Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2016   SR/002/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

4.1. Haushalt 2016

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass der Haushalt 2016 ohne Auflagen genehmigt wurde und daher nun vollzogen werden kann.

 

 

4.2. Mobilitätsticket

 

Herr Schwarzbeck informiert, dass eine direkte Abholung der Erstattungsgelder im AKuT oder anderen Ämtern nicht umgesetzt werden kann. Die kommunale Haushaltsverordnung müsse beachtet werden. Zum einen heiße es dort, dass der Zahlungsverkehr möglichst unbar abgewickelt werden sollte und zum anderen das „Vieraugenprinzip“ zu beachten sei. Die Stadt brauche deshalb für jede Auszahlung eine schriftliche Anordnung mit zwei Unterschriften. Deshalb habe man die Idee gehabt, den erstattungsfähigen Betrag direkt beim Kauf der Fahrkarte abzuziehen. Dies machen z.B. die Stadt Bayreuth und die Stadt Memmingen, für Schüler die nicht unter die Kostenfreiheit des Schulweges fallen, auch so. In Ansbach ist dies leider nicht möglich, da die Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH sich nicht dazu bewegen lasse. Die Bürger müssen daher einen schriftlichen Antrag bei der Stadt stellen und bekommen dann das Geld erstattet. Bei Personen ohne Bankkonto, wird ausnahmsweise der Betrag über einen Barscheck ausgezahlt

 

Herr Schildbach erkundigt sich, ob Herr Moritzer Gründe für die Ablehnung der direkten Erstattung beim Kauf von Fahrkarten genannt habe.

 

Herr Schwarzbeck antwortet, dass seitens des Unternehmens die „verdeckte Gewinnausschüttung“ genannt wurde. Da aber ja die Stadt Ansbach den entstandenen Aufwand bezahle, handle es sich um keine verdeckte Gewinnausschüttung. Des Weiteren wurde als Grund genannt, dass die direkte Erstattung in den vielen Verkaufsstellen und in den Bussen nicht machbar sei.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass man sich im Sinne der Bürger eine unkomplizierte Abwicklung durch die ABuV ohne zusätzliche Wege gewünscht hätte.

 

 

4.3. Unterbringung von Flüchtlingen in US-Liegenschaften

 

Frau OB Seidel berichtet, dass die Antwort vom Bundeskanzleramt inzwischen vorliege und liest diese vor. Das Schreiben werde den Stadträten auch digital zur Verfügung gestellt. Hierin wird darauf hingewiesen, dass in nächster Zeit leider keine Liegenschaften der amerikanischen Streitkräfte zur Freigabe anstünden. Die BIMA werde aber die Anfrage zum Anlass nehmen, unverzüglich an die amerikanischen Streitkräfte heranzutreten und um Prüfung zu bitten, ob und unter welchen Umständen ggf. Teilfreigaben unter besonderer Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse und insbesondere der Sicherheitsbelange der US-Einrichtungen möglich seien.

 

 

4.4. Antrag Einrichtung eines Arbeitskreises Konversion der FW v. 16.02.2016

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Antrag nicht dringlich sei und die Gründung einer Arbeitsgruppe derzeit keinen Sinn mache. Erst wenn neuere Informationen über den Zeitpunkt eines Abzuges der US-Armee vorlägen, könne man erneut darüber sprechen. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit Vorschläge für das Gelände der Barton Barracks erarbeiten und dem Stadtrat vorlegen.

 

 

4.5. Neues Baugebiet Höfstetten

 

Herr Büschl berichtet, dass die Liegenschaftsverwaltung vor kurzem den Ankauf von ca. 4,2 ha Bauerwartungsland in der Gemarkung Brodswinden beurkunden konnte. Es handele sich dabei um die Erweiterung des Baugebiets Feuchtlachfeld in Höfstetten. Die Verwaltung hat hiermit den Stadtratsbeschluss zum Ankauf erfolgreich umgesetzt.

 

Das künftige Baugebiet sei bereits im Zuge der Planung und Erschließung des ersten Teils mit ca. 80 Bauplätzen im Jahr 1999 entworfen worden. Nach dem Stand der damaligen Planung seien in der künftigen Erweiterung ca. 35 Bauplätze vorgesehen.

Die Schaffung von Baurecht durch Aufstellung eines Bebauungsplanes sei als nächster Schritt vorgesehen. Vorgesehen sei primär die nachfragegerechte Bauform des freistehenden Einfamilienhauses. Die äußere Erschließung sei ebenfalls bei der damaligen Planung bereits dimensioniert und vorgeplant worden. Parallel sollen dem Fortschritt der Baurechtsschaffung entsprechend die Planungen zur Erschließung aufgenommen werden.

 

 

4.6. Handreichung für Ehrenamtliche im Asylbereich

 

Frau OB Seidel nimmt Bezug auf den Antrag der Grünen, eine Handreichung für Ehrenamtliche zu erstellen. Sie berichtet, dass dies eine Angelegenheit der Verwaltung sei und die Arbeiten zu einer derartigen Information auch bereits fast abgeschlossen seien. Man habe vor einigen Wochen einen Flyer vom Dekan erhalten,  der  in einer anderen Stadt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Organisationen erstellt wurde. Diesen habe man zum Anlass genommen, einen eigenen Flyer für Ehrenamtliche zu erarbeiten. Man sei nun fast in der Endphase. Nach Fertigstellung werde dieser den Fraktionen gerne zur Verfügung gestellt.

 

 

4.7. Antrag aus Bürgerversammlung

 

Herr Nießlein teilt mit, dass in der letzten Bürgerversammlung ein Antrag auf Einführung der Preisstufe E gestellt wurde. Die Bürgerversammlung habe diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Nun müsse sich der Stadtrat damit befassen. Der Antrag werde im nächsten Stadtrat behandelt, da das Thema ÖPNV wegen des Bürgerentscheids dort sowieso als TOP behandelt werde.

 

 

4.8. Bildungsausflug des Stadtrates anl. Landesgartenschau

 

Frau OB Seidel gibt bekannt, dass der Bildungsausflug des Stadtrates nach Schwäbisch Gmünd am Montag, den 11.04.2016 stattfindet.

 

 

4.9. Bürgerentscheid

 

Herr Porzner weist darauf hin, dass die Zahlen in der Begründung des Bürgerbegehrens falsch seien. Er bittet Frau OB Seidel, dass sie die Zahlen öffentlich berichtige, da der Bürger verunsichert sei.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass die Begründungen der Bürgerentscheide weder von ihr noch von der Verwaltung verändert werden dürften. Dies sei rechtlich nicht möglich.

 

Herr Kleinlein bestätigt dies. Die Begründung sei so zu übernehmen, wie sie damals formuliert und beschlossen wurde und dürfe im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

 

Herr Porzner sagt, ihm sei klar, dass die Begründung unveränderlich sei. Er habe sich aber bei der Regierung erkundigt und erfahren, dass man falsche Tatsachen durch eine Berichtigung richtig stellen dürfe.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass die Daten zu diesem Zeitpunkt als Grundlage für die Beschlussfassung des Stadtrates und auch für das Bürgerbegehren gedient hatten und daher jetzt nicht einfach geändert werden können.  Diese Zahlen wurden vorher nie vom Unternehmen dementiert, wenn sie genannt wurden – erst nach Einreichung des Bürgerbegehrens.

 

 

4.10.   Akustik in Nichtöffentlicher Sitzung

 

Herr Sauerhöfer merkt an, dass die Redner ohne Mikrofon in den hinteren Reihen sehr schwierig zu verstehen seien. Er bittet darum, dass man für die Nichtöffentliche Sitzung die Karlshalle, sobald die Zuschauer nach draußen gegangen seien, absperre und dann  durch das Mikro spreche.