Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Widmung/Umstufung/Einziehung von öffentlichen Straßen
hier: Widmung der Straße "Burgholz" und eines Teilstücks der Straße "Zur Silbermühle"

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.02.2016   BA/002/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/001/2016 

Herr Crasser erläutert den Sacherhalt wie folgt.

 

1. Straße „Burgholz“

 

Der Ausbau der Straße „Burgholz“ im Ortsteil Wallersdorf ist abgeschlossen. Das Flurstück 1241/2 u. 1241/2 Gemarkung Brodswinden ist deshalb als Ortsstraße zu widmen (Länge 0,345 km). Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

2. Straße „Zur Silbermühle“

 

Der Ausbau eines weiteren Teilstücks der Straße „Zur Silbermühle“ in der Nachbarschaft zur Straße „Burgholz“ ist abgeschlossen. Das 0,142 km lange Teilstück der Flurnummer 1242 Gemarkung Brodswinden ist deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

(Hinweis: Das Flurstück 1255 Gem. Brodswinden ist bereits gewidmet).


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmungen der Straßen „Burgholz“, Fl.Nrn. 1241/1 u. 1241/2 Gemarkung Brodswinden und „Zur Silbermühle“, Teilstück der Fl.Nr. 1242 Gemarkung Brodswinden als Ortsstraßen.