Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Deckblatt Nr.28 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich südlich der Schalkhäuser Landstraße und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Deckblatt Nr.3 zum Bebauungsplan Nr. S13 "Nahversorgungsmarkt an der Schalkhäuser Landstraße"
a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2016   SR/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37
Vorlage:  30/006/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl berichtet, dass es um die Ansiedlung von Einzelhandelsflächen in der Schalkhäuser Landstraße gehe (Nähe Reiterzentrum/Baumarkt). Es soll ein Grundstücksteil in einer Größenordnung von ca. 5.900 m² bebaut werden. Das Bauvorhaben wurde bereits seitens des Bauausschusses prinzipiell positiv gesehen. Da der geplante Nahversorger aufgrund seiner Lage zwar ein Versorgungsdefizit im Westen beseitigen könne, in Teilen jedoch nicht vom aktuellen Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) abgedeckt ist, wäre die Verträglichkeit des angestrebten Nahversorgermarktes mit einem Gutachten nachzuweisen. Dies sei, wie die Verfahrens- und Planungskosten, sowie weitere Untersuchungen z.B. zum Immissionsschutz ebenfalls vom Vorhabenträger (Investor) zu tragen.

 

Herr Seiler erkundigt sich, welches Sortiment dort erwartet werde, da er etwas von Baumarktsortimenten gelesen habe.

 

Herr Büschl teilt mit, dass ein Nahversorgungsmarkt geplant sei, dort jedoch ein sog. Sonderbereich Schalkhausen um den bestehenden Baumarkt bestehe, der bestimmte Sortimente empfehle.

 

Herr Fröhlich erkundigt sich, warum eine Anfrage aus der Vergangenheit, auf dem Nachbargrundstück ein Einfamilienhaus zu errichten, abgelehnt wurde.

 

Herr Büschl antwortet, dass dies ein damals eingeleitetes Bauleitplanverfahren beträfe zugunsten einer Wohnbebauung. Dagegen habe es jedoch ernstzunehmende Vorbehalte aus benachbarten gewerblichen Nutzungen gegeben, die sich in ihrer Entwicklung eingeschränkt sahen (Stichwort: heranrückende Wohnbebauung). Da Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich einen besonderen Schutzstatus habe, wurde das Verfahren nicht weiterverfolgt.

Herr Fröhlich fragt nach, ob sich die Familie nun noch einmal an das Bauamt wenden könne.

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass sich an dem Standpunkt auch die aktuelle Bauleitplanung nichts geändert habe und sieht keine Chance für das Wohnbauvorhaben. Er ergänzt, dass man sich erst am Beginn des hier in Rede stehenden Verfahrens befinde und erst noch die Zulässigkeit geklärt werden müsse.

 

Herr Hüttinger teilt mit, dass sich seine Fraktion wünsche, dass alle Bäume entlang des Straßenverlaufes erhalten bleiben sollten, auch wenn eine Abbiegespur gebaut werden muss. 

 

Herr Dr. Schoen ist der Ansicht, dass ein Nahversorger für diesen Einzugsbereich zwar wichtig sei. Es werde auch die Entwicklung des Messegeländes eingeschlossen. Der Nahversorger richte sich aber vor allem an Autofahrer, da er Fußläufig schwer erreichbar sei und dies würde eine zusätzliche Verkehrsbelastung bedeuten. Seine Fraktion werde aber dennoch dem Verwaltungsvorschlag zustimmen. Der Bedarf sei auf jeden Fall gewährleistet.

 

Frau OB Seidel betont, dass sie das Vorhaben positiv bewerte. Man wünsche sich in diesem Einzugsgebiet schon lange einen Nahversorger. Für Radfahrer aus Schalkhausen sei die Entfernung ideal.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 01.02.2016:

 

a) Der Flächennutzungsplan wird auf der Grundlage des Deckblattes Nr. 28 vom 27.01.2016 für einen Teilbereich südlich der Schalkhäuser Landstraße gem. § 2 BauGB geändert.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. S13 wird auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. S13 vom 27.01.2016

„Nahversorgungsmarkt Schalkhäuser Landstraße“  gem. § 2 BauGB geändert.

 

c) Für die unter a) und b) genannten Entwürfe der Bauleitpläne wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.