Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.02.2016   BA/002/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Geplante Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße

 

Herr Wolter berichtet, dass die IKEA Verwaltungs-GmbH im Südosten von Nürnberg die Errichtung eines neuen Einrichtungshauses plane. Die Stadt Ansbach wurde hierzu um Stellungnahme bis 26.02.2016 gebeten. Der geplante Standort befände sich an der Regensburger Straße (Bundesstraße 4) mit einer Gesamtfläche von ca. 73.000 m². Die Fläche werde bereits gewerblich genutzt. Für die Ansiedlung des IKEA-Einrichtungshauses sei von der CIMA Beratung + Management GmbH eine Verträglichkeitsanalyse erarbeitet worden.

Die Analyse der städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens habe keinerlei Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen Zentraler Versorgungsbereiche im Kerneinzugsgebiet gegeben. Diesem Kerneinzugsgebiet sei die Stadt Ansbach aufgrund der Entfernung nicht mehr zugeordnet, sondern lediglich dem erweiterten Einzugsgebiet.

Durch den geplanten Neubau des IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg werden keine negativen Auswirkungen auf den Ansbacher Einzelhandel erwartet. Die Belange der Stadt Ansbach seien nicht betroffen.

 

 

Anfrage;

Ausschreibung Kiosk Promenade

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach dem Sachstand in o.g. Angelegenheit.

 

Herr Büschl antwortet, dass die Thematik auf Grund der mangelnden Kapazitäten in Hochbau- und Liegenschaftsamt, sowie unter anderen auf Grund der vorrangig zu behandelnden Flüchtlingssituation, zunächst zurückgestellt werden musste. Die Umsetzung der für 2016 angedachten Ausschreibung zur Interessensbekundung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden.  

 

 

Anfrage;

Straßenschilder „Fachhochschule“

 

Herr Stephan regt an, anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Hochschule Ansbach, die bestehenden Straßenschilder mit dem Hinweis „Hochschule“ statt „Fachhochschule“ zu aktualisieren.

 

Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen und an das Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde weitergegeben.

Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass die Zuständigkeit bei der Stadt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt läge.