein falsches Signal.

 

Herr Seiler erkundigt sich, weshalb man im Sortimentsbereich „Sport und Camping“ zu viel genehmigt habe.

 

Herr Büschl weist dies zurück und stimmt jedoch zu, dass man den Eindruck gewinnen könne, dass damals „zu viel“ genehmigt wurde. Fakt sei aber, dass die Zulässigkeit des Sportgeschäftes mit dem Sortiment „Sport und Camping“ damals auch in Abstimmung mit der Landesplanung zustande gekommen sei, dies damit auch Bestandsschutz habe. Die neue Obergrenze könne seiner Vermutung nach nur aus dem geänderten Verflechtungsbereich resultiert sein.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 01.02.2016:

 

Die 1. Ergänzung zum Durchführungsvertrag zum ersten Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Ansbach vom 11.01.2016 wird gebilligt.

 

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Verkaufsfläche zu den Verkaufsflächen in der Fassung vom 25.01.2016 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.01.2016.